Marke vs. Domainname in Österreich?

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  • Marke vs. Domainname in Österreich?

    Gibt es hier im Forum jemanden, der sich mit Domainrecht in AT auskennt?
    Es geht um den Inhaber einer EU-weit registrierten Marke, dem ein Grabber die .eu-Domain weggeschnappt hat. In Deutschland geht die Rechtsprechung grundsätzlich zugunsten des Markeninhabers, insbesondere wenn der Registrierer überhaupt keine Verbindung zum registrierten Begriff hat. Wie wird das in Österreich gehandhabt?#

    Falls das ganze eskaliert: Kann jemand einen guten Anwalt in Österreich mit Schwerpunkt oder Kompetenz in Online-Recht empfehlen? Aus eigener Erfahrung?

  • #2
    Bei EU-Domains ist es so:
    Kommunen und Städte haben höchstes Recht.
    In der Sunrise 2 glaube ich, konnten Firmen Registrierungen durchführen.

    Wenn jemand eine Domain für ein Marken-Produkt grabt, ohne in dem Land den Namen dafür registriert zu haben, dann hätte der Marken-Inhaber Anspruch auf die Domain (sofern EU-Weites Marken-Recht vorhanden ist).

    Wenn allerdings z.B. in Frankreich und in Deutschland 2 Produkte mit dem selben Namen registriert sind und es nur auf Landesebene geschützt ist, dann gilt, wer zu erst kommt, mal zu erst.

    Vll. auch für dich interessant http://www.regfish.com/doteu/sunrise
    Zuletzt geändert von Benny-one; 09.08.2006, 23:12.
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    • #3
      Jau, soweit schon klar - die Frage ist nur die nach der nationalen Rechtsprechung. D.h. wieviel Chancen hat man, wenn man vor einem österreichischen Gericht mit sowas antanzt. (Das kann nämlich ganz schön ins Geld gehen....)

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      • #4
        Hmm, dann würde ich erstmal bei der EURid http://www.eurid.eu/ nachschauen, ob da was steht. Vll. reicht es ja aus, wenn du er EURid nachweisen kannst, dass ein Markenname das EU-weit geschützt ist durch einen Grabber "geklaut" wurde. Vll. lässt sich ja an der Stelle schon was machen.

        http://www.eurid.eu/en/general/faq/d...93809c8af2381b
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        • #5
          Mhmm Danke, aber mit diesen Bürokratenhengsten will ich so wenig wie möglich mehr zu tun haben in der Sache. Zwei teure Sunrise-Anträge sind in der Sache den Bach runtergegangen, weil im Handelsregsiter "Firmenname GmbH" steht und auf dem Antragsformular "Firmenname Inhabername GmbH". Das war überhaupt die Wurzel des Problems. Dann doch lieber Gericht in Österreich

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          • #6
            Hab gerade mal nachgesehen. Hast du schon durch nen Strohman den Preis angefragt?

            Auch wenns moralisch nicht so ideal ist, die Domain abzukaufen, vielleicht würde es sich kostentechnisch besser machen. Otto Normal macht ja wahrscheinlich nicht zu viel damit.

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            • #7
              äh es gab bzw gibt doch bei den .eu Domains die ADRs
              (Alternatives Streitbeilegungsverfahren)
              da kann man ne kommission einsetzen die die Vergabe der Domain prüft und bei höherem Anspruch dies auch wieder ändert. allerdings ist die Frist für eine Einreichung auf ADR 40 Tage nach Vergabe der Domain.
              so ein Verfahren wird dich allerdings mindestens 1800 Euro glaubsch kosten.

              dazu will ich mal anmerken das schlampig gearbeitet worden ist.
              denn der grabber konnte erst in der Landrushphase die Domain bekommen. Sprich sp1 und sp2 wurden wohl verschlafen hm?
              Die Milch bleibt ranzig!

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              • #8
                denn der grabber konnte erst in der Landrushphase die Domain bekommen. Sprich sp1 und sp2 wurden wohl verschlafen hm?
                Nein, die erste Sunrise-Anmeldung crashte, weil die Markendokumente beim Kunden nicht mitgefaxt wurden (dann ist auch keine ADR möglich); das kann jedem mal passieren. Die zweite, eben weil es minimalste Unterschiede in der Schreibweise des Firmennamens gab (Siehe oben). Auch hier nix mit ADR, weil PriceWaterhouseCoopers keinen Fehler gemacht hat. Dann war die Sunrise-Phase auch schon fast vorbei; Domain beim Bot für Landrush-Registrierung vorgemerkt - und um ein paar Minuten vom Grabber ausgebootet.
                Zuletzt geändert von pekka; 21.08.2006, 12:36.

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                • #9
                  jo dann bleibt dir wohl nix anderes übrig als die domain einzuklagen.
                  und ich denke in österreich sollte das auch möglich sein, da es für eu-Domains ja eu-Richtlinien gibt die in den ländern (auch in verbindung einer nationalen marke) gleich sein sollten oder zumindes ähnlich oO
                  Die Milch bleibt ranzig!

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                  • #10
                    Original geschrieben von RanzigeMilch
                    ... die in den ländern (auch in verbindung einer nationalen marke) gleich sein sollten oder zumindes ähnlich oO
                    Das war meine Ausgangsfrage: Ob dazu jemand was genaues in Bezug auf AT weiß.

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                    • #11
                      nein das weis ich nicht. kannst du aber bestimmt beim zuständigen amt erfahren (wohn net in AT weiß net wie des dort heißt)

                      aber ich glaube da es sich um eine .eu domain handelt ist das eh egal.. weiß aber nicht genau ob die .eu RIchtlinien dann auch vor nationalen gerichten greifen...

                      Der Anwalt des Kunden (der wahrscheinlich auch beim eintragen der Marke geholfen hat) müßte das aber eigentlich wissen..
                      Die Milch bleibt ranzig!

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