Gesetzesänderung- weitere Pflichten für Online-Verkäufer

Die zum 1. Januar 2003 in Kraft tretende Änderung der deutschen Preisangabenverordnung bedeutet nicht zuletzt für Betreiber von Online-Shops eine erweiterte Informationspflicht. Sie müssen künftig auf den Werbe- beziehungsweise Katalogseiten ihrer Website

Die zum 1. Januar 2003 in Kraft tretende Änderung der deutschen Preisangabenverordnung bedeutet nicht zuletzt für Betreiber von Online-Shops eine erweiterte Informationspflicht. Sie müssen künftig auf den Werbe- beziehungsweise Katalogseiten ihrer Websites ausdrücklich darauf hinweisen, dass die dort platzierten Preisangaben die Umsatzsteuer und sämtliche anderen Preisbestandteile enthalten. Darüber hinaus müssen sie dort auch angeben, ob für den Kunden zusätzliche Liefer- und Versandkosten anfallen. Diese Angaben müssen §1, Abs. 6 zufolge deutlich wahrnehmbar sein, dürfen also nicht etwa irgendwo auf einer AGB-Seite versteckt werden.

Quelle :
http://www.heise.de/newsticker/data/psz-28.12.02-000/

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