Skriptverkauf ohne Gewerbeanmeldung

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  • #16
    öhm, ubs, mein thread war wohl ein bissl spät

    @blaster: ja, die heißen politessen!
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    • #17
      irgendwie kommt mir das so vor als würden die letzten antworten die frage um kilometer verfehlen...

      daher frag ich mal :

      was brauche ich um script oder ähnliches im internet zu verkaufen ohne probleme mit finanzamt oder anderen behörden zu bekommen

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      • #18
        z.b. eine steuernummmer (und gewerbeschein [ist aber nicht zwingend erforderlich])
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        • #19
          Original geschrieben von Blaster
          Damals Goth, damals ...
          Da muss ich goth aber recht geben.
          Es ist auch heute noch so, dass man wegen "Geringfügigkeit" (wie goth es nannte) keine Vorsteuer abführen muss. Das nennt sich dann Klein(st)gewerbe und geht bis zu einem JAhresumsatz von 16.€€€ €. Dabei brauchst du auch wirklich nur die Ein-Aus-Rechnung zu machen.
          Darfst dann auf deinen Rechnungen auch keine MwSt ausweisen!

          Kleinen Nachteil hat das ganze aber:
          Du kannst natürlich dann auch für deine Ausgaben nichts geltend machen.

          Empfohlen wird das ganze, wenn es sich wirklich um ein kleines Gewerbe handelt und die Einnahmen stets erheblich höher als die Ausgaben sind.
          Muss halt jeder selber abwägen...

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          • #20
            @Op@ U.:

            Also nach §18 Abs.2 Satz 4 sind bei Gewerbeneuanmeldung ab den 1.1.2002 monatliche UmSt-Voranmeldung abzugeben. Unabhängig der Einnahmen.

            Und nach welcher Rechtssprechung erfolgt IYHM die Befreiung , außer bei der Nullbesteuerung?!?
            Yuppi, endlich Elite ...

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            • #21
              Hmm, wenn Du im Bekanntenkreis jemanden kennst, der auch nur halbwegs im IT-Bereich unterwegs ist (und wenns ein Computerladen ist), würd ich den die Skripte abrechnen lassen und ein 320-Euro-Gehalt von ihm beziehen. (Wenn das mit der monatlichen USt-Ausweiserei umsatzunabhängig wirklich so stimmt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich die Ämter einen derartigen Papierkram an den Hals holen)
              Zuletzt geändert von pekka; 15.05.2003, 23:58.

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              • #22
                Kinders, wir brauchen Quellen, damit andere den Vorgang überprüfen können!

                Die monatliche Anmeldung gilt für das laufende und folgende Kalenderjahr. Dann wieder wie gehabt. Hat der GG wohl eingeführt, damit Leute die sich niedrig einschätzen, nicht mit Millionenbetäge der UmSt. Gewinne erwirtschaften können.

                Über Sinn und Unsinn sprechen Sie mit Ihren MdB.
                Yuppi, endlich Elite ...

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                • #23
                  Original geschrieben von Benny-one
                  ich wollte ja auch mal aber:

                  1. Das finanzamt hat null durchblick (beamte halt)
                  2. dann willst du ja auch kene Steuern im endeffekt zahlen, aber so wie du den schein willst, muss man sich versichern. Bei mir ist es ja so, das ein Elternteil da mit mir irgendwie versichert ist. Dass gibts dann nicht mehr. Dann muss man noch so n paar Gewerkschaften (Arbeitergewerkschaft oder so, kein plan ) eine gebühr von 100 € zahlen. Als ich das gehört habe, hab ich mich dazu entschieden, keinen schein zu nehmen. Wäre toll wenn mir jemand mal was besseres erzählen würde. Liegt vielleicht auch an unserer kleinen Gemeinde
                  rofl, kann man wirklich so blöd sein, einen derartige schwachsinn ernsthaft zu schreiben? schämst du dich eigentlich nicht
                  Dieses Schreiben wurde automatisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.

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                  • #24
                    NEIN Tu ich nicht!!
                    Das ist eine Tatsache.
                    Ich ging zu jemand den BBL oder BWL wie auch immer Studiert hatte, und frage, ob ich ne Gbr brauche, um mein Script zu verkaufen.

                    Ja das brauchst du.

                    Was kostet das die anzumelden, was wird gefordert

                    nichts, kostet höchstens 10 €


                    auf der gemeinde war ich dann, wollte anmelden. Und dann kam dieser schund raus!!! Weil die selbst nix wissen!
                    Mir wurde gesagt, ich muss mich versichern, 100 € im Jahr an so ne Gewerkschaft zahlen usw.
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                    • #25
                      Original geschrieben von Benny-one
                      Mir wurde gesagt, ich muss mich versichern, 100 € im Jahr an so ne Gewerkschaft zahlen usw.
                      hä? niemals MUSS man das.

                      erstens wird das freiwillig sein und zweites macht es ja nur sinn, wenn man auch angestellte hat. eine gewerkschaft macht ja für einen arbeitgeber keinen sinn.....
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                      • #26
                        Psst ... ganz leise Benny ... es ist schon spät ... 'nen IHK Beitrag kann ich ja nachvollziehen ... kann man sich aber (abhängig von Umsatz) von befreien lassen ... aber für die Gewerkschaft sind bestenfalls Deine Angestellen zuständig ...

                        PS.: 'ne GbR brauchst Du nur wenn Du Dich nicht alleine selbständig machen willst ... sonst bist Du ein Einzelunternehmer ...

                        @Abraxax: Und bei Benny's Größe nicht mal eine Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband ...
                        Zuletzt geändert von goth; 16.05.2003, 22:34.
                        carpe noctem

                        [color=blue]Bitte keine Fragen per EMail ... im Forum haben alle was davon ... und ich beantworte EMail-Fragen von Foren-Mitgliedern in der Regel eh nicht![/color]
                        [color=red]Hinweis: Ich bin weder Mitglied noch Angestellter von ebiz-consult! Alles was ich hier von mir gebe tue ich in eigener Verantwortung![/color]

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                        • #27
                          ich weiß auch das ich kene GBr brauch, das wurde mir aber gesagt!!!
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                          • #28
                            Alle Kleinunternehmer, deren Umsatz im Vorjahr unter 16.620 € (32.500 DM*) lag und im laufenden Jahr 50.000 € (100.000 DM*) voraussichtlich nicht überschreiten wird, sind nach § 19 Abs. 1 UStG automatisch von der Umsatzsteuer befreit.

                            Hier einmal ein paar Quellen die die Aussagen von goth und mir belegen:

                            +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

                            Laut Merkblatt der IHK Dortmund:

                            "Sofern der Bruttoumsatz im abgelaufenem Kalenderjahr € 16.620 nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr € 50.000 voraussichtlich nicht übersteigen wird, ist der Unternehmer als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit; gleichzeitig darf er allerdings auch keinen Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen. Auf diese Befreiung kann er
                            mit bindender Wirkung für mindestens fünf Jahre verzichten. Dann ist es ihm auch wieder möglich, Vorsteuer geltend zu machen."

                            http://www.dortmund.ihk.de/home/info...erbesteuer.pdf

                            +++++++++++++++++++++++++++++++++++++

                            Steuerlich häufig ungünstig ist hingegen die gänzliche Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht. Diese ist möglich, wenn Ihr Umsatz im vergangenen Kalenderjahr 16.620 € nicht überschritten hat und eine Umsatzerwartung von unter 50.000 € vorliegt. Sie hat zur Folge, dass Sie weder Umsatzsteuer in Ihren Rechnungen ausweisen müssen noch zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. Die Befreiung erspart Ihnen zwar einige Buchführungsarbeiten, verteuert Ihre Einkäufe aber um den Umsatzsteuersatz.

                            http://www.wir-helfen-gruenden.de/steu02.pdf

                            +++++++++++++++++++++++++++++++++++++

                            http://www.e-lancer-nrw.de/ratgeber/8-5-2.html

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                            • #29
                              wie schaut das dann bei mir aus ich bin erst 16 jahre, weiß da irgend jemand wie es dann funktioniert?
                              ich weiß ich darf taschengeldbeträge auch so erhalten, weiß aber nicht wie weit das geht...
                              wenn ich jetzt höhere beträge erhalte muss ich bei irgendeinem gericht einen antrag mit meinen eltern stellen...

                              und jetzt???

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                              • #30
                                Bei solcher art von Kleinbeträgen aufs Jahr gerechnet braucht man kein Gewerbe anmelden.
                                Es reicht wenn man die Zusatzeinnahmen am Jahresende beim Finanzamt mit angibt.

                                Man kann sogar Ohne Gewerbe eine Rechnung ausstellen jedoch darf diese dann immer nur inkl. MwSt sein.

                                Hab Persönlich ja auch mal so angefangen bis ich eines Tages zu der Dämlichen Idee gekommen bin mir doch den Schein zu holen (wäre ich mal besser zum Psychologen und mir da nen Einweisungsschein geholt)


                                abraxas <--- der mit "s" und nich mit "x"
                                Den Wind kann man nicht ändern, aber die Segel richtig setzen.

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