Hallo @ll,
und zwar, habe ich ein paar verschiedene Fragen
. Und zwar hab ich schon ein Gewerbe.
Allerdings bin ich noch bei meinen Eltern versichert.
Frage: wie viel darf ich verdienen, damit ich weiter bei meinen Eltern versichert bin. Ich hab aus dem Hören-Sagen ab 325€ ist man nicht mehr mitversichert. Allerdings kann das ja nicht sein, weil mein Gewinn ja nur offiziel einmal im Jahr erfasst wird. Dann wäre die Regelung also: bis 3900€ pro Jahr mitversichert. Ist das so?
Dann meine zweite Frage: Hat der Eintrag ins Handelsregister noch weitere Nachteile, ausser der doppelten Buchführung? Haftung bleibt ja leider gleich. Ist der Vorteil nur: mehr Seriösität, eigene Firmenbezeichnung?
Wäre über sichere Aussagen sehr erfreut.
Gruß
Peter Pan
und zwar, habe ich ein paar verschiedene Fragen
. Und zwar hab ich schon ein Gewerbe.Allerdings bin ich noch bei meinen Eltern versichert.
Frage: wie viel darf ich verdienen, damit ich weiter bei meinen Eltern versichert bin. Ich hab aus dem Hören-Sagen ab 325€ ist man nicht mehr mitversichert. Allerdings kann das ja nicht sein, weil mein Gewinn ja nur offiziel einmal im Jahr erfasst wird. Dann wäre die Regelung also: bis 3900€ pro Jahr mitversichert. Ist das so?
Dann meine zweite Frage: Hat der Eintrag ins Handelsregister noch weitere Nachteile, ausser der doppelten Buchführung? Haftung bleibt ja leider gleich. Ist der Vorteil nur: mehr Seriösität, eigene Firmenbezeichnung?
Wäre über sichere Aussagen sehr erfreut.
Gruß
Peter Pan
). Für einen einmaligen Verkauf brauchst Du keinen Handelsregistereintrag und selbst wenn: Dumm stellen
Du einen Eintrag im Handelsregister beginnt deine "geschäftliche Trasparentes" bei den Behörden,d.h weniger Überprüfungen! Doppelte Buchführung hebt die Kreditwürdigkeit bei Banken, und die Vertrauenswürdigkeit bei deinen zukünftigen Kunden. Du hast aber einen Verwaltungskramm am Hals, der richtig Geld kostet. 


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