Geld verlangen für Datenauskunft?

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  • Geld verlangen für Datenauskunft?

    Hallo,

    ich betreibe einen eMail-Dienst, und ich hab nun ein Ersuch für eine Datenauskunft bekommen! Ein Kriminalbeamter hat mir gesagt, das es ein Paragraph gibt in dem ich für eine Datenauskunft Geld bis zu einer bestimmten Höhe verlangen kann. Hat da jemand eine Ahnung wo die Grenze liegt?

    Mfg
    Frank Burian

  • #2
    ich würde mich an deiner Stelle erstmal mit dem Datenschutzgesetz auseinandersetzen, bevor ich irgendwelche Daten verkaufe. Ambestens lässt du dich von einem Rechtsanwalt beraten.

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    • #3
      Nur für den Fall das ein "aber ein Polizist hat gesagt ..." kommt: Polizisten sind keine Juristen. Das merkt man, wenn man öfter mit denen zu tun hat, auch ganz schnell.
      [FONT="Helvetica"]twitter.com/unset[/FONT]

      Shitstorm Podcast – Wöchentliches Auskotzen

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      • #4
        naja, der polizist hat mir auch nur den tipp gegeben das es geht, aber genaueres konnte er mir auch nicht sagen!
        Wenn ich eine Auskunft beim Anwalt hole, kostet mich das doch bestimmt auch was, was ich mit meiner Frage ja hier verhindern wollte!?

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        • #5
          hm ... sobald man ein Geschäft legal betreibt, sollte man eine vernünftige Rechtschutzversicherung abschliessen, meinst du nicht? Denn wenn du so eine abgeschlossen hättest, könntest du jetzt eine Beratungstunde in Anspruch nehmen.

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          • #6
            Das hat mit einem Geschäft nix zu tun. Das ist ein kostenloser eMail-Dienst, den ich in meiner Freizeit betreibe!

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            • #7
              BDSG, § 34 Auskunft an den Betroffenen
              Interessant hier vor allem die Punkte (5) und (6).
              I don't believe in rebirth. Actually, I never did in my whole lives.

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              • #8
                danke! ich werde einfach ein standard stunden
                satz in rechnung stellen.

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                • #9
                  Original geschrieben von frankburian
                  ich werde einfach ein standard stunden satz in rechnung stellen.
                  Auf welcher Basis?

                  Dass die Auskunft grundsätzlich erst mal kostenlos zu erfolgen hat, steht doch wohl da.
                  Die Ausnahmen sind auch definiert - treffen die überhaupt zu?
                  I don't believe in rebirth. Actually, I never did in my whole lives.

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                  • #10
                    es geht einfach darum, dass das für mich einen bestimmten aufwand bedeutet. und den kann ich in rechnung stellen.
                    es geht hier nicht um einen nutzer, der wissen will was für daten ich von ihm habe (was er natürlich selbstverständlich kostenlos bekommen würde), sondern hier geht es um ein betrugsverfahren, und die ermittelnden behörden wollen diese auskunft.

                    einer dieser beamten hat gesagt, dass wenn sie von AOL ein Auskunftsersuch verlangen, sie mit den Daten gleich eine Rechnung bekommen, die dann auch bezahlt wird.

                    Die rechtliche Grundlage gibt es wohl, und dein Link trifft eher auf Nutzer zu die über Ihre Daten auskunft wollen. Das ist hier aber nicht der Fall!

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                    • #11
                      Original geschrieben von frankburian
                      es geht hier nicht um einen nutzer, der wissen will was für daten ich von ihm habe (was er natürlich selbstverständlich kostenlos bekommen würde), sondern hier geht es um ein betrugsverfahren, und die ermittelnden behörden wollen diese auskunft. [...]
                      Die rechtliche Grundlage gibt es wohl, und dein Link trifft eher auf Nutzer zu die über Ihre Daten auskunft wollen. Das ist hier aber nicht der Fall!
                      Schön, dass du diese Information jetzt schon lieferst.
                      I don't believe in rebirth. Actually, I never did in my whole lives.

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                      • #12
                        sollte aus dem ersten post wohl erkenntlich sein!

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                        • #13
                          Original geschrieben von frankburian
                          sollte aus dem ersten post wohl erkenntlich sein!
                          Nein, von einer Auskunft an Strafverfolgungsbehörden war da keine Rede - und wie du merkst, sind die meisten Antworter hier deshalb auch von einer Selbstauskunft für einen Nutzer ausgegangen.
                          I don't believe in rebirth. Actually, I never did in my whole lives.

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