Rechtliches: Musik im Internet

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    Hallo !!

    Nebenbei als Hobby arbeite ich als Webmaster für Firmen, Vereine, ...
    Meine Frage:

    Ich habe für ein Musikverein eine Homepage erstellt. Darf ich nun Hörproben von deren CD (also nicht alle Songs, sondern nur ausgewählte) 30 Sekunden lang als Stream anbieten ??

    Oder kann man dann Probleme mit der GEMA bekommen ??

    Ich hoffe, ein paar von euch kennen sich mit der Thematik aus ...


    Vielen Dank !!

    cu,
    HANSI

  • #2
    das habe ich auch mal gehört.
    Um sicher zu gehen würde ich an deiner Stelle bei der GEMA nachfragern!

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    • #3
      Hi !!

      Folgendes hab ich gerade bei der GEMA auf der Homepage gefunden.

      4.2 Gesonderter Rechteerwerb für jede Nutzungsart

      Je nach weiterer Nutzung der Datenträger mit Musik (z.B. durch öffentliche Wiedergabe, Sendung, Vermietung) werden auch entsprechende weitere Rechte der Urheber berührt mit der Folge gesonderter Erfassung und Lizenzierung.
      Fällt darunter auch das Steaming ??

      cu,
      HANSI

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      • #4
        ich denke ja!

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        • #5
          also:
          Stream ist ja so das Problem, das man im Quellcode sich das auch ziehn kann.
          Aber das mit den 30 sekunden, da hab ich auch mal sowas gehört, aber 30 sekunden wären viel zu lang normal 15 - 20, frag die mal per email.
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          • #6
            Also erstmal stellt sich die Frage, wer der Urheber (Komponist) der Titel ist ... Sollten die Titel von dem Verein selbst komponiert sein, können die Titel ohne Bedenken zur Verfügung gestellt werden ...
            Sollten die Titel von anderen Komponisten geschrieben sein und der Verein spielt sie nur nach, muss man an die GEMA Gebühren zahlen ...
            Da der Verein über die HP ja die CD's vertreiben will, sollten/müssten sie die CD's sowieso bei der GEMA registrieren lassen und dann können sie bei der Gelegenheit auch gleich nochmal nachfragen ...
            Also ich habe über meine HP auch CD's vertrieben, die bei der GEMA angemeldet waren und das war in Ordnung ... allerdings war das selbstproduzierte Musik !!!
            Es gibt keine dummen Fragen .... nur blöde Antworten !

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            • #7
              wenn du eigene musik nur über das internet vertreiben möchtest, muss du dich eigentlich nicht bei der gema registrieren, da die ja weder gebühren für dich einholt noch sonst irgendwie tätig wird.
              oder irre ich mich da?

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