fenster öffnen beim verlassen bestimmter seiten mit onunload

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • fenster öffnen beim verlassen bestimmter seiten mit onunload

    Hallo ich möchte, dass sich ein Fenster öffnet, wenn die seiten einer kompletten Website verlassen werden. Also nicht beim wechseln der seite innerhalb der Website.

    Dass dies mit einen frameset funktioniert, kapier ich schon, ich suche aus informationstechnischen Gründen aber eine Lösung ohne frames. Gibt es da einen Trick?

  • #2
    eigentlich bei IE und firefox kannst du eine Aktion bei unload ausführen
    <body onunload="window.open('abmeldungscript.php',
    'Fenster1','width=1,height=1,left=0,top=0');">
    du muss natürlich sorgen, dass abmeldungscript.php am ende document.close() macht.
    Slava
    bituniverse.com

    Kommentar


    • #3
      Dieser Link dürfte Dir weiterhelfen:

      http://www.webmaster-resource.de/tri...en-oeffnen.php

      Einen interessanten Beitrag zum Thema PopUps findest Du hier:

      http://web.zdnet.de/internet/artikel...omhell-wc.html

      Zum Abschluß noch ein gut gemeinter Tipp:

      Exit Popups sind wettbewerbswidrig
      LG Düsseldorf (Az.: 2a O 186/02)

      Das Landgericht Düsseldorf hatte am 26. März 2003 zu entscheiden, ob die Verwendung sogenannte „Exit Popups“ auf einer Website gegen die guten Sitten des Wettbewerbs verstoßen. Vor dem Landgericht stritten sich zwei Anbieter von Erotikseiten darüber, ob die Verwendung dieser Art von Popups eine Verletzung der Normen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) darstellt.

      Exit Popup-Fenstern werden angezeigt, wenn der Nutzer eine Website verlassen will, etwa weil er es ablehnt, ein Dialerprogramm für den Zugang zu der betreffenden Seite zu installieren. Versucht man nun, das Installationsfenster für das Dialerfenster zu schließen, öffnen sich automatisch ein oder mehrere Popup-Fenster hintereinander. Der Nutzer ist gezwungen, diese Fenster über den Task-Manager oder durch einen Neustart des Rechners zu schließen.

      Die Richter sahen in der Verwendung solcher Popups einen Verstoß gegen § 1 UWG. Der Nutzer hat keine Möglichkeit, die Internetseite des Anbieters zu verlassen. Dabei ist es unerheblich, ob die neuen Popup-Fenster auf das Angebot des jeweiligen Anbieters oder auf Angebote Dritter hinwiesen. Hierdurch und durch die teilweise große Zahl der Popups werde der Nutzer unzumutbar belästigt. Der Hinweis der Beklagten, dass auch die Klägerin auf ihren Erotikseiten diese Art von Popups verwendet, ließen die Richter nicht gelten, da § 1 UWG nicht nur die Mitbewerber, sondern auch die Interessen der Verbraucher schützt.

      Kommentar

      Lädt...
      X