BGH - Provider haftet nur bei Kenntnis

Webspace-Provider haften nur für Inhalte, die sie kennen. Die Entscheidungsgründe des BGH-Urteils (vom 23. September 2003 - VI ZR 335/02) zur Webspaceprovider-Haftung liegen nun vor. Der Kläger verlangte von einem Domain- und Webspaceprovider immaterielle

Webspace-Provider haften nur für Inhalte, die sie kennen. Die Entscheidungsgründe des BGH-Urteils (vom 23. September 2003 - VI ZR 335/02) zur Webspaceprovider-Haftung liegen nun vor. Der Kläger verlangte von einem Domain- und Webspaceprovider immateriellen Schadensersatz in Höhe von DM 9.500,-, weil auf vom Provider zur Verfügung gestellten Internetseiten gegen den Kläger rassistisch-neonazistische Beschimpfungen in volksverhetzender Art sowie Morddrohungen und Anstiftung zu Straftaten veröffentlicht worden seien. Der Kläger behauptete, er habe den Provider durch Telefonate, eMails und Faxnachrichten mehrfach darauf hingewiesen.

Amts- und Landgericht wiesen die Klage ab, weil der Kläger nicht nachgewiesen habe, dass er die Beklagte von den Inhalten in Kenntnis gesetzt hat. Die Revision des Klägers beim BGH blieb aus denselben Gründen erfolglos.

Nach der älteren Fassung des Teledienstgesetzes (TDG, vom 22. Juli 1997), die hier noch einschlägig war, muss als Voraussetzung für einen Schadensersatzanspruch der Provider die Inhalte gekannt haben. Er muss nachweisen, dass der Provider tatsächlich Kenntnis von den Inhalten hat; es reichte nicht aus, dass er sie haben müsste. Der Kläger konnte diesen Nachweis im Rahmen der drei Instanzen nicht erbringen, weshalb der BGH die Klage zurückweisen musste.

Der BGH befasst sich in den Entscheidungsgründen ausführlich mit der Frage, ob tatsächlich die Darlegungs- und Beweislast beim betroffenen Kläger liegt. Er zieht hierzu die Motive des Gesetzgebers und die Stellungnahme des Bundesrates heran. Weiter werden Sinn und Zweck der Regelung berücksichtigt: Die Verantwortlichkeit des Diensteanbieters wird begrenzt, weil die vielen fremden Inhalte unüberschaubar sind und die in ihnen gebundenen Risiken von Rechtsgutsverletzungen steigen, während eine Kontrolle zunehmend unmöglich ist. Der Diensteanbieter braucht jedoch eine gewisse Rechtssicherheit, die er nicht hätte, wenn er beweisen müsste, dass er keine Kenntnis vom fremden Inhalt habe.

Bei der Konstellation ist es dem Betroffen auch nicht unmöglich, den Diensteanbieter von den kritischen Inhalten in Kenntnis zu setzen. Er muss ein konkretes Angebot auf den Servern des Providers benennen und beschreiben, indem er etwa den Aufbau, die wesentlichen Text- und Bildbestandteile und den Dateinamen einer Website auf dem Server mitteilt und gegebenenfalls einen entsprechenden Ausdruck beifügt. Der Kläger hat im Prozess nicht dargelegt, welchen konkreten Inhalt seine Aufforderungen hatten, womit er die Voraussetzungen der prozessualen Regel nicht erfüllte.

Die Entscheidung betrifft eine Regelung, die nicht mehr wirksam ist: Seit 01.01.2002 gilt das neue TDG. Der BGH weist ausdrücklich darauf hin, dass dessen entsprechende Regelung nicht Gegenstand des Urteils ist.

Die vollständige Entscheidung finden Sie unter:
http://www.jurpc.de/rechtspr/20010219.htm

Author

Ratings

There are no comments available yet.

Here you can write a comment


Please enter at least 10 characters.
Loading... Please wait.
* Pflichtangabe

Related topics

Kritische Sicherheitlücke in vBulletin verrät MySQL-Login

Die beliebte Forensoftware vBulletin verrät mit minimalem Aufwand die Zugangsdaten zum MySQL-Server! ...

admin

Autor : admin
Category: Miscellaneous

PHP 5.1.3 bringt neue Funktionen und beseitigt rund 120 Fehler

Neben einigen sicherheitsrelevanten Änderungen bringt die neue Version 5.1.3 der freien Scriptsprache PHP auch einige neue Funktionen mit. Insgesamt wurden rund 120 Fehler beseitigt. Auch gab es kleinere Verbesserungen der Leistung bei der Zend Engine ...

admin

Autor : admin
Category: Software & Web-Development

Apache stopft Sicherheitslücken

Mit der neuen Version 2.0.55 ihres Webservers Apache stopft die Apache Software Foundation einige Sicherheitslücken in der Software. Neue Funktionen bringt das Update nicht mit. Mit dem Update auf Apache 2.0.55 adressieren die Entwickler insgesamt sechs S ...

admin

Autor : admin
Category: Software & Web-Development

Microsoft setzt Meilenstein für das interaktive Fernsehen

Die erste Fernsehgesellschaft, die interaktives Fernsehen mit der Set-Top-Box von Microsoft anbietet, ist die portugiesische Firma TV Capo. Mit der neuen Box kann man Online-Shopping, Home-Banking betreiben, spielen und digitale Videos aufnehmen. ...

admin

Autor : admin
Category: Software & Web-Development

Linux-Handheld mit 10 GByte Speicherkapazität

Terapin, ein Untenehmen aus Singapur, kündigte einen recht ungewöhnlichen Handheld an, der kein PDA ist sondern vielmehr als mobiler Datenspeicher und Multimedia-Begleiter fungiert. Der Terapin Mine besitzt eine Speicherkapazität von 10 GByte, spielt Musi ...

admin

Autor : admin
Category: Software & Web-Development

Entscheidung über Softwarepatente

Der 17. Februar könnte zum Entscheidungstag über die Zukunft der umstrittenen Richtlinie über die Patentierbarkeit "computerimplementierter Erfindungen" werden. Im nun voll entbrannten Machtkampf zwischen den EU-Gremien über die weitere Behandlung des ver ...

admin

Autor : admin
Category: Software & Web-Development

Wir entwickeln seit über 20 Jahren Web & E-Commerce Anwendungen
Egelsbach, Deutschland

Publish a press release

Share your news and information

Share your news and information with others

You want to inform other users about an interesting IT topic, then sign up now and share it with our PHP community

learn more

Publish a press release