RegTP nimmt zu niedrige T-DSL-Preise unter die Lupe

Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) will erneut ein T-DSL-Entgeltregulierungsverfahren gegen die Deutsche Telekom AG eröffnen. Die RegTP hatte dies schon im März angekündigt, sollte die Telekom die damals festgestellte Situation

Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) will erneut ein T-DSL-Entgeltregulierungsverfahren gegen die Deutsche Telekom AG eröffnen. Die RegTP hatte dies schon im März angekündigt, sollte die Telekom die damals festgestellte Situation von teilweise nicht kostendeckenden T-DSL-Preisen nicht zu Gunsten des Wettbewerbs verändern.

"Leider hat die Deutsche Telekom AG die Chance, durch eigene Anpassungsmaßnahmen die wettbewerbliche Schieflage im DSL-Markt zu beseitigen, nicht genutzt und eine Aufforderung meinerseits verstreichen lassen. Daher bleibt uns jetzt nur der Weg, durch ein förmliches Entgeltregulierungsverfahren die Wettbewerbsbedingungen im wachsenden DSL-Markt diskriminierungsfrei zu gestalten", sagte Matthias Kurth, Präsident der Behörde.

Im März schritt die Regulierungsbehörde gegen die festgestellten, teilweise nicht kostendeckenden T-DSL-Preise der Deutschen Telekom AG nicht ein, da eine Verdrängungswirkung seinerzeit nicht erwiesen war und die Behörde ihr Augenmerk auch auf den diskriminierungsfreien Zugang der Wettbewerber zur notwendigen Netzinfrastruktur legte. Dabei stand an erster Stelle die Entgeltentscheidung zum Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung, die Verpflichtung zum Line-Sharing und ein Resale-Angebot sowie die Verbesserung der Bereitstellungssituation im Mietleitungsbereich.

Da aber die Deutsche Telekom AG in all diesen Bereichen nicht dazu beigetragen habe, die damals beschriebene Situation zu verbessern, werde das T-DSL-Entgeltregulierungsverfahren - wie bereits im März angedeutet - heute offiziell wieder aufgenommen, so Präsident Kurth.
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