Der erste "Auftrag", was ist zu beachten ?

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  • Der erste "Auftrag", was ist zu beachten ?

    hi,

    ich hab da mal mehrer frage, es geht darum, hab grad meinen ersten Auftrag bekommen, nun würd ich gerne wissen, was ich alles zu baechten habe....

    1. muss ich da ne gbr anmelden, wenn ich fürs progen geld verlange ?

    2. wie sieht es mit steuern aus, hab ich da nen freibetrag ?

    3. sollte ich was beachten, denn ich bin schüler (16)

    4. könntet ihr mir tips geben, wie es mit der rechnung aussieht, die ich den auftraggeber stelle.. also was er alles zahlen muss ?

    5. sollte ich noch was anderes beachten, um nichts illigales zu machen ...

    6. also kurz gefragt, was muss ich alles wissen, wenn ich für ein script geld verlange ...

    danke im vorraus

  • #2
    Hi,

    Glückwunsch!

    Wenn Du dieses Subforum durchliest, findest Du den einen oder anderen Tipp, der Fage 1-4 sowie 6 beantworten sollten! Deine Fragen sind etwas zu allgemein, dass ich mich groß auslassen möchte, bis auf 5):

    Briefkopf
    Adresse
    Telfon
    Handy
    Web
    Fax
    Bankverbindung
    Datum
    Betriff: Rechnung Nr...
    Am besten in Tabelle:
    - Erbrachte leistung / Buchungsart
    - ggf. Stundenanzahl und Stundensatz
    - ggf Mwst.
    -Totalbeträge
    ggf Skonto
    Zahlungsziel
    ggf. Umsatzsteuer-Nr. und -ID
    Unterschrift

    Wieso steht Auftrag in Anführungsstrichen?

    cu

    Blaster
    Yuppi, endlich Elite ...

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    • #3
      @"" naja war eher ne bitte, von jemanden

      soory, das ich nicht so gut geschaut habe, allerdings hab ich mich schon etwas durchgelesen, konnte diese aber nciht so ganz verstehen ...

      zu 2. z.b. habs ich nicht gutes gefunden, denn ich bin ja noch schüler, da denk ich mal das es ca. 300 € sind ?? hab ich mal gehört/gelesen ...

      und zu 1. hab ich gelesen, das mit nem gewerbeschein, alles erledigt wäre, dann hab ich aber wieder gelsen, das eine gbr ratsamer wäre, was wäre denn nun besser ?

      sowas hab ich gefunden z.b.
      Beziehen die Eltern für die Studentin noch Kindergeld, so geht dieser Anspruch verloren, sobald sie mehr als 7.188 €* im Jahr verdient. Achtung: Der BAFöG-Zuschussanteil und andere nicht rückzahlbare Stipendien werden dabei mitgerechnet - der BAFöG-Darlehensanteil dagegen ist "unschädlich".
      Bezieht die Studentin BAFöG, so muss sie sich eventuell einen Teil ihrer Einkünfte auf das BAFöG anrechnen lassen. Das "BAFöG-unschädliche" Jahresbruttoeinkommen liegt bis zum 30.6.2002 für Hochschulen bei 4.227,36 €, für Fachoberschulen nach abgeschlossener Berufsausbildung bei 3.328,51 € und für allgemeinbildende Schulen bei 2.703,20 €. Da die Berechnungsmethode ein bisschen kompliziert ist und es für Studentinnen mit Ehemann und/oder Kindern eventuell noch höhere Freibeträge gibt, sollte man im Fall des Falles konkret beim Studentenwerk nachfragen. Maßgeblich ist das Einkommen des laufenden Jahres - bei höherem Verdienst kann also im folgenden Jahr BAFöG zurückverlangt werden!

      jedoch hab ich ka was die ganzen abkürzungen ect. bedeuten und ob sich diese üpberhaupt, auch auf mich beziht ...


      es tut mir leid, wenn ich ka davon hab, aber ich hab damit noch nichts am hut gehabt

      Kommentar


      • #4
        Um welche Auftragsdimension in € handelt es sich?
        Ist das eine reine Webdesignertätigkeit?
        Ist das eine einmalige Sache?
        Yuppi, endlich Elite ...

        Kommentar


        • #5
          eins habe ich noch rausbekommen, um sowas zu machen, brauche ich angeblcih keien gbr ect.

          und ich hab auch angeblich nen freibetrag von 1000 € pro jahr, stimmt das ?

          @blaster:

          Um welche Auftragsdimension in € handelt es sich?
          meistens 100 -200 €, diese aber mehrmals im jahr

          Ist das eine reine Webdesignertätigkeit?
          ja, wenn ich webdesigner, nur als coder definiere

          Ist das eine einmalige Sache?
          ja bzw. einmalig für jeden kunden

          um mal näher zu erklären, ich erstelle kleinere skripts nach wunsch, meistens einmalig für jeden kunden, dieses aber mehrmals im jahr, für verschieden kunden.

          Kommentar


          • #6
            Hi,

            dann empfehle ich Dir die sogenannte Nullbesteuerung, d. h. keine Mehrwertsteuer.

            Reines Webdesign ist eine sogenannte freiberuliche Tätigkeit. Dabei muss es sich eine selbstständische, künstlerische und redaktionelle Tätigkeit handeln.
            Einzelne Rechnungen von ca. 100-200 € kannst Du einfach so schreiben, bis 1.200 € im Jahr (Freibetrag für Hobby und Freizeit - vgl. Übungsleitergeld).
            Geld auf Konto und fertig.

            Rede erst einmal mit deinen Eltern darüber ...

            Viel Erfolg! - Aber vernachlässige die Schule nicht.

            Blaster
            Yuppi, endlich Elite ...

            Kommentar


            • #7
              ich weis, es hört sich blöd an, wenn ein 16 jähriger sowas sagt, aber hey, man muss sich doch informieren, denn wer will schon in den knast, da sage ich doch lieber einmal mehr "lächerlich" machen, als später was falsch zu machen

              Kommentar


              • #8
                Abend!

                Also dumme Fragen gib es nicht!
                Ich bin 21 und hab auch ähnliches vor und auch überhaupt keinen Plan von diesen rechtlichen Sachen. Ich denke auch, dass man sich da mal kundig machen muss, bevor man anfängt.
                Allerdings gibt Blaster einem hier immer ziemlich gute und coole Tips

                @Blaster: Also wenn ich sowas auf freiberuflicher tätigkeit machen kann, muss ich ja auch keine Mehrwertsteuer ausweisen.(?!?)
                Wie sieht es aus, wenn meine Einkünfte aus dieser Tätigkeit dann aber 1200€ jährlich übersteigen? Wie sieht es dann mit Rechnung usw aus? Kann ich die dann auch noch einfach so schreiben und überweisen lassen, oder gibts da dann schon einschränkungen?!?

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                • #9
                  N´Abend!

                  @OpaU.:

                  Ich habe im Moment wenig Zeit, also in aller Kürze:

                  Der Link des Tages lautet:
                  http://www.e-lancer-nrw.de/ratgeber/index.html

                  Das mit 1.200 € habe ich nur erwähnt, weil da im doppelten Sinne 'eine Kindersicherung' drin ist, weil es wenig Sinn macht, dass ein 16-Jähriger, nur weil er mal für einen Bekannten für ´nen Hunnie ein Script geschrieben hat um sein Taschengeld aufzubessern, in eine selbstständige Tätigkeit oder gar Gewerbeanmeldung getrieben wird. - Du kannst natürlich auch viel mehr verdienen, ich habe nur kein Bock dabei das gesamte Steuerrecht zu diskutieren.

                  Für die die mehr wollen empfehle ich:
                  Ihre Steuererklärung 2002
                  Steuer 2003
                  Selbstständige, Freiberufler und Existenzgründer
                  Haufe-Verlag
                  ca 15,- €
                  ISBN habe nur Ausgabe von Vorjahr?

                  Die Rechnung gestaltet sich von der Form betragsunabhängig.
                  Bei Mwst Um-St.Nr evt. Umst-ID angeben.

                  Rest nachlesen!

                  Und tschüss

                  Blaster
                  Yuppi, endlich Elite ...

                  Kommentar


                  • #10
                    Alles klar, Thx!

                    Werd mir erstmal die Page durchlesen und wenn das nicht reicht mal das Buch bestellen.

                    Kommentar


                    • #11
                      ,

                      ich hätte auch noch eine Frage :

                      Ich bin noch Schüler und habe einige Websites, darunter auch ein paar mit Partnerprogrammen. Bis zu wie viel ¤/Monat darf ich damit verdienen? Gilt dafür auch dieser Freibetrag von 1200 ¤/Jahr (ist ja eine monatl. Einnahme, zwar nicht sehr hoch, aber ein nettes Taschengeld )?

                      Danke für's Lesen & Antworten
                      "Mein Zeige- und Dein Mittelfinger würden ein Peace ergeben" (Eins Zwo "Ey Du")

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                      • #12
                        Hi,

                        @Liebling:
                        Also, Du musst den Gesetzgeber verkaufen können, dass es sich um eine beiläufige unregelmässige, nicht existenzsichernde Einnahme über einen begrenzten Zeitraum, die nicht 1.200,- € p. A. übersteigt, handelt.

                        Sprich mit deinen Eltern darüber.
                        Wie bereits Op@ U. angedeutet, gibt es noch ganz andere Möglichkeiten, die aber verbindliche Verpflichtungen bringen. S. Subforum.

                        Aber ein paar Euro für ein bischen Bannerwerbung... da würde ich kein Aufstand machen.

                        Kap´lah!

                        Blaster
                        Yuppi, endlich Elite ...

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                        • #13
                          Danke für die Antwort.

                          Ist auch nicht so wild bei mir, (noch ) überschreite ich die 1200 € nicht...
                          "Mein Zeige- und Dein Mittelfinger würden ein Peace ergeben" (Eins Zwo "Ey Du")

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                          • #14
                            Also ist das so:

                            ich 16 kann bis 1200 € im Jahr machen, brauche kein Gewerbeschein:
                            kann die Rechnung ausstellen usw. Also ich MACH PHP Scripts. Dann geht das also Problemlos??

                            Und wie ist das mit Werbeeinblendung??
                            Das ist dann keine Künstleriche Betätigung.
                            Oder doch?
                            Sunshine CMS
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