Rechnungen - Kennt sich wer aus

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    moin, folgendes Problem:

    muss mich gerade mit dem "neuen" Gesetz vom 01.01.2004 bezüglich Rechnungen rumärgern. Habe meine Rechnungs-Vorlage mittlerweile gesetzeskonform angepasst, allerdings hakt es an einer Stelle.

    Ich muss ja zu jedem Produkt den Ust-Satz nennen und am Ende aufschlüsseln, wie viel Euronen 16 % Ust und wie viel 7 % Ust ausmachen wie z.B.:
    zzgl. 16,00 % Umsatzsteuer: 164,08 Euro
    zzgl. 7,00 % Umsatzsteuer: 0,21 Euro

    Problem ist jetzt: Wie werden Zusatzkosten und Versandgebühren mit einbezogen?

    Werden Versandgebühren mit 16 % besteuert oder sind die steuerfrei? Oder war das nur mal bei Briefen früher so, falls das überhaupt so war?
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  • #2
    Versand- und Verpackungskosten müssen natürlich auch mit 16% drauf geschlagen werden, es sei denn du bist blöd und bietest Brutto an, dann musst du davon 16% ausrechnen und extra ausweisen

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    • #3
      Ist es bei den Versandkosten nicht so, dass die als "durchlaufender Posten" gelten und nicht extra die Steuer für ausgewiesen werden muss oder so ähnlich?
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      • #4
        auf jeder postquittung für postwertzeichen steht: "mehrwertsteuerbefreit" ... hier also nichts berechnen. bei "versandkosten" hast du idR einmal porto und zum anderen verpackung und ähnliches ... nun beginnt das rätselraten:
        - versendest du per post, müsstest du die portokosten mwst-neutral berechnen
        - nimmst du ups, dhl, tnt, etc.pp. kommt mwst. drauf

        ich nehm im shop generell 16% auf alles an mwst. und bislang haben weder der steuerberater noch das putzige kerlchen vom finanzamt gemeckert. vielleicht ist es aber auch nicht aufgefallen.

        das ist natürlich keine rechtsberatung und auch keine steuerberatung sondern nur meine unmassgebliche meinung. im zweifel mal beim finanzamt deines vertrauens anrufen. wenn die es nicht wissen, wer dann?!
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        • #5
          Original geschrieben von Benny-one
          Ist es bei den Versandkosten nicht so, dass die als "durchlaufender Posten" gelten und nicht extra die Steuer für ausgewiesen werden muss oder so ähnlich?
          Du - als Firma - bist der MwSt-Eintreiber für das Finanzamt, daher musst du bei Zweifeln auch dort Auskunft holen, denn sonst hast du es aber am Hals.

          Ob der Versand- & Verpackungskosten ein durchlaufender Posten ist, das musst du bei deiner Steuererklärung dem Finanzamt klar machen, indem du die dafür reservierten Debitor- und Kreditorkonten aufschlüsselst und somit nachweist. Sag mal, hast du keinen Steuerberater engagiert? IMHO da sparst du an der falschen Stelle

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          • #6
            Naja, bin nur Arschzubi und habe (in dieser Firma...) nicht die Möglichkeiten mit dem Steuerberater in Kontakt zu treten

            Allerdings habe ich auch was Wurzel geschrieben hat bzgl. UPS und Co. gelesen, dass dort 16 % anfallen.
            Und an asp2php: Die Verpackungskosten müssen natürlich gesondert gerechnet werden, dat stimmt schon

            Ach, ich klopp einfach 16 % drauf
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            • #7
              (4) Eine Rechnung muss folgende Angaben enthalten:
              6. den Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung oder der Vereinnahmung des Entgelts oder eines Teils des Entgelts in den Fällen des Absatzes 5 Satz 1, sofern dieser Zeitpunkt feststeht und nicht mit dem Ausstellungsdatum der Rechnung identisch ist,
              So, nun habe ich dazu eine Frage. Welches Datum soll ich nehmen wenn:

              1. Der Shopbetreiber das Paket versendet hat, obwohl der Kunde Vorkasse gewählt hat und das Geld noch nicht eingegangen ist. Die Rechnung liegt der Lieferung bei.

              2. Der Shopbetreiber das Paket per Nachnahme versendet hat. Die Rechnung liegt der Lieferung bei.

              3. Der Shopbetreiber das Geld per Vorkasse erhalten hat. Die Rechnung liegt der Lieferung bei.

              4. Der Kunde per Rechnung zahlt. Die Rechnung liegt der Lieferung bei.

              5. Der Kunde Bankeinzug wählt. Das Paket geht natürlich früher raus. Die Rechnung liegt der Lieferung bei.
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              • #8
                Weiß eigentlich einer, ob Rabatte auf der Rechnung angegeben werden müssen?

                Ich weiß nur, das im voraus vereinbarte Minderungen des Entgelts angegeben werden müssen, wie z.b. "Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen ab Lieferung gewähren wir 2 % Skonto (19,91 €)."

                Aber wie sieht das aus, wenn im Shop ein Produkt 5 Euro netto kostet, dann davon 1,50 Euro abgezogen werden (der Rabatt) und am ende im Warenkorb nur noch der geminderte Betrag erscheint. Muss auf der Rechnung stehen, dass von den ursprünglichen 5 euro 1,50 abgezogen wurden, oder reicht es, wenn dann nur noch 3,50 da steht?
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