Gewerbe und Elternzeit

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    Hallo!

    Ich habe seit Oktober 2003 einen Gewerbeschein - und verdiene mir damit nebenberuflich einige Euro als Taschengeld.
    Da ich ja durch meinen Hauptberuf bisher KV und AV usw. gezahlt habe war das bisher kein Problem.

    Nun aber, bin ich seit 02.04 in Erziehungsurlaub/Elternzeit und dadurch Beitragsfrei bei meiner KV Versichert.

    Muß ich nun selber Sozialversicherungsbeiträge abführen ???

    Vielen Dank schon mal für Eure Antworten !!!!

    Viele Grüße aus DO - Alex

  • #2
    Nein.
    So lange Du Dich im Erz.-Urlaub befindest, stehst Du weiterhin in einem Angestelltenverhältnis.
    Dein Arbeitgeber entrichtet daher alle Minimalbeträge bzw. ist ebenfalls von Abgaben freigestellt ... gleiches gilt für Dich.

    Deine parallele Selbständigkeit erfordert demnach neben Gewerbe-/ Umsatzsteuer, IHK-Beiträgen, etc. keine entsprechenden Abgaben ... spannend wird es erst, wenn Du nach Deinem Erz.-Urlaub aus dem Angestelltenverhältnis ausscheidest.

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