Fragen zum Gewerbe

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  • Fragen zum Gewerbe

    Hallo @ll,

    und zwar, habe ich ein paar verschiedene Fragen
    . Und zwar hab ich schon ein Gewerbe.
    Allerdings bin ich noch bei meinen Eltern versichert.

    Frage: wie viel darf ich verdienen, damit ich weiter bei meinen Eltern versichert bin. Ich hab aus dem Hören-Sagen ab 325€ ist man nicht mehr mitversichert. Allerdings kann das ja nicht sein, weil mein Gewinn ja nur offiziel einmal im Jahr erfasst wird. Dann wäre die Regelung also: bis 3900€ pro Jahr mitversichert. Ist das so?

    Dann meine zweite Frage: Hat der Eintrag ins Handelsregister noch weitere Nachteile, ausser der doppelten Buchführung? Haftung bleibt ja leider gleich. Ist der Vorteil nur: mehr Seriösität, eigene Firmenbezeichnung?

    Wäre über sichere Aussagen sehr erfreut.

    Gruß

    Peter Pan

  • #2
    Musst Du mal bei Deiner Krankenversicherung anrufen, oder die Deiner Eltern. Da gibt es Tabellen, wonach sich der Versicherungsschutz begründet, das wird dann nach dem Umsatz bestimmt - genaue Zahlen kann ich Dir aber jetzt auch nich, wegen Unwissenheit, sagen.
    Handelsregistereinträge bei Kleingewerbe hat meines Wissens keine Vorteile, da die Eintragung eh freiwillig ist, ausserdem hat man bei einer einfachen Buchführung mehr Freiräume.

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    • #3
      Morgen!

      @Peter Pan:
      1) Eigenen Fantasie-Firmen dürfen sich nach GewO Einzelpersonen oder GbR sich nicht zulegen. Einzelperson müssen den vollen Vor- und Zunamen angeben, dürfen aber noch ein Begriff dazunehmen, der ihren Tätigkeitsbereich beschreibt:
      Heinz Maier Änderungsschneider || Änderungsschneiderei Heinz Müller

      GbR genügt der Nachnahme Müller&Meyer Webservices
      Fantasiename nur mit GmbH , AG etc. Das hat also nichts mit den Eintrag ins Handelsregister zu tun.

      2) Bezüglich der Krankenversicherung gibt es folgenden Trick: Du musst der Kasse verkaufen, dass deine gewerbliche Tätigkeit nebenher läuft und hauptberuflich Schüler, Auszubildener oder Student bist - wofür auch dein Alter spricht. Lass Dich nicht bequatschen: Ich musste einmal die Dienstanweisen einer anderen Krankenkasse, meiner Krankenkasse unter die Nase reiben, um die entsprechenden Regelmounts zu erhalten

      Es gibt zwar eine Verdienstrestriktion, aber zu genauen Zahl bin ich überfragt. Ich glaube aber sicher sagen zu können, dass eine Summe von 3900,- € p.A. deinen Mitversicherungsanspruch nicht gefährdet. Also ich habe als Studi damals, weit über 20 k DM verdient ohne Probleme zu bekommen. Außerdem würde ich einfach dumm stellen bis die gesetzliche KK anfängt zu nögeln und dich schriftlich anmahnt!

      3) Ein Eintrag im Handelsregister ... wenn Du schon ein GWS hast, dann ruf doch einmal bei der IHK an. Die geben verbindliche Auskunft, ohne dass es ein Schaden entstehen wird, wenn deine Handelstätigkeit sich verschieben läßt (weil Du jetzt schlafende Hunde geweckt hast ). Für einen einmaligen Verkauf brauchst Du keinen Handelsregistereintrag und selbst wenn: Dumm stellen . Du wirst schon schriftlich angemahnt, wenn was nicht stimmt. "Du bist halt Jungunternehmer und noch nicht fitt in allen Regelungen" Du einen Eintrag im Handelsregister beginnt deine "geschäftliche Trasparentes" bei den Behörden,d.h weniger Überprüfungen! Doppelte Buchführung hebt die Kreditwürdigkeit bei Banken, und die Vertrauenswürdigkeit bei deinen zukünftigen Kunden. Du hast aber einen Verwaltungskramm am Hals, der richtig Geld kostet.

      cu

      Blaster
      Yuppi, endlich Elite ...

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      • #4
        Original geschrieben von Blaster
        Morgen!

        @Peter Pan:
        1) Eigenen Fantasie-Firmen dürfen sich nach GewO Einzelpersonen oder GbR sich nicht zulegen. Einzelperson müssen den vollen Vor- und Zunamen angeben, dürfen aber noch ein Begriff dazunehmen, der ihren Tätigkeitsbereich beschreibt
        Das gilt nicht mehr ganz so. Siehe http://www.mbu-online.com/MServ1.html: Vor- und Nachname des Inhabers (Zusätze möglich), bei Handelsregistereintrag auch Fantasiename möglich – dann mit dem Zusatz e. K.

        Siehe auch: http://www.handelsgesetzbuch.de/
        mein Sport: mein Frühstück: meine Arbeit:

        Sämtliche Code-Schnipsel sind im Allgemeinen nicht getestet und werden ohne Gewähr auf Fehlerfreiheit und Korrektheit gepostet.

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        • #5
          Hi Blaster,

          erstmal vielen, vielen Dank für die Tipps. Ich werde wohl mal bei einer fremden Karnkenkasse, Rufnummer ausgeblendet :-), anrufen und mal nachfragen. Da ich ab nächsten Semester studiere, wird das wohl klappen.

          Bzgl. den 3900 € sind doch ein bisschen mehr. Mit hängen und würgen drück ich es dieses Jahr auf den Kindergeldanspruch runter.

          Allerdings ist mir noch eine ungereimt heit, mit meinem "Wissen" aufgefallen :-)

          Sobald ich mich ins HR eintragen lasse. Besitze ich eine Firmenbezeichnung unter der ich auftretten aber auch verklagt werden kann. Ich bin mir hier so gut wie sicher, dass man dann einen Phantasienamen besitzen darf! Lasse mich gerne eines besseren belehren, möchte nur gerne das wissen abgleichen.

          Bezgl. der Namensgebung des noramlen Gewerbes und einer Gbr. ist es hier, meines wissens, auch ein bisschen gelockert worden. Hotels und soweiter dürfen z.b. Etablisment Namen wie zum Hirschen bennutzen. Allerdings muss auf dem Briefkopf immer groß der Name des Unternehmers stehen. Bei Phantasienamen hat der Berater durchklingen lassen, wo kein Richter, da kein Henker. Allerdings halt immer groß der Name der Gesellschafter drauf.

          Ich ruf nochmal an, und poste dann hier rein.

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          • #6
            @Titus:

            Ups! Die Quellen geben dir Recht!
            Tja, man lehrnt nie aus..

            Sorry!

            Blaster
            Yuppi, endlich Elite ...

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            • #7
              Du darfst einen Phantasienamen verwenden ... der wird aber nicht ins HR eingetragen ... die Firma bleibt jedoch (bis auf GmbH, AG, IG, ...) also insbesondere bei OHG, KG und Einzelunternehmen Dein Vor- und Zuname ... also:

              Phantasiename aufs Firmenschild ...

              Phantasiename
              Peter Pan

              auf den Briefkopf!

              Peter Pan ins HR ...
              carpe noctem

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              [color=red]Hinweis: Ich bin weder Mitglied noch Angestellter von ebiz-consult! Alles was ich hier von mir gebe tue ich in eigener Verantwortung![/color]

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              • #8
                HI,

                habe eine neue Frage. :-)

                Und zwar habe ich gerade mit der Krankenkasse telefoniert. Dabei hat sich meine Annahme bestätigt.

                Man darf bis zu 335€ im Monat verdienen. Andernfalls ist man nicht mehr mitversichert. Jetzt stell ich mir halt die Frage. Wie bekommen die das raus? Das geht ja nur über den Jahreseinkommensbescheid vom Finanzamt. Einen Steurberater hab ich noch nicht.

                Weite rdarf man nicht mehr als 80h im Monat für das Gewerbe arbeiten, sonst bin ich kein Student sondern hauptberfulich ein Gewerbetreibender.

                Studenten zahlen monatlich ca: 60-70€ nach der Dame am Telefon.
                Hauptberufliche Unternehmer: ca: das 3 bis 4fache.

                Da, dass jetzt ein kleines bis mittleres Problem für mich ist, gehe ich mal davon aus, dass das auch schon andere hatten. Gibts da eine Lösung.

                Was ich auch nicht verstehe: ich hab noch nie was dies bezgl. von meiner Krankenkasse gehört. Bei der Gewerbeanmeldung bekommt sie ja llerdings auchkeinen Bescheid. Die kriegen es also garnicht so richtig mit. oder?

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                • #9
                  @Peter Pan.
                  Du bist in einen öffentlichen Diskussionsform ... und so anonym bist Du auch nicht ...*i*

                  Neues Thema:
                  Ich habe gehört, dass ein Datenabgleich zwischen dem Finanzamt und den Krankenkassen aus datenrechtlichen Gründen nicht erfolgt .... Arbeitsamt u. Sozialamt zwischen Finanzamt schon ...*dumdidum* ... war was?!
                  Yuppi, endlich Elite ...

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                  • #10
                    "so anonym bist du nicht" Das stimmt wohl!
                    Ich werde ja auch alle Beiträge richtig bezahlen. Es geht halt nur darum, was ich da machen muss.
                    Ich kann meinen Gewinn pro Monat halt schlecht festlegen. Wenn ich in einem Monat hohe Lohnkosten habe, weil wir eine neue Anwendung entwicklen, und im nächsten Monat halt wieder viel Gewinn mache, weil ich diese Anwendung wieder verkaufe, dann kann ich nun mal nicht sagen dass ich so und so viel im Monat verdiene. Von daher muss es doch eine allgemeine Lösung geben! Bzw. je nach Fall die jeweilge Lösung.

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                    • #11
                      @Peter Pan:
                      Ahja, wie ich seh bist Du schon ein wenig weiter. Du bist also in der Applicationsentwicklung tätig und hast schon ein Mitarbeiter.

                      Offensichtlich bist nicht richtig vorbereitet in die Selbstständigkeit gesprungen. Trotzdem, Dir kann geholfen werden:
                      SuperTipp
                      Für Startup´er, wie Dich, finden an jeder Ecke 'Existenzgründer-Seminare' statt. Die meisten sind sogar kostenlos. Öffentlich bestellte und finanzierte Unternehmensberater halten diese Seminare ab und betreuen, meist kostlos, Unternehmen in der ersten Stunden der Geburt.

                      Dort lehrst etwas über Buchführung, Arbeitsrecht, Sozialrecht, Verwaltungsrecht, Finanzierungen, Marketing etc.
                      Weiterhin lernst andere Unternehmer kennen, die in derselben Lage sind. Oft macht man sogar gemeinsame Geschäfte.

                      Also Du Software entwickelst und vertreibst solltest Du auf jedenfall ins HR und auch aus Haftungsgründen schnell zur GmbH werden. Denn Verwaltungskramm würde ich einen guten Steuerberater (Referenzen prüfen! (wie immer)) übergeben, aber dabei unbedingt lehnen, die Kosten steuerlich günstig zu verursachen. Der macht in der Regel auch die Personalabrechnung und regelt auch die Sozialbeiträge z.B. für die Krankenkasse.
                      P.S.: Darf ich fragen welche Art von Software Du so entwickelst?!
                      Yuppi, endlich Elite ...

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                      • #12
                        Die studentische Krankenversicherung will 52,11 € /Monat inkl. Pflegeversicherung haben, die ist übrigens bei allen Krankenkassen gleich.
                        Die Gewerbeanmeldung wird unter anderem auch an die Krankenversicherung weitergeleitet, wie auch an die IHK, Finanzamt, stat. Bundesamt, Arbeitsamt. Die bekommen das auf alle Fälle mit. Ausserdem wird da sowieso aller paar Monate von der Krankenkasse nach deinem voraussichtlichen Verdienst und die Stundenanzahl gefragt, Du bist da wahrscheinlich schneller draussen, als Dir lieb ist und musst Dich privat versichern - nur da kommste unter 300€ nicht weg.

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                        • #13
                          Hi bohni,

                          also winfach warten bis die mich anschreiben. Was soll man auch sonst tun.

                          Dann werde ich wohl demnächst einfach die studentische Krankenversicherung zahlen, naja egal.

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                          • #14
                            ich gehe zum anwalt, innerhalb dieser woche ... unter anderem das gleiche thema... zwar habe ich da nicht so grosse probleme, aber ich werde auch nach der selbstständigen erwerbstätigkeit neben dem studium fragen... so richtig als agentur arbeiten die meisten nicht, sondern als freelancer, die sich je nach projekt zusammenschliessen, da muss es doch gerade für studenten ne bessere regelung geben ? naja ich werde es hoffentlich nach dem gespräch besser wissen...
                            übrigens bleibt es meist nicht bei der krankenkasse, wenn du auch noch deine versicherungen und rentenbeiträge usw. bezahlen musst, lohnt es sich vieleicht garnicht mehr ? vor allem, wenn prüfungen anstehen und man dann doch 1 monat oder auch nur 2 wochen aufhören muss *ich fange auch erst dieses semester an, keine ahnung obs so sein wird, bis jetzt wars nicht so aufm gymi*

                            mfg GhOsT !

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