Rechtsfrage bzgl. Rückerstattung

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    Hallo

    Habe jemandem zwei Lizenzen meiner Scripts verkauft: Eines für 180 Euro, einen Forenserver, Eines für 20 Euro.
    Nun hat er den Forenserver reklamiert, und verlangt von mir, die vollen 200 Euro zurück.

    Das Script hat eine Demoversion, man kann alles testen, alles, was beschrieben ist, läuft auch. Der Handel lief so ab: er kontaktiert mich via Telefon, labert mich den ganzen Tag insgesamt 4,5h zu! Am nächsten Tag ähnlich. Bettelt, die Scripts für 50% des Preises zu verkaufen. Am ende hat er bezahlt, ich hab ihm die Scripts geschickt via Email.

    Nach 10 Tagen meldet er sich, und sagt, ihm genügen die Funktionen nicht des Forums und hat mich auch einen Fehler aufmerksam gemacht, den ich sofort berichtigt habe. Er will nun 200 Euro zurück.

    Ich will nun ungern das Geld wieder rausgeben, die stecken schon in meiner neuen Motorhaube. Zudem habe ich den Verdacht, er will das Script benutzen, nur nicht das Geld dafür zahlen.

    Muss ich bei einem Vertrag, der per Email und Telefon gemacht wurde, und zudem eine derartige Ware (Lizenzen, Daten) enthält, umtauschen?

    er kam mir mit sowas hier:
    "Laut §326 BGB (1)...sind die obliegenden Leistungen oder ein anderer Teil zur bewirkung der Leistung mit einer angemessenen Frist bestimmt, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder von dem Vertrag zurückzutreten.

    Laut dem gültigem HGB- Rechts mach ich hier vom letzteren gebrauch."

    aber im HGB stand unter §326 was anderes....

    und wenn ich nun das Geld zurückgeben muss, was mache ich mit der Rechnung? Zerreißen? Ihm habe ich sein Exemplar nicht schicken können, das er mir seine Adresse nicht rausgegeben hat!

    Danke für die Antworten, ich bin nicht so lang im Geschäft

    Ich will jetzt auch nicht den Eindruck eines eiskalten Geschäftsmannes machen, wenn ich jemandem ein Script verkaufen würde, das der Kunde nicht vorher einsehen kann, würde ich ihm das Geld im Fall aller Fälle zurückerstatten...aber für sowas habe ich kein Verständnis. Für mich riecht das nach Beschiss, vor allem wenn in der Mail, in der er sein Geld verlangt gleich was aus dem Gesetzbuch gepostet wird....der hat wohl am telefon gemerkt, dass ich der jüngeren Generation angehöre und will mir Angst machen.
    Zuletzt geändert von CrazyAchmed; 26.05.2004, 23:09.
    Bye

    CrazyAchmed

  • #2
    Hmm. Die Frage ist nicht, ob aus seiner Sicht genug Funktionen drin sind - es geht eher darum, was für Eigenschaften Du ihm für das Forum zugesichert hast. Wenn Du belegen kannst, daß du nirgendwo Features versprochen hast, die das Produkt nicht hält, und es obendrein eine Demoversion zum Erkunden aller Funktionen gab, dürftest du auf der sicheren Seite sein. Natürlich keine Gewähr, habe in der Richtung null Erfahrung.
    Für mich riecht das aber auch stark nach einem Arschloch, das für 0 Euro rauskommen will und das Forum weiterbenutzen. Laß dich nicht von Paragraphenzitaten einschüchtern, verlange genaue Auskunft über die Funktion(en), die angeblich fehlen, und wenn er wirklich Streß macht, würde ich mir die Investition in eine kleine Beratung beim Anwalt überlegen: Wenn es ein anständiger ist, dürfte er dir sehr schnell sagen können, ob der Kunde recht haben könnte oder das ganze wirklich quatsch ist. Damit hast du zwar auf jeden Fall etwas Kohle verbrannt, aber bist beim nächsten schlimmen Finger schon gerüstet.

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    • #3
      ich habe in dem Bereich leider schon Erfahrung sammeln dürfen. Vorab eines, ein Kunde der Dir seine Daten wie postalische Anschrift nicht geben will ist kein echter Kunde !

      Bei Dir gilt wie auch bei Media Markt, der Umtausch oder die Rückgabe von Software oder Datenträgern ist bei Öffnung oder Nutzung dessen nicht gültig.

      Das bedeutet, egal was Du dem Kunde versprochen hast, er kann das Geld nicht zurückverlangen. Wenn Du einen Vertrag hast und in diesem dem Kunden Funktionen versprochen hast die Dein Produkt nicht erfüllt mußt Du, (erst nach Rücksprache vom Anwalt) einen Teil des Betrages erstatten.

      Ich hatte auch einen Kunden der ein Produkte gekauft hat, angeblich nach 2 Wochen und diversen Erweiterungen nicht zurfrieden war und sein Geld zurück haben wollte. Ich bin damals zum Anwalt gegangen und ich habe Recht bekommen.

      Es gibt leider immer wieder schwarze Scharfe, in jedem Bereich. Ich hatte bei dem Fall damals (zum Glück mein einziger) mitbekommen, das der Kunde meine Software bei Ebay versteigert hatt und das gleich mehrfach.

      Ich habe dann nach einigen Instanzen Schadensersatz und Urherberrechtsverletungen zugesprochen bekommen.
      Mit freundlichen Grüßen
      Werner

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      • #4
        @crazyAchmed:

        Das ich von Dir mal einen solchen Post lesen bekomme, überrascht mich gar nicht ...

        Ohne Austausch der Kontaktdaten niemals im Vorfeld verhandeln oder beraten - oder gar schon ein Handschlag machen:
        1) Ansprechpartner
        2) Telefonnummer (ganz wichtig!)
        3) Firma
        4) Adresse
        5) Emailadresse i. d. Firma

        Scheiß auf ICQ, MSN und anderen Killefit.

        Wirklich seriöse Auftraggeber geben schon während der Ausschreibung Ihre Kontaktdaten, aber die suchen auch wirklich seriöse Auftragnehmer, die ebenfalls Ihre Kontaktdaten nennen.

        Der Rest sind ausnahmslos Fakes ....

        Das Problem ist das es bei einen Etat unter 300-500 € es vom Aufwand wenig Sinn macht einen Vertrag aufzusetzen, an dem Du mehere Stunden sitzt. In der Fortführung ok, aber bei einen Erstkunden?!
        Deshalb sind solche Aufträge zur Verarschung prädestinert.

        Wenn der Vertrag nach den "Digitalen Sigaturgesetz" per Email abgeschossen wurde, besteht beiderseitig noch eine rechtliche Chance, sonst Pech gehabt.
        Yuppi, endlich Elite ...

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