BGH - Provider haftet nur bei Kenntnis
Webspace-Provider haften nur für Inhalte, die sie kennen. Die Entscheidungsgründe des BGH-Urteils (vom 23. September 2003 - VI ZR 335/02) zur Webspaceprovider-Haftung liegen nun vor. Der Kläger verlangte von einem Domain- und Webspaceprovider immaterielle
2003-11-15 00:00:00 2003-11-15 00:00:00 admin
Amts- und Landgericht wiesen die Klage ab, weil der Kläger nicht nachgewiesen habe, dass er die Beklagte von den Inhalten in Kenntnis gesetzt hat. Die Revision des Klägers beim BGH blieb aus denselben Gründen erfolglos.
Nach der älteren Fassung des Teledienstgesetzes (TDG, vom 22. Juli 1997), die hier noch einschlägig war, muss als Voraussetzung für einen Schadensersatzanspruch der Provider die Inhalte gekannt haben. Er muss nachweisen, dass der Provider tatsächlich Kenntnis von den Inhalten hat; es reichte nicht aus, dass er sie haben müsste. Der Kläger konnte diesen Nachweis im Rahmen der drei Instanzen nicht erbringen, weshalb der BGH die Klage zurückweisen musste.
Der BGH befasst sich in den Entscheidungsgründen ausführlich mit der Frage, ob tatsächlich die Darlegungs- und Beweislast beim betroffenen Kläger liegt. Er zieht hierzu die Motive des Gesetzgebers und die Stellungnahme des Bundesrates heran. Weiter werden Sinn und Zweck der Regelung berücksichtigt: Die Verantwortlichkeit des Diensteanbieters wird begrenzt, weil die vielen fremden Inhalte unüberschaubar sind und die in ihnen gebundenen Risiken von Rechtsgutsverletzungen steigen, während eine Kontrolle zunehmend unmöglich ist. Der Diensteanbieter braucht jedoch eine gewisse Rechtssicherheit, die er nicht hätte, wenn er beweisen müsste, dass er keine Kenntnis vom fremden Inhalt habe.
Bei der Konstellation ist es dem Betroffen auch nicht unmöglich, den Diensteanbieter von den kritischen Inhalten in Kenntnis zu setzen. Er muss ein konkretes Angebot auf den Servern des Providers benennen und beschreiben, indem er etwa den Aufbau, die wesentlichen Text- und Bildbestandteile und den Dateinamen einer Website auf dem Server mitteilt und gegebenenfalls einen entsprechenden Ausdruck beifügt. Der Kläger hat im Prozess nicht dargelegt, welchen konkreten Inhalt seine Aufforderungen hatten, womit er die Voraussetzungen der prozessualen Regel nicht erfüllte.
Die Entscheidung betrifft eine Regelung, die nicht mehr wirksam ist: Seit 01.01.2002 gilt das neue TDG. Der BGH weist ausdrücklich darauf hin, dass dessen entsprechende Regelung nicht Gegenstand des Urteils ist.
Die vollständige Entscheidung finden Sie unter:
http://www.jurpc.de/rechtspr/20010219.htm
Erfahrungen
Hier Kannst Du einen Kommentar verfassen
Verwandte Beiträge
1&1: Peinliche Panne im Rechenzentrum
Jetzt wurde bekannt, daß dieser Vorfall durch einen 'groben Fehler' von Technikern bei 1&1 verursacht worden ist. Sie sollen eine neue USV an einer falschen Phase angeschlossen haben. Hallo Puretec, weiter so!!! ...
Autor :
admin
Kategorie:
Software & Web-Development
MySQL 5.0 ist für den produktiven Einsatz freigegeben
Entwickler der populärsten Open-Source-Datenbank der Welt, meldet die allgemeine Verfügbarkeit der Version 5.0 von MySQL. Es handelt sich dabei um das bedeutendste Upgrade in der zehnjährigen Firmengeschichte. MySQL 5.0 lässt sich ab sofort kostenfrei von ...
Autor :
admin
Kategorie:
Software & Web-Development
T-Online will Geld für Internetangebote
Europas größter Internetdienst T-Online wird ab Anfang nächsten Jahres erstmals auf breiter Front kostenpflichtige Inhalte anbieten. Damit setzt T-Online-Chef Thomas Holtrop sein Vorhaben um, der «Kostenlos- Kultur» im Internet ein Ende zu bereiten, beric ...
Autor :
admin
Kategorie:
Software & Web-Development
Apple gibt Java-Update für Mac OS X heraus
Apple hat für sein Unix-Betriebssystem Mac OS X die Java-Version 1.4.1 freigegeben. Verbessert worden ist unter anderem die Java-Unterstützung, z.B. bei Java-Applets im Apple-eigenen Webbrowser Safari, aber auch anderen Webbrowsern, die das Java-Plug-i ...
Autor :
admin
Kategorie:
Software & Web-Development
Navicat (PostgreSQL GUI) für Fenster ver. 7.2.9 wird freigegeben
PremiumSoft gab Navicat (PostgreSQL GUI) für Fensterversion 7.2.9 frei. Diese heben neue Version Unterstützungsdatenbank-Rollen von PostgreSQL und von Syntax für SQL Herausgeber hervor. PostgreSQL GUI Führungsinstrument ist ein leistungsfähiges dennoc ...
Autor :
admin
Kategorie:
Software & Web-Development
Zweites Service Pack für Windows Vista ist fertig
Bis Ende Juni bekommt Microsofts umstrittenes Betriebssystem Windows Vista ein neues Zwischen-Update. ...
Autor :
admin
Kategorie:
Dies und Das

