Gerichtsentscheid gegen Pop-Up-Fenster
Das Landgericht Düsseldorf hat entschieden, dass Pop-Up-Fenster, die sich öffnen, wenn ein Internetnutzer eine Website verlassen möchte, sittenwidrig und damit wettbewerbsrechtlich unzulässig sind (Entscheidung vom 26. März 2003, Aktenzeichen 2a O 186/02)
2003-04-14 00:00:00 2003-04-14 00:00:00 admin
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