Projekt für Kunden programmiert, Skriptrechte?

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  • #16
    Ich glaube, dass Du da was falsch verstanden hast..

    Ich habe mit der ganzen Sache nichts zu tun.

    Ein Freund von mir hat eine Seite programmieren lassen und möchte nun gerne die Seite erweitern, bzw. verändern. Firma xxxx, die die Seite programmiert hat, verlangt für die Änderungen wahnsinnige Summen.

    Also möchte er es gerne selber ändern, bzw. von jemandem, der sich damit auskennt. Weiterverkauft werden sollen die Skripte jedenfalls nicht. Da die Skripte aber verschlüsselt sind ist das ganze etwas kompliziert. Was passiert, wenn er den Schutz entfernt und die Skripte einfach ändert? Dann macht er sich doch wahrscheinlich strafbar, oder?

    Die Firma xxx gibt die Skripte jedenfalls nicht frei. Er habe eine "lebenslanges Lizenzrecht" erworben, von dem im Vertrag nichts steht.

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    • #17
      noch was zum schmökern:
      http://www.php-resource.de/forum/sho...r&pagenumber=1

      http://www.php-resource.de/forum/sho...hlight=urheber

      www.jere-mias.de/biwi/urheb1.html

      die frage kannst du dann auch noch bei 123recht.net im forum stellen (aber ein wenig verallgemeinert, denn 1:1-Rechtsberatung für kostenlos ist Anwälten untersagt - afaik)
      (-:
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      • #18
        Nur mal so als Reply:
        Wenn dein Kumpel die Dateien entschlüsseln lässt, dürfte die Firma XXX das ja garnicht mitbekommen, da das dann ja noch genauso funktioniert.

        Es wird ja lediglich bemerkt, wenn eswas am Aussehen, PHP-code, etc... verändert wurde.

        Also: So lange es auf dem Kundenserver liegt....
        Mit freundlichem Gruß,
        Deathrow

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        • #19
          Original geschrieben von Deathrow
          Nur mal so als Reply:
          Wenn dein Kumpel die Dateien entschlüsseln lässt, dürfte die Firma XXX das ja garnicht mitbekommen, da das dann ja noch genauso funktioniert.

          Es wird ja lediglich bemerkt, wenn eswas am Aussehen, PHP-code, etc... verändert wurde.

          Also: So lange es auf dem Kundenserver liegt....
          dadurch wird´s nicht legaler ...
          (-:
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          • #20
            aber wenn die Seite erweitert werden soll merkt man das auch definitv.

            Und was passiert dann? Dann ist doch der Ärger bereits vorprogrammiert...

            Daher ist es wichtig zu wissen, ob man an den Quellcodes selber weiterarbeiten darf, bzw. jemand anderen damit beauftragen darf.

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            • #21
              Ich will mich mal zitieren:

              Original geschrieben von kill_bill
              noch was zum schmökern:
              http://www.php-resource.de/forum/sho...r&pagenumber=1

              http://www.php-resource.de/forum/sho...hlight=urheber

              www.jere-mias.de/biwi/urheb1.html

              die frage kannst du dann auch noch bei 123recht.net im forum stellen (aber ein wenig verallgemeinert, denn 1:1-Rechtsberatung für kostenlos ist Anwälten untersagt - afaik)
              (-:
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              • #22
                Vielen Dank Kill_Bill,

                Deine Infos habe ich mir natürlich sofort durchgelesen. Trotzdem ist es für mich immer noch nicht so ganz klar.

                Auf 123recht werde ich auch mal noch nachfragen. Danke für denTipp.

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                • #23
                  Firma xxxx wird einsichtig

                  Aufgrund Eurer Hilfe ist die Firma xxxxx jetzt einsichtig geworden. Sie gibt den Quellcode frei, übernimmt dann aber keine Haftung mehr.

                  Allerdings stellt Firma xxxxx folgende Bedingung: "Firmen oder Personen, die an den Scripten und Programmen von Firma xxxx arbeiten, müssen eine Vereinbarung unterschreiben, die eine Nutzung der Scripte und/oder Programme oder Teile derselbigen durch die beauftragte Firma oder Person ausschließt. Die Scripte und Programme dürfen nicht (auch nicht in abgeänderter Form) verkauft, vermietet, verleast, verschenkt oder verliehen werden. Die unterzeichnete Vereinbarung von der Person/Firma, die an den Scripten/Programmen von xxxxx arbeiten, muss an xxxxxx weitergegeben werden."

                  Was meint Ihr dazu? Geht es xxxxx wirklich etwas an, wer daran weiterarbeitet?

                  Oder bekommt xxxxx jetzt Angst, da deren ursprüngliche AGB nicht ganz klar sind?

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                  • #24
                    finde ich fair - die firma will lediglich, dass sich die beauftragten firmen nicht irgendetwas rauskopieren und für andere projekte weiterverwerten.

                    sei froh, dass die das machen ...
                    (-:
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                    • #25
                      Re: Firma xxxx wird einsichtig

                      Original geschrieben von Talirion
                      Aufgrund Eurer Hilfe ist die Firma xxxxx jetzt einsichtig geworden. Sie gibt den Quellcode frei, übernimmt dann aber keine Haftung mehr.
                      Und das ist meiner Meinung nach auch vollkommen legitim ... !
                      carpe noctem

                      [color=blue]Bitte keine Fragen per EMail ... im Forum haben alle was davon ... und ich beantworte EMail-Fragen von Foren-Mitgliedern in der Regel eh nicht![/color]
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                      • #26
                        Wer darf da Werk bearbeiten?

                        Ein ganz wesentlicher Gesichtspunkt ist die Frage der Einräumung von Bearbeitungsrechten – damit einher geht die Herausgabe des Quellcodes. Räumt ein Dienstleister Bearbeitungsrechte ein, nimmt er sich zum einen die Möglichkeit, Folgeaufträge zu erhalten, zum anderen offenbart er bei Neuentwicklungen Know-how gegenüber Mitbewerbern, da Folgeaufträge dann teilweise von (günstigeren) Agenturen umgesetzt werden.

                        Achtung:
                        Wenn die Bearbeitungsrechte dem Kunden im Vertrag nicht ausdrücklich eingeräumt wurden, darf grundsätzlich keine Veränderung des Werkes ohne Einwilligung des Dienstleisters erfolgen. In diesem Zusammenhang entschied jüngst das Landgericht Frankfurt, dass die unerlaubte Bearbeitung einer in Flash erstellten Web-Seite das Bearbeitungsrecht der Internet-Agentur verletzt. (LG Frankfurt, Az.: 2-03 O 299/03)

                        Aus Internet-World 06/2004
                        Mfg
                        BenBay

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                        • #27
                          Re: Firma xxxx wird einsichtig

                          Original geschrieben von Talirion
                          Die Scripte und Programme dürfen nicht (auch nicht in abgeänderter Form) verkauft, vermietet, verleast, verschenkt oder verliehen werden.
                          Das ist ungenau. Es werden Teile aus diesen Skripten zum Allgemeinwissen eines PHP-Programmierers gehören. Wenn da z.B. ein Gästebuch dabei ist, könnte das bedeuten, dass der Entwickler in Zukunft kein Gästebuch mehr verkaufen dürfe (Teile daraus in abgeänderter Form).


                          Gegenvorschlag: Diese Skripte und Programme dürfen nur für Ihren Bekannten weiterentwickelt werden. Es ist verboten, mehrere Zeilen daraus für Projekte anderer Personen weiterzuverwenden.

                          Der neue Entwickler muss die Möglichkeit haben, weiterhin Gästebücher etc. selber zu programmieren. Gegebenenfalls müssten die Erfindungen der Firma xxx genau benannt werden, die der Entwickler nicht nachprogrammieren dürfe.
                          Auftrag gesucht:
                          Programmierung und LINUX-Administration

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