Fax rechtsgültig?

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  • Fax rechtsgültig?

    Hallo,

    Ist ein Vertrag der per Fax übermittelt wird rechtsgültig? Weil per E-Mail übertragene sind es meiner Kenntnis nach nicht (Ohne PKI noch weniger).

    SG Alex
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  • #2
    hm ... wir bekommen laufend Bestellungen per Fax rein und sie sind im Prinzip bindend, aber wer will denn schon mit dem Kunden streiten, wenn er mal die Bestellung ändert oder gar anuliert

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    • #3
      Es geht dabei um ein größeres Projekt und da will ich schon auf der sicheren Seite sein.
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      • #4
        Ist ein Vertrag der per Fax übermittelt wird rechtsgültig?
        Ja.

        Weil per E-Mail übertragene sind es meiner Kenntnis nach nicht
        Doch. Verträge können grundsätzlich formfrei geschlossen werden, d.h. auch mündlich oder z.B. per Email.

        (Das Thema Rechtsstreit und Beweisbarkeit ist dabei wieder ein anderes Thema.)

        Ausnahmen gibt es nur, wenn der Gesetzgeber etwas anderes vorsieht (bspw. notarielle Beurkundung bei Kaufvertrag Grundstück/Immobilie) oder wenn beide Parteien etwas spezielles festlegen.


        gruss Markus
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        • #5
          Original geschrieben von eintrachtemil
          Doch. Verträge können grundsätzlich formfrei geschlossen werden, d.h. auch mündlich oder z.B. per Email.
          1. Mündliche Verträge sind immer schwer nachweisbar.
          2. Es heißt E-Mail
          3. Verträge per E-Mail sind soweit ich weiß nur rechtskräftig, wenn ihre nicht Fälschbarkeit nachgewiesen wurde d.h. Verschlüsselung, Signatur etc.
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          • #6
            1. Mündliche Verträge sind immer schwer nachweisbar.
            Habe ich ja auch geschrieben, bzw. angedeutet. Aber die Frage zielte auf die Rechtsgültigkeit ab.

            2. Es heißt E-Mail
            Tschuldigung, mein Fehler...

            3. Verträge per E-Mail sind soweit ich weiß nur rechtskräftig, wenn ihre nicht Fälschbarkeit nachgewiesen wurde d.h. Verschlüsselung, Signatur etc.
            Möchte natürlich nichts definitiv behaupten, aber zu 99% ist aufgrund der Formfreiheit bei Verträgen auch eine E-Mail rechtsgültig. Den laut deutscher Rechtssprechung gilt eine E-Mail (auch ohne Signatur,...) als Textform nach § 126b BGB. Prinzipiell genügt auch ein Handschlag zum Vetragsabschluss.

            Wie du auch gesagt hast, die Nachweisbarkeit ist dabei wieder ein anderes Thema.
            Zuletzt geändert von eintrachtemil; 07.04.2006, 10:30.
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            • #7
              *zustimm*

              Auch ein Vertrag per E-Mail ist rechtsgültig. Verträge können auch über softwareprogramme etc. geschlossen werden (siehe Bestellung im Onlineshop oder auf einer bekannten "Auktionsplattform").

              Die Beweisführung im Streitfall ist natürlich eine andere Sache.

              Bei Verträgen per Fax bestehen aber gute Chancen, sofern ein entsprechender Empfangsbericht / Sendebericht ebenfalls vorliegt. Dann lässt sich der Versand im Worst-Case-Szenario immernoch über den Netzanbieter nachvollziehen.

              I.d.R solltest du aber bei wirklich großen Geschichten auf die herkömmliche Briefpost mit originaler Unterschrift bauen. Manche Gerichte vermuten in jedem von uns einen Top-Grafiker, dem es ein leichtes ist, ein Unterschrift auf einem Fax oder Ausdruck zu platzieren *fg*...

              by the way: Keine Rechtsberetung an dieser Stelle. Ich äußere nur meine Meinung.

              greetz, high
              Good programming is 40% experience, 20% skill, 20% RTFM, 15% caffeine, and 5% attention to detail.
              When everything else fails, manipulate the data...
              Beschriftungen / Großformatdruck / Werbemittel

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              • #8
                normalerweise ist das schon bindent, aber wenn du da ein größeres Projekt hast, dann lass dir das doch nochmal schriftlich per Post bestätigen... Wo ist denn das Problem?

                Provider wollen ja bei (KK-)Domain-Aufträgen daher auch meist Unterschrift und Stempel! So machen wir das auch, wenn wir irgendwelche Projekte abschließen...

                Und da muss ich highrise auch zustimmen: Durch den Faxbericht hast du ja auch die Nummer von der das Fax geschickt wurde...
                Das Problem zu erkennen ist wichtiger, als die Lösung zu erkennen, denn die genaue Darstellung des Problems führt zur Lösung.
                [Albert Einstein

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