Blaues Auge für Microsoft

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    Die US-amerikanische Bundesrichterin Colleen Kollar-Kotelly stimmte im Microsoft-Kartellrechtsverfahren einer außergerichtlichen Einigung zwischen dem Gates-Imperium und dem US-Justizministerium zu. Das Verfahren, das sich seit 18. Mai 1998 über mehrere Instanzen und unter der Zuständigkeit verschiedener Richter hinzog, ist damit vorerst beendet. Weitergehende Forderungen der mitklagenden neun Bundesstaaten lehnte Kollar-Kotelly ab. Die vereinbarten Auflagen sehen vor, dass Microsoft den Anwendungsprogrammierern seiner Wettbewerber die nötigen API-Schnittstellen zur Verfügung stellt, um fremde Lösungen besser in die Microsoft-Betriebssysteme integrieren zu können. Seine Vormachtstellung im Betriebssystembereich soll der Redmonder Softwaregigant dadurch nicht mehr wettbewerbswidrig ausnutzen können. Außerdem soll verhindert werden, dass PC-Hersteller und Softwarehäuser benachteiligt werden, wenn sie auf Middleware-Produkte anderer Hersteller setzen, wie beispielsweise Browser, eMail-Client oder Media-Player. Die kommenden fünf Jahre muss Microsoft darum alle großen Computerhersteller zu gleichen Konditionen beliefern, unabhängig von den eingesetzten Middleware-Programmen. Branchenexperten werten die vereinbarten Auflagen als "blaues Auge", mit dem Microsoft nun davon gekommen sei. Ob die neun Bundesstaaten zu einem weiteren Schlag ausholen und Berufung einlegen, steht derzeit noch nicht fest. Der Konzern wurde nicht gezwungen, sein Betriebssystem und die Anwendungssoftware im Baukastenmodell anbieten zu müssen, wie es die klagenden Bundesstaaten gefordert hatten. Microsoft darf weiterhin bündeln und darüber ist man in Redmond sichtlich erfreut. Microsoft Deutschland ließ verlautbaren, dass man diesen "harten aber fairen Kompromiss" begrüße. Seinen Verpflichtungen werde man gerecht werden und dafür die erforderliche Zeit, Energie und Mittel aufbringen. Den Wettbewerbshütern in Brüssel ist das Produktbundling von Microsoft allerdings weiterhin noch ein Dorn im Auge. Das laufende EU-Kartellrechtsverfahren könnte zu einem strengeren Urteil kommen. (sr) www.microsoft.de

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    Entnommen
    http://www.it-business.net/archiv/2002/05112002.htm#6
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    Gilbert
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