Mahnung

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  • Mahnung

    Hallo,

    ich habe folgendes Problem. Für einen Kunden habe ich ein Skript programmiert. Nach Beendigung meiner Aufgabe wurde dem Kunden am 07.10.2003 eine Rechnung zu geschickt. Leider ist bis heute kein Geld auf meinem Konto eingegangen. Nun habe ich heute eine Mahnung zu Ihm geschickt. Ist das soweit korrekt? Was sind die nächsten Schritte, um an mein Geld zu kommen?

    Wer kann mir weiter helfen?

    Vielen Dank schon mal im voraus!

  • #2
    1. mahnung +(mahngebühr)
    2. mahnung +(mahngebühr)
    3. mahnung +(mahngebühr) + anwaltdrohung
    4. anwalt einschalten

    oder wie war das gleich ?
    thx Mukraker

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    • #3
      also ich würde mich auch mal zeitgleich mit der ersten mahnung mit diesem kunden in verbindung setzen ...

      mal ganz freundlich fragen:
      hat er die rechnung nicht bekommen ?!?
      unstimmigkeiten?
      anderer grund ?!?

      ein offenes gespräch schadet nie!

      cu,
      HANSI

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      • #4
        der kunde gerät erst nach 30 tagen in verzug. also heute.
        du kannst also frühestens ab morgen mahnen.

        reich den fall einfach weiter an dein inkassounternehmen (nach dem du ihn freundlich auf den verzug hingewiesen hast).
        Dieses Schreiben wurde automatisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.

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        • #5
          wenn, dann 30 tage nach kenntnisserlangung

          07.10. abgeschickt + 3 tage zustellung (entweder gesetzestext oder grundsatzurteil) = 10.11.
          EDIT:
          glaube zumindest, mich so zu erinnern
          Zuletzt geändert von mrhappiness; 07.11.2003, 14:12.
          Ich denke, also bin ich. - Einige sind trotzdem...

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          • #6
            lass das doch von experten erledigen ;-)
            I don't believe in rebirth. Actually, I never did in my whole lives.

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            • #7
              du kannst einen mahnbescheid bei deinem zuständigen amtsgericht beantragen kostet 25,- Euro.

              das amtsgericht schickt dann ein einschreiben an deinen kunden mit der bitte zu zahlen oder sich zu äussern. macht er weder noch kannst du einen gerichtstermin veranlassen. da muss er erscheinen und sich äussern. kostet nochmal 120,- Euro.

              sollte er sich zu der schriftlichen anhörung und beim termin nicht äussern UND beweise vorbringen hast du gewonnen und er muss die rechnung und alle kosten zahlen....wenn er denn geld hat...das kann dir im "worst case" passieren das er die finger hebt und sagt das wars ich bin pleite....;-(
              _______________
              mfg
              Torsten

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              • #8
                ist mir noch eingefallen....du musst zwar die 30 tage warten...dann aber direkt einen mahnbescheid anlaufen lassen. es gibt danach keine pflicht mahnungen zu schicken.......sieht aber besser vor gericht aus....
                _______________
                mfg
                Torsten

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                • #9
                  Re: Mahnung

                  Hi,

                  hier muss ich mal ordentlich dazwischen klatschen.

                  Original geschrieben von Benji
                  ... Nun habe ich heute eine Mahnung zu Ihm geschickt. Ist das soweit korrekt? Was sind die nächsten Schritte, um an mein Geld zu kommen?
                  Nimm es mir nicht übel aber... Wie alt bist Du eigentlich?

                  Original geschrieben von mukraker
                  ... oder wie war das gleich?
                  Es gibt kein Patentrezept beim Inkasso!
                  Bei Einige genügt ein höffliches Erinnerungsschreiben, bei Anderen lautet die Mission möglichst schnell die zweite Gerichtsinstanz zu erreichen.

                  @hansi:
                  Vernünftige Vorgehensweise, funzt aber nur bei einer überschaubaren Anzahl von Kunden.

                  Original geschrieben von TheUser
                  der kunde gerät erst nach 30 tagen in verzug. also heute.
                  du kannst also frühestens ab morgen mahnen.

                  reich den fall einfach weiter an dein inkassounternehmen (nach dem du ihn freundlich auf den verzug hingewiesen hast).
                  1) Eine Rechnung wird sofort fällig, sofern nicht anders ausgewiesen. Der Gesetzgeber sagt, das aus technischen Gründen (z.B. Banktransfer) dürfen erst nach 10 Tagen Nebenforderungen angerechnet werden. Die DTAG mahnt bereits nach vierzehn Tagen.
                  2) Inkassounternehmen sind in der Individualsoftwareentwicklung der Tot jeder Kundenbindung.

                  @wahsaga:
                  Besonders der Satz mit der Frau gefällt mir gut, den kenne ich nur zu gut.

                  @toddy:
                  Original geschrieben von mukraker
                  du kannst einen mahnbescheid bei deinem zuständigen amtsgericht beantragen kostet 25,- Euro.
                  .....
                  ..das kann dir im "worst case" passieren das er die finger hebt und sagt das wars ich bin pleite....;-(
                  Für geschäftliche Mahnbescheide ist nur ein AG verantwortlich - AG Hagen.
                  Für sonstige Mahnbescheide die hiesigen AG´s.
                  Die Finger heben nur Einzelunternehmen oder vollhaftende Gesellschafter.
                  Bei GmbH od. AG muss dann ein gesonderter Insolvenzantrag gestellt werden. Normalerweise von GF innerhalb vier Wochen sonst begeht man Konkursbetrug. WICHTIG: Sollte der Gläubiger wider erwarten den Konkursantrag stellen müssen, muss er die Konkursgebühren auslegen.

                  das wars ....

                  Blaster
                  Yuppi, endlich Elite ...

                  Kommentar

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