Ich geh mal davon aus das du den Post von Goth nicht verstanden hast (abgesehen davon das du als Minderjähriger nur das Recht sogenannte Taschengeldgeschäfte abzuwickeln) sonst wärst du damit nicht zufrieden (nicht gegen dich Goth)
Steuern zahlen wirst du wie jeder andere auch, ABER
1) Du brauchst eine Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes.
(Da wird abgewogen ob du dich in den ruin stürzt oder Ahnung von dem hast was du da vor hast)
2) Die Zustimmung deiner Eltern.
Nachzulesen § 112 BGB
--------------------
Vorher solltest du deine Signatur zumindest von dem Rechtschreibfehler bzw hastigen Tippfehler befreien..
irgegendeine wird nicht dein ernst sein
bzw.
Setze dich mit mir in Kontakt ( Verbindung?
--------------------
__________________
gruss Chris
Derjenige, der sagt: "Es geht nicht", soll den nicht stoeren, der's gerade tut."
|