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    Hi,

    ich programmier gerade für eine band ne webseite, die möchten auch ihre bisherige cd zum verkauf anbieten, d.h. ich habe denen nen kleinen shop gebastelt.

    brauchen auch die für diesen shop agb's und wenn ja was muss da alles rein, es handelt sich ja nicht direkt um ein gewerbe ?!

  • #2
    hmm, da würde ich doch mal den produzenten fragen. der wirds schon wissen. die jungs/mädels sind ja freischaffende künstler. da ist ja quasi alles anders. speziell die geschichte mit der mehrwertsteuer etc. muss dringlichst geklärt werden.
    h.a.n.d.
    Schmalle

    http://impressed.by
    http://blog.schmalenberger.it



    Wichtige Anmerkung: Ich habe keine Probleme mit Alkohol ...
    ... nur ohne :-)

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    • #3
      afaik mußt du auf das fernabsatzgesetz hinweisen
      (-:
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      • #4
        Du mußt natürlich keine AGB's haben ... allerdings ist das nicht zu empfehlen, weil sonst die gesetztlichen Bestimmungen des BGB zum tragen kommen ...
        carpe noctem

        [color=blue]Bitte keine Fragen per EMail ... im Forum haben alle was davon ... und ich beantworte EMail-Fragen von Foren-Mitgliedern in der Regel eh nicht![/color]
        [color=red]Hinweis: Ich bin weder Mitglied noch Angestellter von ebiz-consult! Alles was ich hier von mir gebe tue ich in eigener Verantwortung![/color]

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        • #5
          Ups, scheinbar hat sich da was getan ...
          Wenn ich das richtig habe, wurden die Fernabsatzklauseln im BGB implementiert, wodurch der Hinweis ja vielleicht nicht mehr zwingend ist, denn das BGB regelt ja alles ungeregelte.

          Liege ich da richtig, goth?
          (-:
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          • #6
            Genau ... AGB's sind letztlich ein Selbstschutz ... oder zumindest der Versuch ... weil sehr häufig die dortigen Regelungen gegen das AGBG verstoßen ... deshalb lieber 'nen Anwalt fragen ... !
            carpe noctem

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            • #7
              Original geschrieben von kill_bill
              Wenn ich das richtig habe, wurden die Fernabsatzklauseln im BGB implementiert, ...
              da würd ich mich mal nicht drauf verlassen ... nen kollege hat grade 3.500 € gerichtskosten + unterlassungserklärung aufgrund einer klage eingefahren, weil die informationen zu garantie, widerruf, etc (also fernabsatzgesetz) NICHT auf der website einsehbar waren.
              Kissolino.com

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              • #8
                @wurzel frag ihn doch mal, ob er agb´s hatte, die bedingungen definierten, die klar gegen das bgb verstoßen (sowas wie keine Rücknahme, oder Käufer trägt Portokosten bei Rückversand) ... das ist einer der lieblingsabmahngründe

                @mod - dieses thema könnte auch gerne vom thread abgespalten werden
                (-:
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                • #9
                  Das stimmt allerdings ... der Hinweis muß ... alleine weil sich sonst Fristen verlängern ... !
                  carpe noctem

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                  • #10
                    hi,

                    danke für eure antworten. leider haben die jungs keinen produzenten ist alles in eigenregie, müssen wir wohl mal mit nem anwalt reden.

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