Lastschriftverfahren auf HP einbinden

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • #16
    In spätestens einem Monat muss ich auch das ELV auf eine HP einbauen, ma sehen wie das wird, ist für mich auch das erste mal, aber ich stehe nicht ganz alleine da, mein Chef bzw. ein kollege regelt das mit der bank.

    vielleicht kann ich dir dann erklären wie es geht

    cya max


    An mich bitte keine unaufgeforderten E-Mails senden (ausser ihr seid bereit geld zu zahlen, dann gerne )

    Kommentar


    • #17
      Original geschrieben von flo221
      Wenn einer im Supermarkt klaut und erwischt wird, dann muss er diese Gebühr bezahlen.
      nein - das hätte der supermarktinhaber vielleicht gerne, aber dafür gibt es rechtlich keinerlei grundlage.

      und wenn mir (notorischer ladendieb, der ich bin *g*) jemand in so einem fall mit "wir möchten ja nicht unbedingt die polizei rufen - aber das können wir nur dann lassen, wenn sie jetzt augenblicklich die gebühr bezahlen ..." kommen würde - dann hätte der im gegenzug sofort 'ne anzeige wegen nötigung am hals.

      Auch wenn einer mit der Strassenbahn schwatz fährt muss er Strafe bezahlen.
      käme auf den versuch an - bin mir gar nicht sicher, ob man dort rechtlich gesehen zahlen müsste ...
      wenn doch, dann ist das sicher in irgendeinem extraabschnitt eines "personenbeförderungsgesetzes" verankert - nicht vergessen, straßenbahn & co. werden durch unternehmen betrieben, die dafür einen öffentlichen versorgungsauftrag haben. der ist aber beim supermarkt nicht gegeben, und deshalb gibt's für den auch keine extra(wurst)gesetze.

      Wenn ich also in meinen AGBs das so auffnehmen würde, das sobald ich den "Betrüger" habe ich 50 Euro von ihm will und ihn darüber hinaus Anzeige sind das doch zwei paar Schuhe oder?
      ja, aber
      Und beide sind wohl anwendbar.
      nein.

      ich kann auch in meine "AGB" schreiben, dass ich dir die ... abschneide, wenn du mich über's ohr zu hauen versuchst.
      so, darf ich das jetzt einfach machen ...?

      Sonst fahre ich jetzt immer mit der Strassenbahn schwarz und wenn die Kohle wollen, dann sag ich nene, ihr könnt mich anzeigen aber Geld bekommt ihr nicht weil ihr das gar net dürft???!
      probier's aus, wenn du magst.
      dann wird dir ja bei zahlungsunwilligkeit ggf. irgendein richter sagen, ob du das doch zu zahlen hast ...

      könnte mir aber auch vorstellen, dass da auch bei der straßenbahn keine rechtliche grundlage besteht, und die nur darauf setzen, dass du kleiner schwarzfahrer so eingeschüchtert bist, dass du ohne weiteres zahlst ...
      I don't believe in rebirth. Actually, I never did in my whole lives.

      Kommentar


      • #18
        Ich sage dem "vermutlich" Geschädigten: Ich gebe dir alle Daten die ich dazu habe, eben IP, Host usw und du musst selbst zu einem Anwalt und den ausfindig machen und wegen Betrug versuchen anzuzeigen. Von dem musst Du dir die Kohle wieder holen.
        Hihihi! Das wäre ja nu wirklich lustig.

        Wenn ich also in meinen AGBs das so auffnehmen würde, das sobald ich den "Betrüger" habe ich 50 Euro von ihm will und ihn darüber hinaus Anzeige sind das doch zwei paar Schuhe oder? Und beide sind wohl anwendbar.
        nein.

        ich kann auch in meine "AGB" schreiben, dass ich dir die ... abschneide, wenn du mich über's ohr zu hauen versuchst.
        so, darf ich das jetzt einfach machen ...?
        Doch, das dürfte gehen, denn der Betrüger hat ja diesen AGB bei der Bestellung zugestimmt. Wenn sowas nicht möglich wäre, wäre auch jeder Vertrag mit Konventionalstrafe hinfällig. Was aber nicht geht, ist, daß Du bei wildfremden Leuten Forderungen erhebst, weil andere deren Kontodaten angegeben haben. Das geht wenn, dann nur, wenn das Opfer bei Dir einen Account mit ausreichender Sicherheit hatte und sich die Zugangsdaten hat klauen lassen.

        Willst Du uns nicht einen Tip geben, was für eine Art von Dienstleistung Du anbieten willst? Dann könnten auch die Tips in eine klarere Richtung gehen. Wenn es z.B. um einen Info-Service für, sagen wir, Leser des Manager-Magazins geht, würde ich mich entspannt zurücklehnen, munter einziehen und mir die Ausfallquote angucken. Die dürfte in diesem Bereich nicht allzu hoch liegen, weil es sich für die Zielgruppe nicht lohnt, wegen 10 Euro einen Betrug zu begehen. Bei einem Klingeltonservice für Teenies hingegen....
        Zuletzt geändert von pekka; 27.08.2004, 20:28.

        Kommentar


        • #19
          Hi,

          in den Strassenbahnen kleben überall diese Aufklber mit der Strafe die man zahlen muss bei Schwarzfahrerei, und ich denke das is rechtlich auch gesichert, da diese in den Beförderungsgesetzen so verankert ist, und der käufer einer fahrkarte stimmt diesem zu (steht auf der rückseite)

          ok der schwarzfahrer hat dem nicht ausdrückllich zugestimmt, aber alleine durch die benutzung hat er dem wohl impilzit zugestimmt, könnte mir nicht vorstellen dass man dann einfach so durchkommt dann.

          vielleicht kommt man durch, aber dann hat man wohl "hausverbot"


          Bei ladendieben gibs ja auch diese strafe, und ich denke auch hier wird die strafe gesetzlich gesehen ok sein, da der ladenbesitzer ja einen mehraufwand durch den dieb hat...


          An mich bitte keine unaufgeforderten E-Mails senden (ausser ihr seid bereit geld zu zahlen, dann gerne )

          Kommentar


          • #20
            Original geschrieben von MaxP0W3R
            Bei ladendieben gibs ja auch diese strafe, und ich denke auch hier wird die strafe gesetzlich gesehen ok sein, da der ladenbesitzer ja einen mehraufwand durch den dieb hat...
            nein, immer noch nicht.

            es kann nicht sein, dass ein privatwirtschaftliches unternehmen "strafen" verhängt, wie es ihm gefällt.

            (wie gesagt, fall "straßenbahn" liegt ggf. anders, da öffentlicher versorgungsauftrag.)
            I don't believe in rebirth. Actually, I never did in my whole lives.

            Kommentar


            • #21
              Naja, ich glaube das bringt mich nicht weiter. Jeder hat ne andere Meinung ;-)

              Denke da werd ich wohl doch 100€ investiren und mich von nem Anwalt beraten lassen der mir dann sagt wo es lang geht.
              Wenn ich mir von nem Anwalt die AGBS machen lasse, hab ich auch den Vorteil, das der dafür Haftet.
              Ich kann mir nicht vorstellen, dass es die Händler mit dem Lastschrift -Verfahren mehr Ärger als Nutzen haben, sonst würden sie nicht anbieten.
              Wie gesagt, ebay, tipp24, sogar bei ein paar Anzeigenblätter kann man online Inserieren wenn die einem die Kohle gleich aus der Tasche ziehen dürfen.

              Bei einem bin ich mir allerdings ganz sicher, wenn der User meinem AGBS zustimmt, und da def. drinsteht, dass er bei Falscheingabe meine Kosten zahlen muss, die mir anfallen um ihn ausfindig zu machen, plus eine Bearbeitungsgebühr dann hat er das gelesen und dann ist es ja wie ein Vertrag. Ich darf ja auch Verzugszinsen berechnen.

              Wie gesagt es geht um Beträge von höchstens 10 Euro brutto.

              Bei der Bank war ich ja schon. Das hat mich schon sehr verwirrt: Die haben gesagt ich kann über die OnlineBanking Website unter Eingabe von BLZ, Kontonumemr und Betrag Geld einziehen, sonst brauch ich dazu gar nichts! (Das war die Sparkasse, will aber eher zu ner Bundesweiten Bank oder gleich zur ner "Internetbank", aber dazu muss es erst mal fertig sein ;-))

              Kommentar


              • #22
                Bei einem bin ich mir allerdings ganz sicher, wenn der User meinem AGBS zustimmt, und da def. drinsteht, dass er bei Falscheingabe meine Kosten zahlen muss, die mir anfallen um ihn ausfindig zu machen, plus eine Bearbeitungsgebühr dann hat er das gelesen und dann ist es ja wie ein Vertrag. Ich darf ja auch Verzugszinsen berechnen.
                Jau, Anwalt ist sicher eine gute Idee. Aber nochmal: Wirtschaftlich gedacht wirst du mit einer gewissen Ausfallquote einfach rechnen müssen. Auch wenn Du dir theoretisch die Kohle vom Betrüger wieder holen kannst: Wenn Du jedem säumigen Zahler und Betrüger hinterherrennst, kommst du zu nichts anderem mehr, weil das ein Ganztagsjob ist. Und was ist, wenn dir durch einen Betrüger 20000 Euro Schaden durch entgangene Arbeitszeit entstehen, du ihn verklagst (Was sich monate hinziehen kann, mit Anwesenheit bei der Verhandlung usw.) und am Ende dumm dastehst, weil der Beklagte ganz einfach kein Geld hat? Dann bist du pleite, gerade als Kleinunternehmer, und aus der Patsche hilft dir keiner raus.

                Aber ich wiederhole mich, ich weiß. Ich sag: Abbuchen; Wenns nicht klappt, Inkassounternehmen ansetzen; Mit einer gewissen Ausfallquote rechnen; fertig. Sich die AGB von einem Anwalt formulieren zu lassen, ist immer richtig.

                /EOT für mich
                Zuletzt geändert von pekka; 28.08.2004, 16:13.

                Kommentar


                • #23
                  Die haben gesagt ich kann über die OnlineBanking Website unter Eingabe von BLZ, Kontonumemr und Betrag Geld einziehen, sonst brauch ich dazu gar nichts!
                  Das ist vollkommen richtig. Vernünftige Online-Banking-Software hat die funktion ebenfalls eingrichtet...

                  Wieso ist die Sparkasse nicht bundesweit?

                  Kommentar


                  • #24
                    Na doch, aber eine grpße Bank sieht halt einfach besser aus als ne Sparkasse. Also dabei gehts nur Image.. ;-)

                    Kommentar


                    • #25
                      re

                      zu deinen AGB Geschichten.
                      Es ist richtig, dass der User sie sich durchlesen soll und denen zustimmt.

                      Es ist falsch, dass du da alles reinschreiben kannst, wie es dir passt.
                      Gesetzlich ist es so, dass die AGB's nur solange wirksam sind, wie es ein Gesetz nicht anders vorsieht.

                      Bei dem Ladnediebstahl ist die Strafe rechtens, 1979 wurde ein Urteil gefällt bei dem umgerechnet 25€ zulässig sind.
                      OLG Zweibrücken hat es bestätigt, dass man auch bis 50€ nehmen kann, die vom Täter zu bezahlen sind.

                      Es ist aber zu sagen, dass es nach nem Urteil vom BGH auch Ausnahmen gibt, wenn der Schaden zu gering ist.
                      Sollten deine Dienste also 10€ brutto kosten, bezweifel ich das es rechtens ist da ne strafe von 500€ zu verhängen, selbst wenn es 100 mal in deinen AGB's steht.
                      Deutsches Recht vor AGB's eben.

                      Kommentar


                      • #26
                        nehmwa ma das fiktive beispiel:

                        jemand geht in ein kleines, aber nich zu kleines inetcafe mit relativ viel publikumsverkehr (wo keine cams hängen), bestellt etwas auf eine falsche kontonummer an eine adresse, die es zwar gibt aber die nicht bewohnt ist.


                        wie kommt der verkäufer an sein geld ?

                        Kommentar


                        • #27
                          Das wäre dann wohl der mittlerweile fünfmal erwähnte Zahlungsausfall (für die Korinthenk*cker: 3 x Ausfallquote, 2 x Zahlungsausfall)

                          btw: Wir haben auch noch ältere Threeads, sucht doch mal
                          Ich denke, also bin ich. - Einige sind trotzdem...

                          Kommentar

                          Lädt...
                          X