Rechtsfrage - Konzept wurde geklaut

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  • Rechtsfrage - Konzept wurde geklaut

    Hallo an alle,

    ich habe 1 1/2 Jahre lang die Shop-Software mindchestSHOP entwickelt und vertreibe diese seit ca. April diesen Jahres.

    Nun bin ich heute zufällig auf eine Seite gestossen, die meine Ideen und das Konzept des Shops fast haargenau übernommen hat. Der Shop besitzt genau die gleichen Features und wurde um ca. 2 erweitert und dann auf den Markt geworfen.

    Noch besser kann man die Kopie an der Präsentation des Shops erkennen, wie sie auf den Internet-Seiten des Diebes dargestellt wird. Diese ist fast Zeilengenau wie meine Beschreibung des Shops.

    Nun ist meine Frage, ob man gegen diesen Konzept-Diebstahl rechtlich vorgehen kann, oder ob man solchen Schweinereien einfach ausgeliefert ist.

    Es ist ja nicht so, dass ich der Erfinder von Shop-Systemen wäre, aber die einfache Kopie meiner Ideen der vergangenen 1 1/2 Jahre - einfach lieblos nachprogrammiert tut tierisch weh und wird mir natürlich auch meine Kunden nehmen.

    Das Thema ist für mich besonders wichtig, da die Software mein einziges Einkommen zur Finanzierung meines Studiums ist.

    Für Eure Hilfe wäre ich äusserst dankbar.

    Mit schönen Grüssen,
    Daniel K.

  • #2
    hmmm,
    solang dein Quellcode nicht verwendet wurde, hast du pech. (galube ich)
    Ich würde dir empfehlen einen Anwalt konsultieren und die Sache zu prüfen.

    gruß
    berni

    php-Entwicklung | ebiz-consult.de
    PHP-Webhosting für PHP Entwickler | ebiz-webhosting.de
    die PHP Marktplatz-Software | ebiz-trader.de

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    • #3
      Schick mir mal per Mail die Adressen, bitte.

      wotan@php-resource.de
      *winks*
      Gilbert
      ------------------------------------------------
      Hilfe für eine Vielzahl von Problemen!!!
      http://www.1st-rootserver.de/

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      • #4
        Ich bin mir momentan nicht ganz darüber im Klaren was Deinen Shop so genial macht das irgendjemand ihn abkupfern sollte.

        Letztlich kann Dein Shop nicht mehr als jeder normale Durchschnitts-Shop, eher noch weniger ... !

        Wenn Deine Sources verwendet würden wär's was anderes ... aber so?!?!
        carpe noctem

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        • #5
          Hi,

          also ich schon Prozessakten in der Hand gehabt, wo sich die Parteien (mit eigener Rechtsabt. - ist klar) über drei Instanzen mit insgesamt 13.000,- DM Anwaltskosten stritten, weil einer Oppunenten den selben Nebensatz eines Werbeslogans bei einer Geschäftsempfehlung in einer Tageszeitung verwendete.

          Also Anlass zur Klage gibt es sicherlich, wie sind aber Rechtsgrundlagen und Erfolgsaussichten? Also Rechtsberatung in Deutschland darf nur ein Anwalt geben. Aber ich darf wohl zitieren:

          "Computerprogramme und Computerspiele haben Urheberschutz.
          Geschützt sind sie als Werk im Sinne des Urheberrechtsgesetztes, nicht als Ideen. Urheberschutz hat als nicht die Idee zu einem Computerspiel, etwa Umsetzung eines Formel-1-Rennens in Form eines Computerspiels. Geschützt ist auch nicht die Idee zu Lara Croft, Larry oder Tetris, sondern nur das konkrete Programm. Der Schutz des Urheberrechts gilt für alle Ausdrucksformen des Computerprogramms, nicht aber für die Ideen und Grundsätze, die einem Element des Programms zugrunde liegen, auch nicht für die den Schnittstellen zugrundliegenden Ideen und Grundsätze Sie sind nicht geschützt. [§69a II UrhG] Dagegen können "overlays" als bestandteile eines CAD-gestützenten Planungs- und Verkaufshilfen (etwa für Möbelprogramme) Urheberschutz als technische Darstellung haben. [Nach §2 Abs.1 Nr.7 UrhG - OLG München, U. v 29.1.99 ZUM 1999 S.404]
          ...
          "Dagegen haben Softwareproduzenten keine Möglichkeit, zu verhindern, dass andere die Spielidee aufgreifen und in Form eines eigenen Programms mit eigenen individuellen Ablauf, Bildschirmmasken usw. umsetzen."
          ...
          "Im Fall des Videospiels Pacman betont das OLG Hamburg [31.3.83 GRUR 1983 S436] nicht die dem Spiel zugrundenliegende Idee, sondern deren konkrete Umsetzung und Ausgestaltung in Form des Spiels Pacman besitze die für den Urheberschutz erforderliche schöpferische Eigenart. Zwar werde ein feststehender Irrgarten verwendet, der Gemeingut sei. Die Ausgestaltung der damit verbundenen akustischen und optischen Elemente reiche aber aus, um Urheberschutz anzunehmen. Eine Verletzung dieses Schutzes durch Produkt "Supermampfer" sei allerdings nicht gegeben, weil das Konkurrenzspiel eine völlig andere Kombination der einzelnen Element in Bild und Ton erhalte"

          Quelle: S. 142 -143
          Ideen schützen lassen? - Prof. Dr. jur. D. Harke
          Patente - Marken - Design - Werbung - Copyright
          1.Aufl 2000 Beck - Rechtsberater dtv Verlag
          ISBN 3-423-05642-8 € 15,-
          Weitere Literempfehlung:
          Urheber- und Verlagsrecht
          beck-Texte dtv verlag
          8. Aufl 2001
          ISBN 3-423-05538 € 11,-

          Deshalb habe ich auch meinen Kunden immer dringend geraten, ihre Produkte im Internet nur soweit zu veröffentlich, dass ein Klau der Konkurrenz verschmerzt werden kann.
          Der Nachteil ist, dass der Kunde die Qualität der Software nicht im richtigen Licht sieht. Deshalb sollte man von dieser Form der Onlinewerbung absehen. Lieber schriftlich den Funktionsumfang beschreiben.

          Hoffe, konnte Dir helfen.

          Blaster
          Yuppi, endlich Elite ...

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          • #6
            Ich verstehe nur nach wie vor nicht was diesen Shop jetzt so genial macht das die Annahme naheliegend ist das irgendjemand das Ding "nachprogrammiert".

            Fakt ist ... und das hast Du auch erwähnt ... das das Prinzip eines Shop's nicht geschützt ist ... ich selber arbeite gerade ein sowas ... und habe ehrlich gesagt wenig Angst das mir irgendwer das streitig machen kann !
            carpe noctem

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            • #7
              Des weiteren bleibt zu klären, ob ein Online-Shop überhaupt ein Computerprogramm ist, da dieser ja frei zugänglich und nicht lokal auf des Users Computer läuft.

              M.E. ist ein hat ein solcher Rechtsstreit wegen Geringfügigkeit keinen Aussicht auf Erfolg.

              Kommentar


              • #8
                du müßtest bestimmte bedienelemente oder oder bedienabläufe patentieren lassen. Das Problem ist nur, die darf dann vor dir noch keiner verwendet haben und die Frage ist, ob es sich lohnt, sowas zu machen, bzw. ich wüßte jetzt nicht, was an den Bedienung von deinem Shop so genial wäre, das es sich lohnen würde, es zu patentiere, bzw. ob du es überhaupt durchbekommen würdest.

                gruss

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                • #9
                  Danke für die ersten Antworten

                  Danke erstmal für Eure Antworten.

                  Zunächst @goth: Die Frage war hier ja nicht was an meinem Shop genial ist. Wie bereits am Anfang geschrieben habe ich nicht behauptet, dass ich der Erfinder von Shop-Systemen bin, aber ich persönlich weiss, dass es an meinem System Dinge gab, die Kunden dazu veranlasst haben, meinen Shop zu nutzen und nicht andere. Da ich diese Punkte durch Kundenreaktionen kenne und nun sehe, dass jemand anders komischerweise genau meinen Shop vom Konzept her haargenau nachgemacht hat, ist es für mich natürlich erschütternd.

                  Zu den anderen: Ich habe nun einige Anwälte gefragt und 2 haben bereits geantwortet. Dabei sagt der eine Anwalt es gäbe gute Chancen, der andere sagt es gäbe kaum welche. Der Kommentar von Blaster zeigt wohl, dass es leider kaum welche gibt und man mit solchen Schmarotz*** scheinbar leben muss.

                  Meine einzigen Möglichkeiten werden jetzt scheinbar sein eine Abmahnung zu versuchen und meinen Shop so stark weiterzuentwickeln, dass ich einen Vorsprung habe.

                  Doch alles was dann passiert ist ist, dass meine Funktionen und Ideen mal schnell nachprogrammiert werden und dann 1-2 Features selbst gemacht werden und ich wieder im Nachteil bin.

                  Wie kann ich nun aber dauerhaft die Kunden bei mir behalten? Oder sollte ich gleich aufgeben, da ich wie gesagt im Studium bin und kaum Zeit habe täglich zu programmieren.

                  Zur guten Weiterentwicklung (denn ich habe noch viele Ideen) bräuchte ich Verstärkung. Aber wer kann mir helfen? Da ich momentan kaum noch meine Bücher bezahlen kann, wovon sollte ich Programmierer bezahlen? Vielleicht gibt es auch hierzu Vorschläge, denn ich habe ja erlebt, dass mein Shop-System recht guten Anklang gefunden hat und würde hier gerne weiteres versuchen.

                  Und zum Schluss noch sorry, dass ich für meine Antwort solange gebraucht habe, aber momentan befinde ich mich im Umzug und habe noch nicht wieder regelmässigen Zugang zum Internet.

                  Schöne Grüsse,
                  Daniel K.

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                  • #10
                    Wie kann ich nun aber dauerhaft die Kunden bei mir behalten?
                    wenn man das wüßte, würde es nicht mehr so viele Firmenpleiten
                    geben. Das ist ein Gesetzt der Marktwirtschafts, sorry

                    Du kannst nur sehen, das dein Shop besser rüberkommt, als
                    der andere. Das heißt nicht, das er besser sein muß (siehe
                    Microsoft ) aber er muß besser "verpackt" sein.

                    Das Auge kauft mit !

                    Wenn schon du schon an einige Kunden den Shop verkauft hast,
                    kannste diese ja eventuell als Werbeträger nutzen, so in der Art:
                    hier läuft er bereits, ...
                    Außerdem sollte sich sowas dann schon nen bissel von einem
                    zufriedenen Kunden zu einem potentiellen Kunden über Mundpropaganda
                    weiterverbreiten.
                    TBT

                    Die zwei wichtigsten Regeln für eine berufliche Karriere:
                    1. Verrate niemals alles was du weißt!


                    PHP 2 AllPatrizier II Browsergame

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                    • #11
                      Ich habe kein "besonderes" Feature in Deinem Shop erkennen können das ich nicht schon in mehreren anderen Shop's gesehen habe ...

                      Das ist der normale Gang der Dinge: Invention, Innovation und Imitation.
                      carpe noctem

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                      • #12
                        ich habe in dem Bereich bereits Erfahrung sammeln dürfen soweit man das sagen kann. Sollte der Text oder die Funktionen den Deinen gleich sein und DU beweisen kannst durch Zeugen, Screenshots, Drucke & Pflichtenheft das DU derjenige bist welcher diesen Shop erstellt hast kannst Du wegen Diebsthl geistigen Eigentums klagen.


                        Zuerst solltest Du Ausdrucke & Screenshots der anderen sowie Deiner eigenen Seite machen, am besten auch sämtliche Deiner Bekannten. Dann mußt Du den anderen abmahnen, entweder selber oder durch einen Anwalt. TIPP: Lass es einen Anwalt machen. Die Kosten sind dafür sehr gering aber der Abgemahnte kann erkennen das Du es ernst meinst.


                        Wenn der Abgemahnte nicht reagiert, anzeigen. Knallhart ! Die Chancen das DU Recht bekommst, sollte alles so sein wie Du sagt stehen sehr gut. Ich habe jedes Mal Recht bekommen und eine entsprechende Abfindung.


                        Selbst wenn der Shop nur ein Standarprodukt ist kann es nicht sein das jemand mit soetwas durchkommt. Sich auf den Lohrbeeren anderer ausruhen, da könnte ich durchdrehen !!!


                        mfg
                        novara
                        Mit freundlichen Grüßen
                        Werner

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                        • #13
                          Genau ... hör' auf solch eine Absurdität ... und folge Ihr ... !

                          Anwälte wollen schließlich auch was verdienen ... : Ich würde auf jeden Fall mal zu dem Anwalt gehen der sagt es gäbe gute Chancen ... der hat eben genanntes Prinzip zumindest verinnerlicht ... und ab dafür ... !
                          carpe noctem

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