markenname

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    an die anwälte unter euch. :-)

    ich habe mir für eine software einen namen ausgedacht. intelligenter weise habe ich mich bei der DPINFO informiert, ob dieser name bereits als marke eingetragen ist. ergebnis, er ist eingetragen, aber in anderen zusammenhängen ( landwirtschaft, parfüm und intsektenschutzmitte ) . ich könnte ihn also eintragen lassen. ( werde ich auch tun ).

    nun meine frage. die entsprechende domain "Name-der-software.de" ist bereits registriert. der besitzer der domain hat den namen nicht als marke eintragen lassen. er nutzt die domain nur als weiterleitung auf einen dead-link

    kann ich nach der eintragung die herausgabe der domain erwirken? oder muss ich auch die domain als marke eintragen lassen ( was durchaus möglich ist, aber 300 taler extra kostet )?

    thx
    h.a.n.d.
    Schmalle

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    Wichtige Anmerkung: Ich habe keine Probleme mit Alkohol ...
    ... nur ohne :-)

  • #2
    mh... schwierig... vielleicht hilft dir das weiter:
    http://www.domain-recht.de/recht/regel1.php

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    • #3
      schau mal unter
      www.123recht.net
      recht kompetentes forum
      (-:
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      • #4
        Original geschrieben von MoRtAlAn
        mh... schwierig...
        warum? sieht laut deinen links doch gut aus für mich

        @kill_bill, ich eile dahin ...
        h.a.n.d.
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        • #5
          japp, grundsätzlich ja...

          ich weiß jetzt ad hoc nur nicht, wie es ist, wenn der Markeneintrag später erscheint, wie die Domain ?!

          du hast extrem gute chancen, wenn die domain nur geparkt ist oder der besitzer viele Domains hat, die er verkauft, ist glaube ich nicht so ganz gern gesehen

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          • #6
            hab in dem 123 forum auch mal gefragt. ich spekuliere allerdings auch auf den angst-effekt bei einer abmahnung mit einer entsprechenden rechnung eines anwalts
            h.a.n.d.
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            • #7
              aha... so einer bist du also

              mh... da ich sowas auch mal hatte, kann ich dir versichern, dass es lustig wird, sobald der andere ne rechtschutzversicherung hat
              (ich war da auch der abgemahnte)

              gruss

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              • #8
                und, wie ist es ausgegangen?
                h.a.n.d.
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                • #9
                  der andere hatte keinen Rechtschutz und ist nach der 2. instanz ausgestiegen ...
                  Die Kosten, die er übernehmen mußte, waren da schon ziemlich beträchtlich.... hat nämlich alle aufgebrummt bekommen

                  Kommentar


                  • #10
                    in anbetracht der tatsache, dass ich selber ne rs-versicherung habe würde ich deratigem gelassen entgegen sehen
                    mal abgesehen davon, dürfte die übernehme auch ohne rechtstreit möglich sein. mal nett nachfragen, 100 euro "umstandsentschädigung" oder sowas .. ich muss nur leider bis zu 12!!!! monate warten, bis die beim amt eine marke eingetragen haben .... was machen die eigentlich den ganzen tag?
                    h.a.n.d.
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                    • #11
                      siehste, dass ist imho die bessere Alternative... wäre das damals so gelaufen, hätte ich das auch gemacht... der hat mich einmal angerufen und mich gleich blöd angemacht, etc... (volles programm eben)... da kann ich halt auch auf stur schalten...

                      aber die Idee ist löblich

                      was die beim amt machen ??
                      schlafen ??

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                      • #12
                        eigentlich bin ich ja ein netter mensch und auf gericht hab ich auch noch nie besonders viel bock gehabt ( man darf nur auf dem flur rauchen )
                        h.a.n.d.
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                        • #13
                          ... meiner meinung nach sieht es eher schlecht aus für die domain.
                          wer zuerst kommt der ist halt zuerst da. basta. aus dem namen- sowie dem markenschutz lässt sich nämlich normalerweise kein anspruch auf einen domainnamen herleiten. habe selbst unternehmen, marke usw. und bin dennoch nicht besitzer meiner entsprechenden domain!
                          ... ich spekuliere allerdings auch auf den angst-effekt bei einer abmahnung ...
                          ist wohl deine und meine einzige realistische chance.

                          gruss, crisdoe

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                          • #14
                            habe den kram damals in der ausbildung mal am rande mitbekommen,

                            Achtung!!! gefährliches Halbwissen!!!

                            soweit ich das noch richtig weiss, ist der vergleich des datums (Domainregistrierung, Markenregistrierung) wichtig
                            Anwälte in Vulkane werfen -
                            Wer anderen eine Bratwurst brät, der besitzt ein Bratwurstbratgerät!

                            Kommentar


                            • #15
                              habe aber auch davon gehört, dass es relevant ist, ob die domain / site überhaupt mit zum "domain-namen - thema" gehörenden content bestückt ist - aber ist ja hier eher nicht der fall.

                              sollte deine marke also schiltkroeten-futter lauten und auf der dom sind leckere schildkröten(futter)-rezepte, siehts schlecht für dich aus
                              (-:
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