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Hauptjob + Nebengewerbe wie? [Archiv] - PHP-Scripte PHP-Tutorials PHP-Jobs und vieles mehr
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Hauptjob + Nebengewerbe wie?


 
E.T.
07-07-2006, 11:02 
 
Hallo,

ich arbeite im öffentlichen Dienst und möchte nebenbei ein Nebengewerbe aufmachen bis ca. 400€ im Monat. Die Genehmigung meines Arbeitgebers habe ich schon in der Tasche. Jedoch quellen mich noch ein Paar fragen, die ich nich klären kann.

1) Wie wird am Jahresende mein Einkommen abgerechnet?
2) Muß ich von meinem Gewinn (die Höhe steht noch in den Sternen) Einkommensteuer zahlen.
3) Ich bin z.Z. in der Einkommensteuerklasse III. Bleibe ich in dieser Klasse oder werde ich jetzt in die Klasse VI versetzt?

 
fuhrmara
13-07-2006, 14:26 
 
Hi !

Kann das ganze nur aus Erfahrung berichten.

Die Einnahmen aus dem Gewerbe (Gewerbeschein erforderlich) werden zusammen mit dem Einkommen aus dem Arbeitsverhältnis versteuert.

Bei der Steuererklärung muß jedoch ein gesondertes Formular eingereicht werden.

Bei diesen geringen Beträgen sollten man Umsatzsteuerbefreiung beantragen, das bedeutet, das du selbst keine MWST berechnen darfst. Macht das Leben einfacher und gilt bis zu einem jährlichen Umsatz von ca. 16.000 EURO.

Mit der Steuerklasse kann ich leider nicht weiterhelfen.

Grüße
Ralf Fuhrmann

 
AFP-SYSTEMS
13-07-2006, 20:55 
 
Du solltest bei einem Ust.-Freistellungsantrag aber auch bedenken, dass du dann keine Ust. zurückerstattet bekommen kannst.

 
eintrachtemil
14-07-2006, 11:02 
 
Du solltest bei einem Ust.-Freistellungsantrag aber auch bedenken, dass du dann keine Ust. zurückerstattet bekommen kannst
Kommt wohl drauf an. Wenn er viele (regelmäßige) Ausgaben hat - z.B. als Zwischenhändler - wird sich eine Befreiung nicht lohnen, ansonsten dürfte die Zuückerstattung der Umsatzsteuer weniger ins Gewicht fallen. Kommt aber wohl auch immer auf den Einzelfall an.

Ansonsten würde ich die Befreiung zuerst einmal beantragen. Umsatzsteuerpflicht kann man immer noch beantragen. Dann allerdings bindet man sich für 5 Jahre (ich glaube es sind 5). Verzichtet man also von Beginn gleich auf die Befreiung, ist man 5 Jahre lang Umsatzsteuerpflichtig, mit allen Folgen. Zum Beispiel Umsatzsteuervoranmeldung, die man in den ersten beiden Jahren jeden Monat abgeben muss - egal ob man was eingenommen hat oder nicht.

Alle Angaben natürlich ohne Gewähr...

 
goth
14-07-2006, 12:55 
 
Original geschrieben von eintrachtemil
Zum Beispiel Umsatzsteuervoranmeldung, die man in den ersten beiden Jahren jeden Monat abgeben muss - egal ob man was eingenommen hat oder nicht.
Wie … und das ist ein Problem … in ein Steuerformular 2 Nullen einzutragen … *LOL* … sich das Du Dich Selbständig machen willst? … Auch Nebenberuflich ist das mit Arbeit verbunden … zumindest wenn's erfolgreich sein soll.

 
eintrachtemil
14-07-2006, 15:58 
 
Nebenberuflich ist das mit Arbeit verbunden
Da sagst du jetzt aber was neues...

Wollte E.T. nur darauf hinweisen und ihm die Optionen aufzeigen.

 
E.T.
15-07-2006, 10:21 
 
Vielen Dank für die ausführlichen Erleuterungen. :D

 
Koala
15-07-2006, 11:15 
 
Original geschrieben von eintrachtemil
Zum Beispiel Umsatzsteuervoranmeldung, die man in den ersten beiden Jahren jeden Monat abgeben muss - egal ob man was eingenommen hat oder nicht.

das stimmt nicht:

bei wenig Umsatz kriegst nen Brief vom Finanzamt in dem sie
auf die monatliche Abgabe verzichten, machst dann eben am
Ende des jahres.

 
asp2php
15-07-2006, 11:47 
 
oder man kann beantragen, quartalweise die Umsatzsteuererklärung abgeben zu dürfen. Am besten das Finzanzamt kontaktieren.


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