BGH - Provider haftet nur bei Kenntnis
Webspace-Provider haften nur für Inhalte, die sie kennen. Die Entscheidungsgründe des BGH-Urteils (vom 23. September 2003 - VI ZR 335/02) zur Webspaceprovider-Haftung liegen nun vor. Der Kläger verlangte von einem Domain- und Webspaceprovider immaterielle
2003-11-15 00:00:00 2003-11-15 00:00:00 admin
Amts- und Landgericht wiesen die Klage ab, weil der Kläger nicht nachgewiesen habe, dass er die Beklagte von den Inhalten in Kenntnis gesetzt hat. Die Revision des Klägers beim BGH blieb aus denselben Gründen erfolglos.
Nach der älteren Fassung des Teledienstgesetzes (TDG, vom 22. Juli 1997), die hier noch einschlägig war, muss als Voraussetzung für einen Schadensersatzanspruch der Provider die Inhalte gekannt haben. Er muss nachweisen, dass der Provider tatsächlich Kenntnis von den Inhalten hat; es reichte nicht aus, dass er sie haben müsste. Der Kläger konnte diesen Nachweis im Rahmen der drei Instanzen nicht erbringen, weshalb der BGH die Klage zurückweisen musste.
Der BGH befasst sich in den Entscheidungsgründen ausführlich mit der Frage, ob tatsächlich die Darlegungs- und Beweislast beim betroffenen Kläger liegt. Er zieht hierzu die Motive des Gesetzgebers und die Stellungnahme des Bundesrates heran. Weiter werden Sinn und Zweck der Regelung berücksichtigt: Die Verantwortlichkeit des Diensteanbieters wird begrenzt, weil die vielen fremden Inhalte unüberschaubar sind und die in ihnen gebundenen Risiken von Rechtsgutsverletzungen steigen, während eine Kontrolle zunehmend unmöglich ist. Der Diensteanbieter braucht jedoch eine gewisse Rechtssicherheit, die er nicht hätte, wenn er beweisen müsste, dass er keine Kenntnis vom fremden Inhalt habe.
Bei der Konstellation ist es dem Betroffen auch nicht unmöglich, den Diensteanbieter von den kritischen Inhalten in Kenntnis zu setzen. Er muss ein konkretes Angebot auf den Servern des Providers benennen und beschreiben, indem er etwa den Aufbau, die wesentlichen Text- und Bildbestandteile und den Dateinamen einer Website auf dem Server mitteilt und gegebenenfalls einen entsprechenden Ausdruck beifügt. Der Kläger hat im Prozess nicht dargelegt, welchen konkreten Inhalt seine Aufforderungen hatten, womit er die Voraussetzungen der prozessualen Regel nicht erfüllte.
Die Entscheidung betrifft eine Regelung, die nicht mehr wirksam ist: Seit 01.01.2002 gilt das neue TDG. Der BGH weist ausdrücklich darauf hin, dass dessen entsprechende Regelung nicht Gegenstand des Urteils ist.
Die vollständige Entscheidung finden Sie unter:
http://www.jurpc.de/rechtspr/20010219.htm
Ratings
Here you can write a comment
Related topics
PHP4 final steht zum Download bereit
nun ist es endlich soweit , PHP4 final kann nun auf www.php.net runter geladen werden. Viel spaß beim coden! ...

Autor :
admin
Category:
Software & Web-Development
Weltweit 10 Millionen Jobs durch das Internet
In Deutschland werden bis zum Jahre 2002 etwa eine Million Internet-Arbeitsplätze entstehen. Den Großteil davon schaffen traditionelle Unternehmen, die den Sprung ins Internet wagen und E-Commerce betreiben. Das geht aus einer aktuellen Studie von Anderse ...

Autor :
admin
Category:
Software & Web-Development
PHP 4.1.2 beseitigt Sicherheitslücken
Datei-Uploads per PHP unsicher Die jetzt veröffentlichte PHP-Version 4.1.2 behebt neben den üblichen Bugs auch einige Sicherheitslücken, die von Stefan Esser entdeckt und veröffentlicht worden waren. Die Sicherheitsprobleme ergaben sich vor ...

Autor :
admin
Category:
Software & Web-Development
MCSE Bereich wird ausgebaut!
Demnächst findet ihr hier eine riesen Auswahl an Braindumps. Alle Braindumps können über Datenbankabfragen selektiert werden. Also schaut wieder rein! ...

Autor :
admin
Category:
Software & Web-Development
Windows Server 2003 schlägt Linux
Die gefunden Ergebnisse sprechen eine deutliche Sprache: Windows und Linux liegen im günstigsten Fall (wenige Clients und acht Prozessoren) etwa gleichauf. Bei einer zweistelligen Anzahl von Clients bewältigt der Windows Server 2003 durchweg einen 30 bis ...

Autor :
admin
Category:
Software & Web-Development
MySQL: Unterstützung von Transaktionen wird Standard
MySQL Pro kommt nun standardmäßig mit InnoDB Storage Engine Das freie Datenbank-Management-System MySQL bietet jetzt volle Unterstützung für Transaktionen, deren Fehlen bislang einer der größten Kritikpunkte an MySQL war. Bereits seit geraumer Zei ...

Autor :
admin
Category:
Software & Web-Development