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  • #31
    Auch schön:
    From: "Rechtsanwalt Florian Giese" <giese@rechtsanwalt-giese.info>
    Reply-To: extirpatesmmk6@rolyncompanies.com

    Ermittlungsverfahren gegen Sie

    Guten Tag,

    in obiger Angelegenheit zeigen wir die anwaltliche Vertretung und Interessenwahrung der Firma Videorama GmbH,
    Munchener Str. 63, 45145 Essen, an.

    Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus im sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk
    begangene Urheberrechtsverletzung an Werken unseres Mandanten. Unser Mandant ist Inhaber der ausschliesslichen
    Nutzungs- und Verwertungsrechte im Sinne der §§ 15ff UrhG bzw. § 31 UrhG an diesen Werken, bei denen es sich um
    geschutzte Werke nach § 2 Abs 1 Nr. 1 UrhG handelt.

    Durch das Herunterladen urherberrechtlich geschutzer Werke haben sie sich laut § 106 Abs 1 UrhG i.V. mit
    §§ 15,17,19 Abs. 2 pp UrhG nachweislich strafbar gemacht.
    Bei ihrem Internetanschluss sind mehrere Downloads von musikalischen Werken dokumentiert worden.

    Aufgrund dieser Daten wurde bei der zustandigen Staatsanwaltschaft am Firmensitz unseres Mandanten Strafanzeige
    gegen Sie gestellt.

    Aktenzeichen: 350 Js 483/10 Sta Essen

    Ihre IP Adresse zum Tatzeitpunkt: [xxx]

    Ihre E-Mail Adresse: [xxx]@yahoo.de

    Illegal heruntergeladene musikalische Stucke (mp3): 13

    Illegal hochgeladene musikalische Stucke (mp3): 21


    Wie Sie vielleicht schon aus den Medien mitbekommen haben, werden heutzutage Urheberrechtverletzungen
    erfolgreich vor Gerichten verteidigt, was in der Regel zu einer hohen Geldstrafe sowie Gerichtskosten fuhrt.
    Link: Urheberrecht: Magdeburger muss 3000 Euro Schadensersatz zahlen

    Genau aus diesem Grund unterbreitet unsere Kanzlei ihnen nun folgendes Angebot:
    Um weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und anderen offiziellen Unannehmlichkeiten wie Hausdurchsuchungen,
    Gerichtsterminen aus dem Weg zu gehen, gestatten wir ihnen den Schadensersatzanspruch unseres Mandanten
    aussergerichtlich zu loesen.
    Wir bitten Sie deshalb den Schadensersatzanspruch von 100 Euro bis zum 18.10.2010 sicher und unkompliziert
    mit einer UKASH-Karte zu bezahlen. Eine Ukash ist die sicherste Bezahlmethode im Internet und
    fur Jedermann anonym an Tankstellen, Kiosken etc. zu erwerben.
    Weitere Informationen zum Ukash-Verfahren erhalten Sie unter: http://www.ukash.com/de
    Senden Sie uns den 19-stelligen Pin-Code der 100 Euro Ukash an folgende E-Mailadresse zahlung@rechtsanwalt-giese.info

    Geben Sie bei Ihre Zahlung bitte ihr Aktenzeichen an!

    Sollten sie diesen Bezahlvorgang ablehnen bzw. wir bis zur angesetzten Frist keinen 19- stelligen
    Ukash PIN-Code im Wert von 100 Euro erhalten haben, wird der Schadensersatzanspruch offiziell
    aufrecht erhalten und das Ermittlungsverfahren mit allen Konsequenzen wird eingeleitet. Sie erhalten
    dieses Schreiben daraufhin nochmals auf dem normalen Postweg.

    Hochachtungsvoll,
    Rechtsanwalt Florian Giese
    I don't believe in rebirth. Actually, I never did in my whole lives.

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    • #32
      sehr nett , wie biste denn an die gekommen?

      Reply-to (schüttelmich) pirates[mmk6ext] ^^ -

      und da ich schon echte Schreiben dieser Art gesehen habe ..

      dort wäre jedes einzelne Musikstück samt Quelle angegeben

      und auf gar keinen Fall würde der Anwalt von sich aus auf die kleine Gebühr abzielen, die der BGH erst vor geraumer Zeit festgesetzt hat, sondern erstmal so 800 - 1000 Euro haben wollen , mit Verweis auf die kostenpflichtige Unterlassungserklärung .....

      Und natürlich auch kein Zwilichtiges Internet-Bezahlkarten dingens ... die geben ganz ordentlich Rechnungsadresse und Bankverbindung an, damit man dann seinerseits mit ner ordentlichen Überweisung auch belegen kann, dass man bereits gezahlt hat, falls es doch zum Prozess kommt .. der übrigens nach gängiger Rechtsprechung idR am Ort des Kunden erfolgt - und nicht da wo die Firma es gern hätte
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      Wer LESEN kann, ist klar im Vorteil!
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      Kommentar


      • #33
        Huch, mich hamse heute auch erwischt. Donnerlütchen, was mache ich denn jetzt?

        Peter
        Nukular, das Wort ist N-u-k-u-l-a-r (Homer Simpson)
        Meine Seite

        Kommentar


        • #34
          nein - mich hat der Anwalt nicht angeschrieben, sondern einen Bekannten .. der damit hoffnungslos überfordert war (geistig behindert seit einem schweren Unfall) besonders witzig fand ich in dem Fall, dass der Anwalt der Firma (digiprotect) mit jedem Schreiben selbst den Betrag gesenkt hat, den er zahlen sollte .. als ob es einzig darum ging überhaupt Geld zu bekommen
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          Wer LESEN kann, ist klar im Vorteil!
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          • #35
            Siehe auch Rechtsanwalt ist nicht Urheber von betrügerischen Spam-E-Mails | Internetrecht & Domainrecht
            I don't believe in rebirth. Actually, I never did in my whole lives.

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            • #36
              war ja ziemlich offensichtlich - vor allem beim Blick auf die Reply-To Adresse .. zumal meines Wissens nach Rechtsanwälte auch bei InternetStraftaten schon den "normalen" (Snail)Postweg benutzen - schon allein wegen der Beweisführung - die ist bei email nämlich sehr schwer
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              Wer LESEN kann, ist klar im Vorteil!
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              • #37
                Post von Giese hab ich auch heut gekriegt.

                Den ärmsten gibt es wohl wirklich und das Telefon dort wird wohl längst glühen -> Rechtsanwalt ist nicht Urheber von betrügerischen Spam-E-Mails | Internetrecht & Domainrecht
                Ihr habt ein Torturial durchgearbeitet, das auf den mysql_-Funktionen aufbaut?
                Schön - etwas Geschichte kann ja nicht schaden.
                Aber jetzt seht euch bitte php.net/pdo oder php.net/mysqli bevor ihr beginnt!

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                • #38
                  Bei mir lief heute wieder was Schönes ein: "Naturstein-Landhäuser in Südfrankreich"

                  Langsam wird es skurril.
                  Peter
                  Nukular, das Wort ist N-u-k-u-l-a-r (Homer Simpson)
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