gmail-Abmahnung - Lösung vorhanden

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  • #31
    Original geschrieben von ab-design
    dann vertraut mir Ihr könnt nur gewinnen. Ich weiß nicht, wo das Problem ist.
    ja, vertraut jemandem, der einen schnellen euro damit machen wollte, dass er bei ebay andere leute über den tisch zieht - in dem er ihnen etwas zu verkaufen versucht, was eigentlich kostenlos sein sollte ...

    (gut, das "problem", jemanden mit so einer in meinen augen zweifelhaften moral und einstellung vertrauen zu müssen, haben in diesem falle ja vermutlich nur leute des gleichen schlages, also was soll's.)


    dass der generelle abmahnwahn heutiger zeiten nicht gut zu heißen ist, steht außer frage.
    in so einem speziellen fall freut es mich aber, wenn solche abzocker auch mal was auf die finger kriegen. es kommt allerdings von der falschen seite - eigentlich sollte google selber solchen typen eine in den nutzungsbedingungen vereinbarte konventionalstrafe o.ä. aufbrummen!
    I don't believe in rebirth. Actually, I never did in my whole lives.

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    • #32
      das glaube ich dir. Ich möchte aber anderen helfen. Es kann nicht sein, dass ein Anwalt, erst seit 2 Jahren mit Lizenz, in 3 Monaten über 50.000 Euro alleine durch diesen Fall "gmail" einmahnt!

      Wenn da kein Gewinnaspekt vorliegt,....

      Wer hier zahlt soll wissen, dass es möglichkeiten gibt!

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      • #33
        Original geschrieben von ab-design
        das glaube ich dir. Ich möchte aber anderen helfen. Es kann nicht sein, dass ein Anwalt, erst seit 2 Jahren mit Lizenz, in 3 Monaten über 50.000 Euro alleine durch diesen Fall "gmail" einmahnt!

        Wenn da kein Gewinnaspekt vorliegt,....

        Wer hier zahlt soll wissen, dass es möglichkeiten gibt!
        falls nicht bekannt, es kann sein das eine einzige Abmahung nicht rechtens ist, es ist aber auch möglich das 1000 Abmahnungen zu einem Thema rechtens sind. Sogenannte verbotene Serienabmahnungen gibt es nicht.

        Und nur weil der Anwalt erst seit 2 Jahren seine Zulassung hat, heisst es noch lange nicht das er kein Geld verdienen kann. Es gibt Leute die haben erst seit einem halben Jahr ein Gewerbeschein und haben mehr verdient, ist das auch nicht ok?



        Und zum Thema, was sind den Einladungen die man versteiget? zu was denn, kaffee und kuchen? da hab ich wohl was verpasst?

        Und wenn Sozialhilfeempfänger nebenbei bei ebay Geld machen..., naja, das machen die doch bestimmt auch ohne es zu melden beim Assiamt...
        mfg
        marc75

        <Platz für anderes>

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        • #34
          Und zum Thema, was sind den Einladungen die man versteiget? zu was denn, kaffee und kuchen? da hab ich wohl was verpasst?
          Such mal bei Google nach "gmail einladungen" oder so.

          Und wenn Sozialhilfeempfänger nebenbei bei ebay Geld machen..., naja, das machen die doch bestimmt auch ohne es zu melden beim Assiamt...
          Ist wohl genauso wenig in ordnung, wie die einladungen zu verticken. aber letztendlich stört sich irgendwie niemand dran, solang die es billiger machen, als die die steuern zahlen.

          Aber das ist ein anderes Thema <EOT>

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          • #35
            naja, wenn mir niemand glaubt. Das OLG Hamburg und das OLG Düsseldorf haben bereits in insg. 3 Fällen entschieden, dass für ein Serienschreiben nicht die 1,3er Gebühr berechnet werden kann.

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            • #36
              kann sich jemand mal bei mir melden?? pm oder email! ich habe auch so eine abmahnung bekommen, ist wirkich dringend!!!!

              danke schonmal

              tobias

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              • #37
                eh wie rofl

                das ist ja wie gauner klagt gauner an...

                wer meint gmail-einladungen verkaufen zu müssen (was mit sicherheit nicht rechtens ist) darf sich net wundern wenn er früher oder später zahlen muss. und seid froh das ihr nur dem g-mail fritzen was zahlen müsst und google aus dem grund von einer agb-verletzungsklage absieht. denn wär google vorher drauf gekommen und hätte was dagegen unternommen sähe es für euch bei weitem schlechter aus...

                ich finds nur richtig das betrüger zur kasse gebeten werden. und das die betrüger dabei betrogen werden finde ich einfach nur amüsant mehr nicht!

                EDIT:
                ach jetzt erst das datum gesehn
                Zuletzt geändert von RanzigeMilch; 28.08.2006, 15:35.
                Die Milch bleibt ranzig!

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                • #38
                  Bitte keine weitere Diskussion an dieser Stelle. meinungen wurden vor zwei jahren schon kundgetan.

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                  • #39
                    Hallo zusammen,

                    hat jemand schon erfloge durch seinen Anwalt verbuchen können?

                    Ich habe nin auch ein Schreiben bekommen aber für das Iphone.

                    Habe ein Iphone bei Ebay verkauft und dann paar Wochen später kam post von der Kanzlei. Es ginge um die Gmail sache....

                    Auch das selbe wie bei euch allen 1,3 % bezahlen, Testkauf bezahlen etc....

                    Ich hab die Sache beim Anwalt liegen aber er hat imoment viel um die Ohren...

                    Was soll ich tun?

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                    • #40
                      Du hast ein iPhone verkauft, dein Fall ist also ein anderer. Davon abgesehen ist die Gmail-Sache schon ein Weilchen her.

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                      • #41
                        Richtig ein anderer Fall aber es geht auch um die Gmail sache die in der Bedienungsanleutung von EU Geräten sind + das Gmail zeichen im Iphone selber in nem Menü.

                        Ich wusste garnichts von dieser Gmail geschichte vorallem was kann ich als Käufer dafür?

                        Ich hab das jetzt erst erfahren als ich mal ein wenig gegoolte hab.

                        Ein Herr Eble ( Anwaltskanzlei Preu Bohling & Partner ) hatte einen Testkauf getätiigt und dann kam diese Abmahnung inkl einer Unterlassungserklärung + Testkauf sollte ich bezahlen + Anwaltskosten etc....

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                        • #42
                          Hallo

                          Auch wir haben die Post von den Anwälten aus Hamburg wegen Verkauft von iphone bekommen und wollten uns über das gemeinsame Vorgehen informieren.

                          ebay: benepda
                          Streitwert 150000 Euro
                          Abmahnung vom 15.04.2009

                          Wir finden auch, dass über diese Abzocke Staatsanwaltschaft entscheiden sollte.

                          Über eine Nachricht wie man dagegen vorgehen kann wurden wir uns freuen.

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                          • #43
                            Och nö, Leute, wenn ihr meint, jeden Sch**ß über ebay verkaufen zu können/müssen, dann müsst ihr auch mit dem Konsequenz leben.

                            *CLOSED*

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