Anbieter für Cookie-Hinweis und Nutzer-Einwilligung auf Webseiten - Was ist zu beachten?

Cookie-Richtlinien auf Website DSGVO konform umsetzten - so geht es

 Jeder der eine Website betreibt oder für Kunden erstellt, muss sich mit dem Thema Cookie-Richtlinien auseinandersetzen. Ist der Cookie-Hinweis nicht DSGVO konform umgesetzt, kann es zu Abmahnungen kommen und das kann ins Geld gehen. Doch das muss nicht sein, denn es gibt eindeutige Cookie-Richtlinien in Bezug darauf, wie die Einwilligung aussehen muss und wie ein Cookie-Hinweis aufgebaut sein muss. An die Kekse, fertig los, lautet jetzt die Devise.

Cookies für alle - was können sie?

Ganz allgemein ist ein Cookie etwas, dass den Nutzer beim Besuch Ihrer Website verfolgt und verschiedene Daten erfassen kann. Hierzu können z. B. die vom Nutzer ausgeführten Aktionen zählen, aber auch IP-Adressen oder personenbezogene Daten. Um DSGVO konform personenbezogene Daten erfassen zu dürften, muss ein Zustimmung der Person vorliegen.
In Bezug auf die Cookies bedeutet dies, dass Sie vor jeder Erfassung von Daten sowie vor deren Verarbeitung die Zustimmung der Person einholen müssen. Auf Ihrer Webseite können Sie die Einwilligung mit einem Cookie-Hinweis einholen, der DSGVO konform ist.

Cookie-Hinweis gestalten - das ist zu beachten

Bei einem Cookie-Hinweis handelt es sich um ein Banner bzw. ein Pop-Up-Fenster, das dem Nutzer beim Besuch Ihrer Webseite angezeigt wird. Hier werden die Cookie-Richtlinien der Website dargestellt und der Nutzer erhält die Aufforderung, eine Zustimmung oder Ablehnung zu erteilen.
Der Cookie-Hinweis kann so gestaltet werden, dass er zum optischen Erscheinungsbild der Website passt und sich gut in das Gesamtkonzept einfügt. Bei der Gestaltung müssen Sie jedoch unbedingt darauf achten, dass alle notwendigen Cookie-Richtlinien eingehalten werden.

Einwilligung zu Cookie-Richtlinien - Gestaltung DSGVO konform

Damit der Cookie-Hinweis auf Ihrer Website DSGVO konform ist, müssen Sie darauf achten, dass der Nutzer die Möglichkeit hat, seine Zustimmung zur Erfassung bestimmter Daten explizit zu erteilen. Das bedeutet, der Nutzer muss immer vor der Aktivierung eines bestimmten Cookies seine ausdrückliche Einwilligung abgeben. Eine Ausnahme hierfür sind sogenannte notwendige Cookies. Die Möglichkeiten für die Zustimmung für die Cookies muss hierbei immer detailliert dargestellt werden, sodass der Nutzer die Chance hat, nur für bestimmte Cookies Einwilligungen zu geben. Des Weiteren muss der Cookie-Hinweis so aufgebaut sein, dass der Nutzer seine Einwilligung frei gegeben kann, das bedeutet, er darf durch die Gestaltung nicht zur Zustimmung gezwungen werden.

Hat der Nutzer seine Einwilligungen erteilt, müssen Sie ihm die Möglichkeit bieten, dass er seine Zustimmungen leicht wieder zurückziehen kann. Des Weiteren müssen Sie gewährleisten, dass die Einverständniserklärung DSGVO konform aufbewahrt wird und eine erneute Einwilligung in die Cookies mindestens einmal pro Jahr stattfindet.

Kurzum, setzten Sie die Cookie-Richtlinien DSGVO konform durch, dann hat der Nutzer jederzeit die Möglichkeit, bestimmte Cookies zu aktivieren und andere Cookies hingegen abzulehnen.

Und jetzt? - Was ist zu tun?

Haben Sie bereits einen Internetauftritt, dann sollten Sie umgehend überprüfen, ob hier alle notwendigen Cookie-Richtlinien eingehalten werden. Sollten Sie hier auf Unstimmigkeiten stoßen, ist es von großer Bedeutung, alles an die aktuell geltenden Cookie-Richtlinien anzupassen. Wird gerade alles neu aufgesetzt, dann können Sie direkt die aktuell geltenden Cookie-Richtlinien umsetzen und schon sind Sie auf der sicheren Seite, was Abmahnungen angeht.

Und ein Tipp zum Schluss, informieren Sie sich regelmäßig über die geltenden Cookie-Richtlinien.

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