Telekom muss keine Großhandelsflatrate anbieten
Die Telekom muss nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgericht Münster seinen Konkurrenten keine Großhandelspauschale anbieten. Ausschlaggebend für das Urteil war die Einstellung der T-Online Flatrate.
2001-03-17 00:00:00 2001-03-17 00:00:00 admin
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