Security Scanner illegal ? Admins Vorsicht ! 1 Jahr Freiheitsstrafe, 50.000 Euro Buße

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Security Scanner illegal ? Admins Vorsicht ! 1 Jahr Freiheitsstrafe, 50.000 Euro Buße

    Admins, Security-Consultants, Berater und Cracker verwenden im Wesentlichen dieselben Tools und kennen dieselben Schwachstellen, nur die dahinter stehende Absicht unterscheidet sich voneinander. Die einen zum Schutz, die anderen zum Angriff.

    Am 4. Juli 2001 wurde ein Gesetzesentwurf beschlossen: "Zugangskontrolldienste-Schutzgesetz (ZKDSG). Dieses Gestz gleicht beinahe einem Berufsverbot für Security Consultants, die Vulnerabiluity Assessments durchführen, krminalisiert Herstzeller von Security-Scannern und verordnet Admins eine Augenbinde, denn:

    Es droht alleine für den Besitz eines Security-Scanners eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr und eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro

    Quelle: Linux Magazin 03/2002 Seite 26 ff.
    Leider keine weitere Quelle.


    Wenn sich also ein Admin eines dieser Tools bedient oder nur besitzt (!) (NMAP Besitzer?), um Schwachstellen in seinem Netzwerk ausfindig zu machen, muß er damit rechnen dafür empfindlich bestraft zu werden.

    Meiner Meinung nach ist das die Auslieferung der System an Cracker, die sich durch eine weitere Gesetzeshürde nicht abschrecken lassen Schwachstellen von Systemen auszunutzen und Systeme zu kompromitieren, denn sie machen sich durch Intrusions in fremde Netze ohnehin bereits strafbar, da kommt es auf ein weiteres missachtetes Gesetz nicht mehr an.

    Das blöde ist nur, hat man sich eine Linux Distribution beschafft, ist man damit automatisch Scanner-Besitzer !!!

    Wie denkt ihr darüber

    [Editiert von hand am 11-02-2002 um 20:09]

  • #2
    Hm.. Warum wurde der Artikel 8 Monate nach Verabschiedung [des Gesetzes] veröffentlicht?
    Wie ist "Security Scanner" definiert?

    [Editiert von Sky am 11-02-2002 um 21:49]

    CAT Music Files

    Kommentar


    • #3
      Meines Wissens handelt es sich um einen Gesetzesentwurf.

      Es geht um Zugangskontrolldienste. Die Vorlage verbietet den Besitz, die Einrichtung, Wartung und den Austausch von Umgehungsvorrichtungen und -Verfahren. "Das Gesetz ist neutral formuliert und gilt daher unabhängig von der konkreten Ausgestaltung des Schutzes des Zugangskontrolldienstes oder der Umgehungsvorrichtung"

      "Der Gesetzesentwurf wurde am 15.11.2001 zur weiteren Bearbeitung an drei Fachausschüsse des Bundestags verwiesen"

      Für mich bedeutet das PING und TRACERT gerade noch nicht, aber sicher nmap oder irgendein simpler Portscanner.

      Besitz - Der Softwarehandler, der einen Laden besitzt, ist so lange im Besitz einer Linuxdistribution so er sie bei sich ausgestellt hat, bis der Kunde sie ihm abnimmt. Sind auch Softwarehandler mit Strafe bedroht?

      Mehr weiß ich leider auch (noch) nicht.

      Was bedeutet so ein Gesetz aber in der Realität? Ein Admin darf keine Utilities mehr verwenden um Schwachstellen des Netzwerkes zu erkennen um sie abzudichten. Dadurch steigt die Gefahr, daß in sein Netzwerk eingedrungen wird. Vielleicht werden ein paar Rootkits ins Netz geschleust, die dann aus diesem Netz Distributed Denial of Service Attacken durchführen - sicher man wurde Opfer. Diese Tools entsprechen ja wieder o.a. Ausführungen. Schließlich besitzt man nicht nur diese Tools, die wurden sogar noch angewendet! FATALE ZWICKMÜHLE! Was wieder 5.ooo Euro oder 1 Jahr Haft bedeuten kann (Sorgfaltspflicht).

      Administrator sein ist das jetzt ein Himmelfahrtskommando?
      (Himmelfahrstkommando war jetzt übertrieben - aber der Rest nicht) Ganz egal was ich mache oder nicht mache kann es mich willkürlich erwischen? Vielleicht läßt der Richter im zweiten Fall Gnade vor Recht ergehen? Ist ein Admin dafür, daß er seinen Job macht auf Gnade angewiesen?

      Kommentar


      • #4
        Hi,

        m. E. nur hohles Geblubbere. Solche Diskussionen treten in periodischen Abständen immer wieder auf, wenn erfolgreiche Cracker-Angriffe den Schrei nach Kontrolle laut werden lassen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Gesetzentwurf verabschiedet wird, der denn Besitz von legal erworberer Software, die die Sicherheit von Systemen überprüft, bestraft.
        Waffen töten keine Menschen - Menschen töten Menschen!
        Ich decke, da gibt andere Tools, bei den der destruktive Charakter offentsichlich ist und die sollen dann legal sein?! - Bullshit!

        Blaster
        Yuppi, endlich Elite ...

        Kommentar


        • #5
          Führe ich tracert http://www.domainname.de aus bin ich schon Kriminell?
          Ist ja auch ein Portscan Befehl.
          Hmm blödsinn

          Kommentar

          Lädt...
          X