Umsatz = abgesetzte Menge * Preis
Gewinn = Umsatz - Kosten
Einnahmen aus Aufträgen wüd ich durchaus zum Umsatz zählen
Existenzgründerzuschuss kriegst du nur, wenn du momentan leistungen vomarbeitsamt beziehst, niemanden (außer familienangehörigen) beschäftigst, und einen vraussuchtlichen gewinn von nicht mehr als 25.000€ hast
du du diesenzuschuss drei jahre lang monatlich kriegst, würd ich ihn als einzahlung verbuchen, aber nicht als umsatz behandeln
mit frage 2 sind z.b. zinsen, renten, mieten und überbrückungsgeld vom arbeitsamt gemeint
aber ich kenn mich nicht wirklich gut aus, wart mal ab, was noch kommt und frag einfach mal beim finanzamt nach, die müssen das ja auf jeden fall wissen
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Ich denke, also bin ich. - Einige sind trotzdem...
Geändert von mrhappiness (18-09-2003 um 14:47 Uhr)
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