[Usermeinung] Web- und Grafikdesign Page... www.lovelyentity.de

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • [Usermeinung] Web- und Grafikdesign Page... www.lovelyentity.de

    Hallo ihr lieben!

    Soooo... meine erste eigene HP ist fertig! Ich befasse mich schon lange mit Grafikdesign... Ja, ich denke das ist eines meiner stärksten Hobbys ^^ Nun habe ich mich entschlossen, die sachen die ich gestallte für andere kostenlos anzubieten. Ich kümmere mich weitesgehend um das Thema Webdesign. Man wird Layouts finden, ettliches an Grafiken wie z.B. Icons oder Pixel... Ich denke es wird für jeden was dabei sein! ;-p
    Momentan ist meine HP noch nicht so gut besucht und mein Askme, Gästebuch, Forum und meine Shoutbox sind auch noch so ziemlich leer...
    Ich würde mich freuen wenn bald mehr leben auf meine Page kommt

    Besucht mich doch mal unter http://www.lovelyentity.de

    Bis dann... ich freue mich auf euch (:
    LG Kathi xoxoxo
    6
    Super! (:
    0%
    0
    Gut!
    0%
    2
    Geht so...
    0%
    4
    Mieß...
    0%
    0
    Übelst mieß!
    0%
    0

  • #2
    Wenn Leute mit ihrem ersten Post direkt ihre Seite vorstellen, guck ich mir das noch nichtmal an.
    [FONT="Helvetica"]twitter.com/unset[/FONT]

    Shitstorm Podcast – Wöchentliches Auskotzen

    Kommentar


    • #3
      Sieht nett aus, angenehme Farben. Du könntest der Seite aber auch DOCTYPE spendieren ... Impressum fehlt noch!

      Kommentar


      • #4
        Hallo =)


        Original geschrieben von unset
        Wenn Leute mit ihrem ersten Post direkt ihre Seite vorstellen, guck ich mir das noch nichtmal an.
        Sehr nett, danke ;-) Dazu muss ich sagen das ich in mehreren Foren aktiv bin und im moment kein problem oder so habe, das ich posten könnte. ebenfalls habe ich von einem guten bekannten der sich auch viel mit homepages und foren beschäftigt den Tipp bekommen einfach mal meine HP in verschiedenen Foren vorzustellen. Ich habe keine böse Absicht! Ich denke doch das sich jeder freut seine hp vorstellen zu können, damit mehr leben auf die Page kommt. Dafür macht man HPs doch, oder? Um im Web für andere aktiv zu sein! Sorry wenns nervt oder unverschähmt war, aber ein bisschen muss man das doch auch verstehen. Außerdem bleibe ich auch sachlich ;-)




        Original geschrieben von asp2php
        Sieht nett aus, angenehme Farben. Du könntest der Seite aber auch DOCTYPE spendieren ... Impressum fehlt noch!
        Danke für deine Antwort ;-) Ja, das mit dem DOCTYPE stimmt... irgendwie muss das wohl in vergessenheit geraten sein... wird aber von mir geändert ^^
        Allerdings fehlt das Impressum nicht... das ist auf jeder Seite unter dem Context zu finden. Das machen wohl viele so und ich denke das kommt ganz gut an...





        LG Kathi

        Kommentar


        • #5
          Original geschrieben von juniamaus


          Allerdings fehlt das Impressum nicht... das ist auf jeder Seite unter dem Context zu finden.
          Hm ... ich sehe aber nirgends eine postale Anschrift ... und das ist Pflicht.

          Kommentar


          • #6
            Ach ja, hier fehlt eine Klammer <
            img src="http://www.pixelsduh.com/graphics/images/tiny//th_truth.gif">

            daher wird das Bild nicht angezeigt.

            Kommentar


            • #7
              Original geschrieben von asp2php
              Hm ... ich sehe aber nirgends eine postale Anschrift ... und das ist Pflicht.
              Das ist Käse, informier dich lieber etwas gründlicher! Das ist nämlich wirklich gefährliches Halbwissen!
              [FONT="Helvetica"]twitter.com/unset[/FONT]

              Shitstorm Podcast – Wöchentliches Auskotzen

              Kommentar


              • #8
                Original geschrieben von unset
                Das ist Käse, informier dich lieber etwas gründlicher! Das ist nämlich wirklich gefährliches Halbwissen!
                Ach ja, du Vollwisser

                Auszüge aus dem EGG, das das TLD zum 01.01.2002 änderte:

                § 6 TDG Allgemeine Informationspflichten

                Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige Teledienste mindestens folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
                1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich den Vertretungsberechtigten,
                2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommu-nikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,
                3. soweit der Teledienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,
                4. das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsre-gister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,
                5. soweit der Teledienst in Ausübung eines Berufs im Sinne von Artikel 1 Buchstabe d der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens 3-jährige Berufsausbildung abschließen (ABl. EG Nr. L 19 S. 16), oder im Sinne von Artikel 1 Buchstabe f der Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG (ABl. EG Nr. L 209 S. 25), die zuletzt durch die Richtlinie 97/38/EG der Kommission vom 20. Juni 1997 (ABl. EG Nr. 184 S. 31) geändert worden ist, angeboten oder erbracht wird, Angaben über
                a) die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören,
                b) die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die
                Berufsbezeichnung verliehen worden ist,
                c) die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind,
                6. in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27 a des Umsatz-steuergesetzes besitzen, die Angabe dieser Nummer. Weitergehende Informationspflichten insbesondere nach dem Fernabsatzgesetz, dem Fernunterrichtsschutzgesetz, dem Teilzeit-Wohnrechtegesetz oder dem Preisangaben- und Preisklauselgesetz und der Preisangabenverordnung, dem Versicherungsaufsichtsgesetz sowie nach handelsrechtlichen Bestimmungen bleiben unberührt.

                § 7 TDG Besondere Informationspflichten bei kommerziellen Kommunikationen

                Diensteanbieter haben bei kommerziellen Kommunikationen, die Bestandteil eines Tele-dienstes sind oder die einen solchen Dienst darstellen, mindestens die nachfolgenden Voraussetzungen zu beachten.
                1. Kommerzielle Kommunikationen müssen klar als solche zu erkennen sein.
                2. Die natürliche oder juristische Person, in deren Auftrag kommerzielle Kommunikationen erfolgen, muss klar identifizierbar sein.
                3. Angebote zur Verkaufsförderung wie Preisnachlässe, Zugaben und Geschenke müssen klar als solche erkennbar sein, und die Bedingungen für ihre Inanspruchnahme müssen leicht zugänglich sein sowie klar und unzweideutig angegeben werden.
                4. Preisausschreiben oder Gewinnspiele mit Werbecharakter müssen klar als solche er-kennbar und die Teilnahmebedingungen leicht zugänglich sein sowie klar und unzweideu-tig angegeben werden.
                Die Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb bleiben unberührt.

                § 6 MDStV Anbieterkennzeichnung

                (1) Anbieter haben für ihre Angebote anzugeben
                1. Namen und Anschrift sowie
                2. bei Personenvereinigungen und -gruppen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten.
                (2) Anbieter von journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten, in denen vollständig oder teilweise Inhalte periodischer Druckerzeugnisse in Text oder Bild wiedergegeben oder in periodischer Folge Texte verbreitet werden, müssen zusätzlich einen Verantwortlichen mit Angabe des Namens und der Anschrift benennen. Werden mehrere Verantwortliche benannt, so ist kenntlich zu machen, für welchen Teil des Mediendienstes der jeweils Benannte verantwortlich ist. Als Verantwortlicher kann nur benannt werden, wer
                1. seinen ständigen Aufenthalt im Inland hat,
                2. nicht infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren hat,
                3. voll geschäftsfähig ist und
                4. unbeschränkt strafrechtlich verfolgt werden kann.

                Kommentar


                • #9
                  Und wo ist das ganze ein geschäftmäßiges, kommerzielles, gewerbliches oder redaktionell-journalistisches Angebot? Du Vollwisser!
                  [FONT="Helvetica"]twitter.com/unset[/FONT]

                  Shitstorm Podcast – Wöchentliches Auskotzen

                  Kommentar


                  • #10
                    Kommerziell ist der Inhalt der Seite, wenn man schon Musik zum hören anbietet, sowieso.

                    Andere Frage, was hast du eigentlich? In letzter Zeit machst du jeden an. Bist du schon fertig mit der Ausbildung und leitest schon 'ne komplette Entwicklungsabteilung? So dass du jetzt unbedingt große Töne spucken musst?

                    Kommentar


                    • #11
                      Und wo ist das ganze ein geschäftmäßiges, kommerzielles, gewerbliches oder redaktionell-journalistisches Angebot?
                      Das Schalten von Werbung KANN bereits als kommerziell gewertet werden. Klar in diesem Fall ist es der wohl der Hoster, der diese Zwangswerbung verabreicht. Aber ein komplettes Impressum ist immer besser und imho auch vertrauenserweckender
                      Gutes Tutorial | PHP Manual | MySql Manual | PHP FAQ | Apache | Suchfunktion für eigene Seiten

                      [color=red]"An error does not become truth by reason of multiplied propagation, nor does truth become error because nobody sees it."[/color]
                      Mohandas Karamchand Gandhi (Mahatma Gandhi) (Source)

                      Kommentar


                      • #12
                        Original geschrieben von asp2php
                        Kommerziell ist der Inhalt der Seite, wenn man schon Musik zum hören anbietet, sowieso.
                        Das könnte man höchstens als geschäftsmäßig bezeichnen. Aber hier kommen natürlich erstmal ganz andere Faktoren wie Lizenzen, GEMA-Verträge und ähnliches hinzu - und dann ist das immer noch nicht nur deswegen als geschäftsmäßig zu verstehen.

                        Original geschrieben von asp2php
                        Andere Frage, was hast du eigentlich? In letzter Zeit machst du jeden an.
                        Wo mache ich denn jeden an? Wenn jemand Quatsch erzählt (der im übrigen auch negative Folgen haben kann - ich gebe zu bedenken, was es bedeutet, wenn eine junge Frau persönliches aus Ihrem Leben im Netz erzählt, Fotos dazu packt und obendrauf auch die Postanschrift auf dem Silbertablett präsentiert), dann darf ich ja wohl immer noch darauf hinweisen! Und dass ich kein netter Kerl bin, der alles durch die Blume mit bitte, bitte, bitte und Zucker oben drauf sagt solltest du ja auch schon gemerkt haben! Ist auch überflüssig - im wahrsten Sinne des Wortes!
                        [FONT="Helvetica"]twitter.com/unset[/FONT]

                        Shitstorm Podcast – Wöchentliches Auskotzen

                        Kommentar


                        • #13
                          Leute, Leute....

                          Was ist denn nun los? Also ich wollte hier keinen Streit oder so anzetteln xD Beruhigt euch ^^

                          Also ich denke für meine HP ist das was ich im Impressum stehen habe genug... Dort steht alles mögliche an Kontaktdaten.
                          Meine Homepage sollte zum Teil auch was persönliches haben. Ich find das einfach gut wenn man auch ein bisschen was über den menschen erfahren kann, der hinter dieser website steckt...

                          Ist das denn so gefährlich? Und ich wurde in einem anderen Forum gebeten meine adresse ins Impressum zu schreiben, wegen der rechte. Muss ich das jetzt doch nicht tun? und wie ist es wenn ich den Musikplayer entfernen würde? Müsste ich da überhaupt noch ein Impressum haben?

                          LG Kathi

                          Kommentar


                          • #14
                            Cool! finde ich echt GUT!

                            Kommentar


                            • #15
                              Gefällt mir die Page auch wenn ich sie etwas überladen finde...

                              das mit dem Player hmm... ich weiß nicht aber hast du das recht erworben diese musik abzuspielen? (gema) Denn sonst könntest/machst du dich Strafbar machen, wegen urheberechts verletzungen. Wenn ich richtig informiert bin. Gebe ab kein gewehr auf diese angabe ;D

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X