Hauptjob + Nebengewerbe wie?

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  • Hauptjob + Nebengewerbe wie?

    Hallo,

    ich arbeite im öffentlichen Dienst und möchte nebenbei ein Nebengewerbe aufmachen bis ca. 400€ im Monat. Die Genehmigung meines Arbeitgebers habe ich schon in der Tasche. Jedoch quellen mich noch ein Paar fragen, die ich nich klären kann.

    1) Wie wird am Jahresende mein Einkommen abgerechnet?
    2) Muß ich von meinem Gewinn (die Höhe steht noch in den Sternen) Einkommensteuer zahlen.
    3) Ich bin z.Z. in der Einkommensteuerklasse III. Bleibe ich in dieser Klasse oder werde ich jetzt in die Klasse VI versetzt?
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  • #2
    Steuer etc.

    Hi !

    Kann das ganze nur aus Erfahrung berichten.

    Die Einnahmen aus dem Gewerbe (Gewerbeschein erforderlich) werden zusammen mit dem Einkommen aus dem Arbeitsverhältnis versteuert.

    Bei der Steuererklärung muß jedoch ein gesondertes Formular eingereicht werden.

    Bei diesen geringen Beträgen sollten man Umsatzsteuerbefreiung beantragen, das bedeutet, das du selbst keine MWST berechnen darfst. Macht das Leben einfacher und gilt bis zu einem jährlichen Umsatz von ca. 16.000 EURO.

    Mit der Steuerklasse kann ich leider nicht weiterhelfen.

    Grüße
    Ralf Fuhrmann
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    • #3
      Du solltest bei einem Ust.-Freistellungsantrag aber auch bedenken, dass du dann keine Ust. zurückerstattet bekommen kannst.
      AFP-SYSTEMS
      Softwareentwicklung, Design,
      IT-Consulting

      http://www.afp-systems.eu

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      • #4
        Du solltest bei einem Ust.-Freistellungsantrag aber auch bedenken, dass du dann keine Ust. zurückerstattet bekommen kannst
        Kommt wohl drauf an. Wenn er viele (regelmäßige) Ausgaben hat - z.B. als Zwischenhändler - wird sich eine Befreiung nicht lohnen, ansonsten dürfte die Zuückerstattung der Umsatzsteuer weniger ins Gewicht fallen. Kommt aber wohl auch immer auf den Einzelfall an.

        Ansonsten würde ich die Befreiung zuerst einmal beantragen. Umsatzsteuerpflicht kann man immer noch beantragen. Dann allerdings bindet man sich für 5 Jahre (ich glaube es sind 5). Verzichtet man also von Beginn gleich auf die Befreiung, ist man 5 Jahre lang Umsatzsteuerpflichtig, mit allen Folgen. Zum Beispiel Umsatzsteuervoranmeldung, die man in den ersten beiden Jahren jeden Monat abgeben muss - egal ob man was eingenommen hat oder nicht.

        Alle Angaben natürlich ohne Gewähr...
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        • #5
          Original geschrieben von eintrachtemil
          Zum Beispiel Umsatzsteuervoranmeldung, die man in den ersten beiden Jahren jeden Monat abgeben muss - egal ob man was eingenommen hat oder nicht.
          Wie … und das ist ein Problem … in ein Steuerformular 2 Nullen einzutragen … *LOL* … sich das Du Dich Selbständig machen willst? … Auch Nebenberuflich ist das mit Arbeit verbunden … zumindest wenn's erfolgreich sein soll.
          carpe noctem

          [color=blue]Bitte keine Fragen per EMail ... im Forum haben alle was davon ... und ich beantworte EMail-Fragen von Foren-Mitgliedern in der Regel eh nicht![/color]
          [color=red]Hinweis: Ich bin weder Mitglied noch Angestellter von ebiz-consult! Alles was ich hier von mir gebe tue ich in eigener Verantwortung![/color]

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          • #6
            Nebenberuflich ist das mit Arbeit verbunden
            Da sagst du jetzt aber was neues...

            Wollte E.T. nur darauf hinweisen und ihm die Optionen aufzeigen.
            Simploo CMS - das einfache Webseiten-Bearbeitungsprogramm

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            • #7
              Vielen Dank für die ausführlichen Erleuterungen.
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              • #8
                Original geschrieben von eintrachtemil
                Zum Beispiel Umsatzsteuervoranmeldung, die man in den ersten beiden Jahren jeden Monat abgeben muss - egal ob man was eingenommen hat oder nicht.
                das stimmt nicht:

                bei wenig Umsatz kriegst nen Brief vom Finanzamt in dem sie
                auf die monatliche Abgabe verzichten, machst dann eben am
                Ende des jahres.

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                • #9
                  oder man kann beantragen, quartalweise die Umsatzsteuererklärung abgeben zu dürfen. Am besten das Finzanzamt kontaktieren.

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