Ein- und zweistellige .DE-Domains
Berni | 2 Kommentare | Neu | 10943 gelesen
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Ab dem 23. Oktober 2009 lässt die DENIC den bisher gesperrten Namensraum der ein- und zweistelligen Domainnamen sowie der Namen der Kfz-Kennzeichen und reine Zifferndomains zu.
Es gelten die regulären Domain-Registrierungsgebühren. Die Mindestlaufzeit beträgt ein Jahr.
Die neuen .DE Bestimmungen im Einzelnen:
- Auch ein- und zweistellige sowie reine Zifferndomains können registriert werden.
- Domains, die einem Kfz-Kennzeichen oder einer TLD (Top-Level-Domain) entsprechen, sind frei gegeben.
- Erlaubte Zeichen für Domains sind die Ziffern 0 bis 9, der
- Bindestrich, die lateinischen Buchstaben a bis z und die weiteren
- Buchstaben aus der aktuell gültigen Anlage zu den Domainrichtlinien.
(Das sind vor allem Buchstaben mit Akzenten und Umlaute, siehe http://www.denic.de/domainrichtlinien.html)
- Eine Domain darf mit einem Bindestrich weder beginnen, noch enden.
Auch Bindestriche an dritter und vierter Stelle der Domain sind nicht zulässig.
- Die Mindestlänge einer Domain liegt bei einem Zeichen. - Die Maximallänge einer Domain beträgt 63 Zeichen (bezogen auf den Domain-ACE) - jeweils ohne die Top-Level-Domain ".de".
Weitere Informationen unter www.ebiz-webhosting.de
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03.03.2021
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