Domainübertragung

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    Hi,

    ich erstelle Internetseiten und würde gerne eure Meinung zu folgenden Fall wissen:

    Ich habe mit einem neuen Kunden ein Beratungsgespräch ausgemacht in dem über seine Internetseite gesprochen werden sollte. In diesem bat er mich die Internetadresse schon vor einem (evetuellen) Auftrag über die Erstellung der Internetseite zu registrieren. Ich suchte also nach einem geeigneten Provider und veranlasste die Registrierung auf seinen Namen.

    Nun hat er einen anderen Dienstleister mit der Erstellung seiner Internetseite beauftragt. Ich habe ihm daraufhin die Kosten für die Auswahl und Abwicklung mit dem Provider in Rechnung gestellt und er weigert sich die Rechnung zu bezahlen, da dies nach seiner Meinung eine "5-Minuten" Angelegenheit gewesen sei. Aufgrund verschiedener Schwierigkeiten seinerseits, (er wollte z.B. nach der Registrierung einen anderen Domainnamen, etc.) war es allerdings alles andere als eine "5-Minuten" Angelegenheit.

    Frage 1:
    Kann ich nun für die Übermittlung der Benutzerdaten an den neuen Dienstleister eine "Übertragungsgebühr" verlangen um meine entstandenen Arbeitsleistungen doch noch bezahlt zu bekommen?

    Frage 2:
    Kann der Kunde, da er ja Eigentümer der Domain ist, beim Provider einfach neue Benutzerdaten anfordern und mich so umgehen?

    Ich hoffe ihr könnt mir helfen!

  • #2
    Zu Frage 1) Kann ich dir leider keine Antwort geben. Ausser du hast was schriftliches, das seine Unterschrift trägt und aus dem hervor geht, das er dich beauftragt hat.

    Zu Frage 2) Ja kann er, da er der Eigentümer ist.
    *winks*
    Gilbert
    ------------------------------------------------
    Hilfe für eine Vielzahl von Problemen!!!
    http://www.1st-rootserver.de/

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    • #3
      Tja nur aus Fehlern lernt man....

      NIE wirklich NIE etwas tun ohne schriftliche Auftragsbestätigung!!!

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      • #4
        Ich habe mit meinem Provider gesprochen und seine Antwort war, dass Sie eine Sperrung akzeptieren würden und dem Kunden auch keinen Zugang gewähren würden, da ich sämtliche Gebühren bezahlt habe und Ihnen gegenüber durch meine vielen Kunden als Reseller auftrete. Damit würden Sie bei Anfragen meines Kunden immer an mich verweisen.

        Dadurch müßte es doch möglich sein die fehlenden Gebühren noch zu bekommen, wenn man ihm droht ansonsten Email und Internet zu sperren oder?

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        • #5
          Original geschrieben von H.Charriere
          Dadurch müßte es doch möglich sein die fehlenden Gebühren noch zu bekommen, wenn man ihm droht ansonsten Email und Internet zu sperren oder?
          da wäre ich vorsichtig, dass er als eigentümer der domain dann nicht dich oder den provider verklagt!

          als eigentümer hat er nun mal die rechte an der domain, scheiss egal wer da in der vergangenheit mal irgendwann wo was für bezahlt hat.


          ich nehme mal an, dass du mit eigentümer die bezeichnung admin-c meinst, oder?

          zitat denic:

          Der administrative Ansprechpartner (admin-c) ist die vom Domaininhaber benannte natürliche Person, die als sein Bevollmächtigter berechtigt und verpflichtet ist, sämtliche die Domain betreffenden Angelegenheiten verbindlich zu entscheiden, und die damit den Ansprechpartner der DENIC darstellt


          d.h. als nicht-admin-c hast du da absolut gar nichts mehr zu sagen, wenn du noch irgendwelche ansprüche geltend machen willst, dann musst du das auf zivilrechtlichem wege versuchen.
          I don't believe in rebirth. Actually, I never did in my whole lives.

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          • #6
            danke, ich hatte schon geahnt, dass es so auch nicht klappen wird

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            • #7
              Original geschrieben von wahsaga
              da wäre ich vorsichtig, dass er als eigentümer der domain dann nicht dich oder den provider verklagt!

              als eigentümer hat er nun mal die rechte an der domain, scheiss egal wer da in der vergangenheit mal irgendwann wo was für bezahlt hat.
              Bullshit!

              Der vermeintlich Kunde hat bestritten, dass eine Geschäftsbeziehung bestand. D.h. ergeben sich hier 0 Verpflichtungen, da der "Kunde" auch nichts Schriftliches hat.

              Aroree hat Recht. Wenn man 'auf Zuruf' arbeitet, muss man den Außenstand problemlos abhacken können. Deshalb arbeitet man nur so mit Stammkunden bei maginalen Auftragsvolumia, wo Schriftaufwand in keinen Verhältnis zur Rechnungssumme stehen.

              Gewöhnt euch das ab...

              cu

              Blaster
              Yuppi, endlich Elite ...

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              • #8
                Das dein Provider Ihn an dich verweist, ist sinnlos.

                Dastellung des folgenden Ablaufes:
                1) Der neue Auftragnehmer stellt im Auftrage deines alten Kunden einen KK-Antrag für die Domain. Diesem wird automatisch nach Ablauf von ca. 4 Wochen zugestimmt. Egal was du dafür bezahlt hast oder nicht, weil du nicht der Admin-C bist.
                [color=red]Hinweis!!!
                Die Denic akzeptiert keine anderen Admin-C ausser den Domain-Inhaber.
                [/color]
                2) Und somit hat er seine Domain zurück und du sitzt auf den verauslagten Kosten.
                3) Es gibt keine mündlichen Absprache, es sei den sie sind schriftlich festgehalten und tragen die Unterschrift des Auftraggebers.
                4) Nur so werden Aufträge abgearbeitet.
                *winks*
                Gilbert
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                • #9
                  Original geschrieben von Blaster
                  Bullshit!

                  Der vermeintlich Kunde hat bestritten, dass eine Geschäftsbeziehung bestand. D.h. ergeben sich hier 0 Verpflichtungen, da der "Kunde" auch nichts Schriftliches hat.
                  selber bullshit :-P


                  ob der kunde mit H.Charriere eine geschäftsbeziehung hatte oder nicht, tut hier doch gar nichts zur sache.


                  der kunde steht aber bei der denic als admin-c in der datenbank, und deshalb hat er das alleinige entscheidungsrecht, was wann wo mit der domain gemacht werden soll.

                  und ich habe ja auch nicht von verpflichtungen des providers gesprochen - sondern davon, dass der eigentümer mit seiner domain per KK-antrag umziehen kann wo hin er will.


                  und wenn H.Charriere damit nicht einverstanden ist, müsste er/ sie zuerst mal versuchen gerichtlich gegen den kunden vorzugehen, um die bisherigen auslagen erstattet zu bekommen.
                  I don't believe in rebirth. Actually, I never did in my whole lives.

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                  • #10
                    Pussst!

                    FTP- Zugang sperren, Internetzugang sperren, Email-Accounts auflösen oder sperren, Festplatte putzen oder ganz das Paket kündigen. Da kann er klagen bis er schwarz wird... überlebt wahrscheinlich nicht einmal die Vorverhandlung!
                    Deshalb selber selber Bullshit! :P

                    An seine Domain kommt er - wie Wotan sagte!
                    Yuppi, endlich Elite ...

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                    • #11
                      profis

                      Hi!

                      in diesem Forum findest Du zwei richtige Profis, die dir sch´nell und gerne weiterhelfen werden
                      http://www.nicit.de/phpBB
                      abteilung Recht.

                      Gruss
                      Daniel
                      nicit.de - domainforum

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