Namensrecht und AdWords

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  • Namensrecht und AdWords

    Mal eine Frage:

    ich habe eine Domain mit www.domainname.de
    wobei "Domainname" ein eingetragenes Markenzeichen ist.

    Eine Google-Suche ergibt, dass es einige konkurrierende
    Firmen gibt, die in ihren Google-Adwords - Kampagnen das
    Wort "Domainname" mit eingegeben haben.

    Was kann ich dagegen unternehmen?

    Wogegen verstoßen die konkurrierenden Firmen?

    Danke und Gruß!
    (-:
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  • #2
    Re: Namensrecht und AdWords

    vielleicht von interesse:

    http://www.heise.de/newsticker/data/anw-21.11.03-007/
    I don't believe in rebirth. Actually, I never did in my whole lives.

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    • #3
      Ja, danke erstmal..
      (-:
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      • #4
        Ganz interessante Kiste:

        Habe gerade einige Nutzer von GoogleAdWords angeschrieben und darum gebeten, dass diese unseren geschützten Firmennamen als Keyword aus deren Kampagnen nehmen.

        Dabei hat sich lustigerweise herausgestellt, dass die Leute garnicht mit unserem Firmennamen geworben haben.

        Die Kampagnen erscheinen bei Suche nach unserer Firmenbezeichnung bzw. der Firmenbezeichnung unseres Kunden "contentbezogen" weil sich die Suchwörter deren Kampagnen mit denen unserer Kampagnen ähneln.

        Da muß man erstmal drauf kommen, oder ist das schon ein alter Schuh?

        Der Heise-Ticker oben bezog sich ja glaube ich eher darauf, dass man ein x-beliebiges (auch evtl. geschütztes) Wort als Keyword nutzen kann.
        (-:
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        • #5
          in der internetworld 01/04 war dazu nen rechtsbeispiel aus
          frankreich ... hab die pdf mal angehangen.

          google verklagen?
          Angehängte Dateien
          Kissolino.com

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          • #6
            Original geschrieben von Wurzel

            google verklagen?
            geht nicht - besteht ja die gefahr, dass die dann unglücklich sind und uns
            aus deren index schmeissen ... das ist halt das problem mit monopolisten ... legst de dich mit denen an, wirst du einfach aus der welt geschmissen und darfst noch ein bisschen im privaten intranet rumspielen.
            (-:
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            • #7
              @Wurzel

              Danke für den Artikel .

              Zitat: ... zwar bestimmt der Werbepartner, bei welchen Suchbegriffen seine Anzeige erscheint, aber ...

              Somit auch die im Heise - Ticker angesprochene Sache.

              Wie schon gesagt, verknüpft in diesem Fall Google unseren Firmennamen mit contentbezogenen Keywords und die wiederum mit AdWords-Kampagnen, die auf diese Keywords abzielen. Also kann der AdWords-Kampagnen-Eigner imho garnichts dagegen machen, gesetzeswidriger Weise hier gelistet zu werden - ausser natürlich seine kompletten Kampagnen aussetzen ...
              (-:
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              • #8
                kann es sein, dass der "firmenname" so "allgemein" ist,
                dass google nicht drumrum kommt, werbepartner dazu
                aufzulisten?

                mögliche bestandteile:
                * shop
                * store
                * etc
                Kissolino.com

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                • #9
                  Nein, es ein Begriff, eine geschützte Firmenbezeichnung, die ein Kunstwort darstellt.
                  Zuletzt geändert von kill_bill; 06.12.2003, 10:23.
                  (-:
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                  • #10
                    Update...

                    Hierzu habe ich von Google eine Mail bekommen, die ich mal
                    grob und sinnbildlich wiedergeben möchte:

                    ...
                    Bitte entschuldigen Sie die entstandenen Unannehmlichkeiten. Die von Ihnen
                    beschriebenen Vorgänge werden von einer neuen Technologie verursacht, die
                    wir kürzlich eingeführt haben. Danach werden allgemeine Keywords
                    automatisch erweitert, d. h. unser System sucht automatisch nach weiteren
                    Begriffen, die dem Keyword ähneln und somit für die Suche ebenfalls
                    relevant sind. Dieser Relevanzfaktor wird durch unsere verbesserten
                    Übereinstimmungs- und Klickratentechnologien automatisch ermittelt, wobei
                    die Google-Suchanfragen, Ihr Anzeigentext, die Keywords und die Klickrate
                    berücksichtigt werden. Wir versuchen so, die Reichweite Ihrer Werbung
                    soweit wie möglich zu steigern, damit Sie mehr potenzielle Kunden ereichen
                    können.
                    Es handelt sich dabei um ein lernendes System, das im Laufe der Zeit immer
                    präziser werden wird, so dass unerwünschte Erweiterungen weitgehend
                    vermieden werden.
                    ...
                    An der Findbarkeit von Werbebannern konkurrierender Firmen hat sich nichts geändert

                    Da ich mit dieser Lösung / Antwort nicht wirklich glücklich bin, wird es vielleicht noch weitere Updates geben .
                    Zuletzt geändert von kill_bill; 06.12.2003, 10:25.
                    (-:
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                    • #11
                      Ich habe noch eine Antwort von Google bezüglich Namensrecht / Warenzeichen bekommen. Den Inhalt möchte ich hier mal wiedergeben ... sofern es überhaupt für jemanden interessiert ...

                      Leider gibt es nur eine Möglichkeit, den Missbrauch von Warenzeichen
                      gänzlich zu verhindern. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen legen
                      fest, dass allein die Inserenten für die Keywords und Anzeigentexte, die
                      bei Google erscheinen, verantwortlich sind. Solche Fälle werden jedoch von
                      uns untersucht.

                      Um Ihr Warenzeichen für den Gebrauch durch Konkurrenten zu sperren,
                      benötigen wir von Ihnen ...
                      (...)
                      Bitte beachten Sie, dass die obige Vorgehensweise nur für die Verwendung
                      von Warenzeichen in Anzeigen gilt, die auf unseren Ergebnisseiten klar als
                      Sponsoren-Links gekennzeichnet sind. Wir verfolgen keine
                      Warenzeichenbeschwerden für Websites, die in unseren Suchergebnissen
                      erscheinen. In solchen Fällen sollten Sie sich mit Ihrer Beschwerde direkt
                      an den Eigentümer der betreffenden Website wenden.
                      (-:
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