BGH - Provider haftet nur bei Kenntnis
Webspace-Provider haften nur für Inhalte, die sie kennen. Die Entscheidungsgründe des BGH-Urteils (vom 23. September 2003 - VI ZR 335/02) zur Webspaceprovider-Haftung liegen nun vor. Der Kläger verlangte von einem Domain- und Webspaceprovider immaterielle
2003-11-15 00:00:00 2003-11-15 00:00:00 admin
Amts- und Landgericht wiesen die Klage ab, weil der Kläger nicht nachgewiesen habe, dass er die Beklagte von den Inhalten in Kenntnis gesetzt hat. Die Revision des Klägers beim BGH blieb aus denselben Gründen erfolglos.
Nach der älteren Fassung des Teledienstgesetzes (TDG, vom 22. Juli 1997), die hier noch einschlägig war, muss als Voraussetzung für einen Schadensersatzanspruch der Provider die Inhalte gekannt haben. Er muss nachweisen, dass der Provider tatsächlich Kenntnis von den Inhalten hat; es reichte nicht aus, dass er sie haben müsste. Der Kläger konnte diesen Nachweis im Rahmen der drei Instanzen nicht erbringen, weshalb der BGH die Klage zurückweisen musste.
Der BGH befasst sich in den Entscheidungsgründen ausführlich mit der Frage, ob tatsächlich die Darlegungs- und Beweislast beim betroffenen Kläger liegt. Er zieht hierzu die Motive des Gesetzgebers und die Stellungnahme des Bundesrates heran. Weiter werden Sinn und Zweck der Regelung berücksichtigt: Die Verantwortlichkeit des Diensteanbieters wird begrenzt, weil die vielen fremden Inhalte unüberschaubar sind und die in ihnen gebundenen Risiken von Rechtsgutsverletzungen steigen, während eine Kontrolle zunehmend unmöglich ist. Der Diensteanbieter braucht jedoch eine gewisse Rechtssicherheit, die er nicht hätte, wenn er beweisen müsste, dass er keine Kenntnis vom fremden Inhalt habe.
Bei der Konstellation ist es dem Betroffen auch nicht unmöglich, den Diensteanbieter von den kritischen Inhalten in Kenntnis zu setzen. Er muss ein konkretes Angebot auf den Servern des Providers benennen und beschreiben, indem er etwa den Aufbau, die wesentlichen Text- und Bildbestandteile und den Dateinamen einer Website auf dem Server mitteilt und gegebenenfalls einen entsprechenden Ausdruck beifügt. Der Kläger hat im Prozess nicht dargelegt, welchen konkreten Inhalt seine Aufforderungen hatten, womit er die Voraussetzungen der prozessualen Regel nicht erfüllte.
Die Entscheidung betrifft eine Regelung, die nicht mehr wirksam ist: Seit 01.01.2002 gilt das neue TDG. Der BGH weist ausdrücklich darauf hin, dass dessen entsprechende Regelung nicht Gegenstand des Urteils ist.
Die vollständige Entscheidung finden Sie unter:
http://www.jurpc.de/rechtspr/20010219.htm
Erfahrungen
Hier Kannst Du einen Kommentar verfassen
Verwandte Beiträge
Sicherheitsupdate für Joomla 1.5.11
Das Joomla 1.5.11 Security Release ist erschienen und steht zum Download bereit. ...

Autor :
admin
Kategorie:
Dies und Das
PHP 5 RC 2 veröffentlicht.
Der zweite Release Candidate von PHP 5 ist nun verfügbar. Es wurden einige Bugs entfernt um die Stabilität von PHP 5 zu verbessern und bügelt einige noch zu realisierenden Punkte aus bevor PHP 5 Release Qualität erreicht. ACHTUNG: Diese Version soll ...

Autor :
admin
Kategorie:
Software & Web-Development
Knoppix 3.2 steht zum Download bereit
Neue Version kommt mit KDE 3.1 und Evolution 1.2.1 Nachdem bereits auf der CeBIT die direkt von CD laufende Linux-Distribution Knoppix in der Version 3.2 verteilt wurde, steht sie nun auch zum Download bereit. Knoppix 3.2 wartet mit aktualisierten Softw ...

Autor :
admin
Kategorie:
Software & Web-Development
Red Hat bringt 'Workstation'-Linux
Der US-amerikanische Linux-Distributor Red Hat bringt einen neuen Aspekt in die Diskussion um den Einsatz des Open-Source-Systems auf Client-Rechnern. Die für das erste Quartal angekündigte Linux-Distribution soll weniger auf normalen Arbeitsplatzrechnern ...

Autor :
admin
Kategorie:
Software & Web-Development
Zend Accelerator 2.0 beschleunigt PHP-Applikationen
Zend Technologies bringt die Version 2.0 des Zend Accelerator, eine Weiterentwicklung des Zend Cache für in PHP realisierte Web-Applikationen, auf den Markt. Das neue Release umfasst umfangreiche Erweiterungen wie z.B. die Leistungsüberwachung in Echtzeit ...

Autor :
admin
Kategorie:
Software & Web-Development
Zend Studio 7.1 mit Task-orientierte Programmierung und Unterstützung von PHP Archive (PHAR)
Die PHP-Entwicklungsumgebung Zend Studio erweitert die Featureliste mit der Version 7.1 ...

Autor :
admin
Kategorie:
Software-Updates