Ähnlichkeiten zu anderen Seiten - RECHT

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    Hi,

    ich habe eine Frage zu der Rechtslage von Websites.

    Kann ich mich zB für eine deutsche Seite eines englischen Filmes optisch an dem Original ORIENTIEREN. Sprich: die Corporate Identity des Films beibehalten, gleiche Farben; ähnliche Anordnung der Elemente, so dass eine Ähnlichkeit sehr deutlich zu erkennen ist?

    Die Seite wird NICHT koopiert, der Aufbau und die CI werden allerdings sehr ähnlich!

    Weiß jemand wie es um die Rechtslage bestellt ist?

    Vielen Dank!
    cu, rubaff

  • #2
    Wenn Design+Layout der Originalseite als CI anzusehen sind, dann lass es. Denn CI ist nicht nur Imageträger sondern dient auch dem Kunden zur Wiedererkennung. Wenn du das nachbaust, kann man dir vorwerfen, du möchtest vom Image eines anderen profitieren und/oder Kunden täuschen.
    Es kratzt auch keinen, ob dein Code ein anderer ist.

    Du kannst dir natürlich die Genehmigung holen oder einfach nicht zu viel Ähnlichkeit haben. Wobei die Grenze zwischen "ähnlich" und "verschieden" fließend ist. Ein deutlicher, immer sichtbarer Hinweis, daß deine Seite nicht die originale ist, sollte schon auch sein.

    Kommentar


    • #3
      Re: Ähnlichkeiten zu anderen Seiten - RECHT

      Original geschrieben von rubaff
      Sprich: die Corporate Identity des Films beibehalten
      wenn du eine offizielle seite über einen film machst - dann wirst du ja wohl auch entsprechendes material zur verfügung gestellt bekommen.

      wenn inoffiziell - dann vorsichtig sein. es wurden schon genügend fan-projekte etc. wegen unerlaubter verwendung von grafiken, logos etc. der rechteinhaber abgemahnt.
      I don't believe in rebirth. Actually, I never did in my whole lives.

      Kommentar


      • #4
        Hi, Danke schonmal für die Antworten!

        ich würde die offizielle Seite des Films machen, Material etc liegt vor.
        Das einzige Problem ist, dass die von mir entworfene Seite einen ähnlichen Aufbau hat.
        Als Beispiel siehe Grafik: nur der Aufbau ist gleich: Im Prinzip vier Balken (weiß: Titel, rot: menü, weiß: content, rot: im Kino), in der Mitte ein div-Container von 760px Breite.
        Dass ich die CI des Films beibehalten muss, ist eigentlich klar, oder?

        Das Original der Seite ist übrigens in Flash, sieht aber optisch sehr ähnlich aus!
        Angehängte Dateien
        cu, rubaff

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        • #5
          es ist so, dass meine Chefin meinte, wir würden rechtliche Probleme bekommen, wenn die deutsche offizielle Filmseite aussieht wie die englische... Das ist für mich irgendwie unverständlich, da es sich ja um ein und dasselbe "Produkt" handelt.
          Meine Chefin hat auch eigentlich null Ahnung von Web-Recht, deshalb meine Nachfrage hier.

          Hinzu kommt, dass ein zentrierter Div-Container ja Usus im Web ist, und deshalb sicher nicht als geistiges Eigentum angesehen werden kann.

          Was meint ihr?
          cu, rubaff

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          • #6
            Folgendes ergab eine Recherche im Internet:

            Da das UrhG die geschützten Werke taxativ (d.h. vollständig) aufzählt und die Website dort nicht erfasst ist, genießt sie als solche keinen urheberrechtlichen Schutz. Allerdings können Teile davon - Fotos, Graphiken, Texte oder Programme, Musik- oder Videostücke sehr wohl urheberrechtlichen Schutz genießen. Darüber hinaus kann die gesamte Website entweder als Datenbankwerk oder als (einfache) Datenbank geschützt sein oder das Design als Gebrauchsgraphik Schutz genießen.

            Wie ist das auszulegen?
            Kann ein "Standard"-Layout als Gebrauchsgrafik Schutz geniessen, oder müssen dafür besondere gestalterische Rafinessen vorliegen?

            Was ist eure Meinung dazu
            cu, rubaff

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